Sitzungsvorlage - V/2017/264-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht des Entscheidungsgremiums in "Verfügungsfonds" InHK -Mitte"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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12.12.2017
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die als Anlage beigefügte Richtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds „Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath Innenstadt“ zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, jährlich einen Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Mittel vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 12.9.2017 hat der Rat der Stadt Herzogenrath die Entsendung des Vorsitzenden des Umwelt- und Planungsausschusses sowie des ersten stellvertretenden Bürgermeisters in das damals in Gründung befindliche Gremium für die Vergabe von Mitteln im Zusammenhang mit dem „Vefügungsfonds InHK-Mitte“ beschlossen. Nachdem der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln über die Landeszuweisungen für das InHK-Mitte am 27.September 2017 eingegangen und am 26.Oktober 2017 rechtskräftig geworden ist, hat das Vergabegremium seine Arbeit unmittelbar nach den Herbstferien am 06. November 2017 aufgenommen.
In einer zweiten Sitzung am 20. November 2017 wurden die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Vefügungsfonds „Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte“ einstimmig beschlossen. Somit sind die Voraussetzungen für die Arbeitsaufnahme und insbesondere auch die Vergabe von Mitteln durch das Entscheidungsgremium geschaffen.
Im Rahmen der Diskussionen innerhalb des Gremiums und der hierzu im Nachgang jeweils eingeholten Auskünfte muss die Aussage aus der Vorlage zum Stadtrat vom 12.09.2017, V/2017/264 insoweit revidiert werden, dass bei den finanziellen Mitteln, die von der Öffentlichen Hand zur Verfügung gestellt werden, ein 20 prozentiger Eigenanteil auch durch die Stadt Herzogenrath zu tragen ist. Bei den bislang beantragten Mitteln für den Verfügungsfond in Höhe von insgesamt 20.000 Euro wäre der städtische Anteil demnach 2.000 Euro (10.000 Euro privat, 4.000 Euro Land NRW, 4.000 Euro Bund, 2.000 Euro Stadt Herzogenrath). Diese Mittel sind innerhalb des Gesamtverfügungsrahmens des Integrierten Handlungskonzeptes ausreichend vorhanden.
Gleichzeitig hat das Entscheidungsgremium in sehr konstruktiver Diskussion darum gebeten, für die folgenden Jahre weitere Mittel für den Verfügungsfonds bei der Bezirksregierung zu beantragen, damit möglichst viel private Initiative in der Innenstadt gefördert werden kann. In ersten Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln steht man dieser Entwicklung ausgesprochen positiv gegenüber, da der Sinn der Städtebauförderung, privates Engagement in den Städten zu stärken, bestmöglich umgesetzt wird.
Vorlage:
Richtlinien zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds „Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath Innenstadt“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,5 kB
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