Sitzungsvorlage - V/2015/158-E06

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Betreuung in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Stadt:

 

  1. Die Halbtagsbetreuung (HTB) wird an allen Grundschulen weiterhin angeboten und auf 25 Plätze begrenzt. Lediglich in Notfällen ist eine Erhöhung der Plätze in Abstimmung zwischen Schulleitung, Träger und Schulträger möglich.

 

  1. Der Elternbeitrag für die Halbtagsbetreuung wird ab dem Schuljahr 2018/2019 auf 50,00 €/mtl. festgesetzt. Die Mehreinnahmen werden ungekürzt den Trägern der Offenen Ganztagsschule zur Verbesserung des Betreuungs- und Bildungsangebotes zur Verfügung gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Änderung der Gebührensatzung vorzubereiten und dem Rat vorzulegen.

 

Der Pauschalbetrag für eine Ferienbetreuung in Höhe von 175,00 € bleibt unberührt.

 

  1. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur bekräftigt die Notwendigkeit, Offene Ganztagsschule entsprechend dem Bedarf anzubieten und bekräftigt die bisherige Verfahrensweise, die Offene Ganztagsschule allen Kindern im Stadtgebiet zu erglichen.

 

  1. Die Träger der Offenen Ganztagsschule erhalten ab dem 01.08.2018 zum Schuljahr 2018/2019 den um 6 % erhöhten Landeszuschuss und den ebenfalls auf 6 % erhöhten Pflichteigenanteil der Kommune. Darüber hinaus wird der Eigenanteil der Kommune ab 01.08.2018 freiwillig um weitere 3 % auf ebenfalls 6 % erhöht.

 

  1. In den Folgejahren wird entsprechend dem Runderlass der Pflicht- und freiwillige Zuschuss um jeweils 3 % erhöht.

 

  1. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur erwartet von den Trägern der Offenen Ganztagsschule eine schriftliche Darstellung, der beabsichtigten Verwendung der zusätzlichen Mittel.

 

Der Ausschuss appelliert an das Land, den angestoßenen Diskussionsprozess über die Qualitätsstandards in der Offenen Ganztagsschule zügig abzuschließen. Er beauftragt die Verwaltung, im Qualitätszirkel und im Runden Tisch der Offenen Ganztagsschule mit den Trägern und den Schulen Mindest-Qualitätsstandards zu erarbeiten, wenn die Auswirkungen der landesweiten Regelungen bekannt sind.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

Da die endgültigen Zahlen der OGS-Kinder erst zum Stichtag 15.10.2018 feststehen, kann erst dann ermittelt werden, ob zusätzliche Mittel überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Durch die Erhöhung um 6 % (33.500,00 €/Jahr) und die Erhöhung der Elternbeiträge für die Halbtagsbetreuung (HTB 92.250,00 €/ Jahr) entstehen der Stadt Herzogenrath insgesamt Mehrkosten in Höhe von 125.000,00 €/Jahr. Davon werden 92.250,00 €/Jahr durch Elternbeiträge gedeckt, so dass die Netto-Mehrkosten 33.500,00 €/Jahr betragen.

 

Die Mehrkosten werden im Schuljahr 2018/2019 aufgrund zunehmender OGS-Kinder ansteigen. Die genaue Höhe kann erst nach dem 15.10.2018 ermittelt werden

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur hat sich seit 2015 mit der Entwicklung und Festlegung von Qualitätsstandards r die Offenen Ganztagsschulen (OGS) beschäftigt. In seiner Sitzung am 16.11.2017 hat er sich mit den Ergebnissen des Qualitätszirkels und des Runden Tisches OGS befasst und der Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit den Trägern/Koordinatorinnen der OGS:

 

  • Vorschläge für die Optimierung der Organisation der OGS zu erarbeiten.
  • die Aufgabenderung der Halbtagsbetreuung (HTB)
  • die Erhöhung der Elternbeiträger HTB und OGS 
  • die Begrenzung der Teilnehmer/innen an der OGS sowie die
  • Prüfung der stärkeren Einbindung der OGS+

 

zu prüfen.

 

Mit Datum vom 16.02.2018 hat die Landesregierung nunmehr den Änderungserlassr die OGS vorgelegt. In diesem Erlass, der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, werden zuchst nur die Betreuungszeiten flexibilisiert und die Landes- und Kommunalzuschüsse ab 01.08.2018 neu festgesetzt. Weitere Regelungen hinsichtlich der Qualitätsstandards sind nicht enthalten. Der Erlass wird durchaus im Hinblick auf die Qualität der OGS kritisch gesehen, weil die Betreuungs-/Bildungszeiten durch die flexiblen Abholzeiten ständig unterbrochen werden und gezielte Gruppen-/Kursarbeit schwieriger wird. Die Verbesserung der finanziellen Ausstattung der OGS ist natürlich zu begrüßen, reicht aber aus Sicht der Verwaltung und der Träger nicht aus.

 

Das Ministerium hat nunmehr angekündigt, in der 2. Jahreshälfte einen Dialog zur Erarbeitung von Qualitätsstandards zu starten und möchte diese dann in einem 2. Erlass festlegen. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag auf Bundesebene der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung vereinbart worden, so dass absehbar und zeitnah eine dynamische Diskussion zu erwarten ist.

 

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen, der anlaufenden Standardprozesse auf Landesebene und den Erfahrungen aus den Gesprächen mit den Trägern und dem Ergebnis der Beratungen im Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur am 16.11.2017 hat die Verwaltung zunächst ihr Augenmerk auf eine weitere finanzielle Verbesserung der OGS gelegt.

 

In der Sitzung des Ausschusses am 08.11.2016 (Drucksachen-Nr. V/2015/026-E-01) wurde beschlossen, das ab dem Schuljahr 2017 der freiwillige Zuschuss der Stadt analog der Anpassung der Landesmittel jeweils zum 01.08. eines Jahres um 3 % erhöht wird. Da nunmehr auf Landesebene eine Erhöhung des Zuschusses einmalig auf 6 % vorgesehen ist, schlägt die Verwaltung vor, einmalig ebenfalls zum 01.08.2018 den Pflichtzuschuss und den freiwilligen Zuschuss jeweils auf ebenfalls 6 % zu erhöhen und in den Folgejahren auf dieser Basis entsprechend dem Erlass um jeweils 3 % anzupassen.

 

Dies bedeutet, dass sich die Fördersätze je Kind wie folgt entwickelt haben:

 

rderung je Kind

Regelkind“

2017/2018

in €

2018/2019

in €

Erhöhungsbetrag

in €

Land

1.024,00

1.085,00

61,00

Pflichtförderung Kommune

   448,00

   475,00

27,00

Freiwillige Förderung Kommune

   337,00

   357,00

20,00

 

1.809,00

1.917,00

108,00

 

 

rderung je Kind

GL-Kind“

2017/2018

in €

2018/2019

in €

Erhöhungsbetrag

in €

Land

2064,00

2.188,00

124,00

Pflichtförderung Kommune

448,00

   475,00

  27,00

Freiwillige Förderung Kommune

337,00

   357,00

20,00

 

2.849,00

3.020,00

171,00

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden OGS-Zahlen für das Schuljahr 2017/2018 und der neuen Fördersätze ergeben sich für die größte bzw. kleinste OGS folgende Mehreinnahmen auf das Schuljahr 2017/2018:

 

 

Anzahl OGS-Kinder

Schuljahr 2017/18

in €

Schuljahr 2018/19

     in €

Mehrbetrag

 

       in €

Größte OGS

Regelkinder       79

GL-Kinder         15             

Insgesamt         94          

   185.646,00 

     196.743,00

 11.097,00

Kleinste OGS

Regelkinder  42 GL-Kinder             8                          insgesamt         50

     98.770,00€

     104.674,00

   5.904,00

 

Vor dem Hintergrund der Diskussionen zur Weiterentwicklung der Ganztagsschule insgesamt, schlägt die Verwaltung nicht vor, den maximalen Elternbeitrag von derzeit 170,00 € auf neu 185,00 € zu erhöhen. Hierzu sollte zuchst die weitere Entwicklung abgewartet werden.

 

Hinsichtlich der Halbtagsbetreuung (HTB) ist die Verwaltung der Auffassung, diese Betreuungsmaßnahme weiter anzubieten und wie bisher auf 25 Kinder zu beschränken. In Ausnahmefällen sollte die Mindestzahl, wie bisher, nach Abstimmung zwischen Schule, Träger und Schulträger erhöht werden können. In den Diskussionen im Qualitätszirkel und im Arbeitskreis OGS wurde deutlich, dass der derzeitige Monatsbeitrag von 19,25 € (max. 1,00 €/Tag) für die Betreuung der HTB nicht auskömmlich ist. In anderen Kommunen müssen Eltern, die nur eine Halbtagsbetreuung in Anspruch nehmen, in der Regel einen deutlich höheren Elternbeitrag zahlen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Elternbeitrag r die HTB von bisher 19,25 €/Monat auf 50,00 €/Monat (max. 2,50 €/Tag) ab dem Schuljahr 2018/2019 erhöht werden. Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, die Elternbeiträge, wie bisher, ungekürzt den Trägern zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

 

Dies würde bedeuten, dass neben der Landesförderung r die Halbtagsbetreuung von 7.500,00€/Gruppe (25 Kinder) je Kind ein Elternbeitrag von jährlich 600,00 € = 15.000,00 €/Gruppe (25 Kinder) also insgesamt 22.500,00 €/Jahr zur Verfügung stehen würden. Entsprechend der bisherigen Regelung standen den Trägern ca. 13.275,00 €/Jahr zur Verfügung.

 

Am 09.04.2018 wurden die Vorschläge der Verwaltung mit den Trägern der OGS besprochen. Über das Ergebnis dieses Gespräches wird die Verwaltung in der Sitzung berichten.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 16.02.2018.

Ziffer 2. Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich. Runderlass vom 12.02.2003 (BASS 11-02 Nr. 19)

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Anlagen:

 

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Anlagen

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