Sitzungsvorlage - V/2017/051-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW beschließt der Stadtrat folgende Ausschussbesetzungen:

 

 

 

1. Haupt- und Finanzausschuss

 

Frau Stadtverordnete Katharina Herzner für den Stadtverordneten Folker Moschel.

 

 

 

2.Rechnungsprüfungsausschuss

 

Frau Stadtverordnete Margarete Flaßwinkel für den Stadtverordneten Folker Moschel.  

 

 

 

3. Ausschuss für Arbeit und Soziales 

Als Ausschussmitglieder Frau Stadtverordnete Margarete Flaßwinkel (vormals sachkundige Bürgerin) sowie als sachkundige Bürgerin Frau Sylvia Schneider.

 

 

 

4. Jugendhilfeausschuss

 

Frau Stadtverordnete Margarete Flaßwinkel für die Stadtverordnete Katharina Herzner.   

 

 

 

5.Umwelt- und Planungsausschuss

 

Frau Stadtverordnete Katharina Herzner für den Stadtverordneten Folker Moschel.  

 

 

 

6.Wahlausschuss

 

Frau Stadtverordnete Katharina Herzner für den Stadtverordneten Walther Mathieu.

Als Vertretung den Stadtverordneten Walther Mathieu.

 

 

 

7.Wahlprüfungsausschuss

 

Frau Stadtverordnete Katharina Herzner für den Stadtverordneten Folker Moschel.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtverordnete Folker Moschel hat durch schriftliche Erklärung sein Mandat im Rat der Stadt Herzogenrath mit Wirkung zum 30.11.2017 niedergelegt.

 

Insoweit ist eine Neubesetzung der freigewordenen Ausschusssitze erforderlich.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes, wählt der Rat der auf Vorschlag der Fraktion oder der Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 6 GO NRW).

 

Das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung der in Frage kommenden Ausschusssitze entfällt demzufolge auf die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den ausgeschiedenen Stadtverordneten Folker Moschel.

 

Wie der beigefügten Mitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu entnehmen ist, soll neben der Neubesetzung der freigewordenen Ausschusssitze auch weitere Umbesetzungen in Ausschüssen erfolgen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bürgermeister gem. § 40 Abs. 2 GO NRW kein Stimmrecht hat.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

- § 40 GO NRW

- § 50 GO NRW

- § 58 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage: 

 

Mitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 04.10.2017

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Anlagen

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