Sitzungsvorlage - V/2018/011-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulsozialarbeit für OGS; hier: Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 21.11.2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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12.06.2018
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur trifft folgende Entscheidungen:
- Er stellt fest, dass die Schulsozialarbeit in Herzogenrath ein wichtiges Instrument ist, um Kindern und Jugendlichen insbesondere aus benachteiligten Familien die Chance auf Teilhabe an schulischen und außerschulischen Aktivitäten zu ermöglichen.
Er sieht deshalb die Notwendigkeit, die Schulsozialarbeit in den Grundschulen der Stadt Herzogenrath ausgehend von der gesetzlichen Planungs- und Steuerungsverantwortung gem. § 79 SGB VIII als Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der §§ 11 und 13 SGB VIII im Rahmen ihrer gesetzlichen Verantwortung im A 51 Jugendamt in einheitlicher Trägerschaft zu verorten.
- Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur beschließt deshalb, die Übernahme der Trägerschaft für die Schulsozialarbeit durch die Stadt Herzogenrath.
- Gleichzeitig empfiehlt der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur dem Rat der Stadt Herzogenrath, die Erweiterung des Stellenplanes 2018 und die Übernahme aller bei Sprungbrett gGmbH beschäftigten an den Grundschulen in Herzogenrath eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen zum 01.01.2019.
- Die Verwaltung wird beauftragt,
- den Vertrag über die Einrichtung von Schulsozialarbeit an Grundschulen in der Stadt Herzogenrath zwischen der Stadt Herzogenrath und der Sprungbrett gemeinnützige GmbH Beschäftigungsinitiative der StädteRegion Aachen vom 30.09./04.10.2010 in der derzeitig gültigen Fassung mit Wirkung zum 31.12.2018 zu kündigen,
- die organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen für die Übernahme der Trägerschaft der Schulsozialarbeit an den Grundschulen zum 01.01.2019 zu schaffen,
- die Arbeitsverträge mit den Mitarbeiter/innen vorzubereiten und mit Wirkung zum 01.01.2019 abzuschließen sowie die Stelle der Koordination zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
- ein pädagogisches Konzept zur inhaltlichen, fachlichen und strukturierten Aufgabenwahrnehmung sowie Steuerung der Schulsozialarbeit zu erarbeiten und dem Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur vorzulegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Wie bereits mitgeteilt, entstehen derzeit für die Schulsozialarbeit mit eigenen Kräften sowie über die Sprungbrett gemeinnützige GmbH Beschäftigungsinitiative der StädteRegion Aachen Gesamtkosten in Höhe von ca. 370.000 €. Bis 2021 ist eine Förderung des Landes in Höhe von ca. 82.000 € zugesagt. Die Nettoaufwendungen belaufen sich daher derzeit auf ca. 288.000 €. Dieser Nettoaufwand wird sich bei Übernahme der Schulsozialarbeiterinnen der Sprungbrett gGmbH und Einstellung der Koordinationskraft auf ca. 393.000 €/a erhöhen (Mehrkosten im Status Quo daher ca. 105.000 €/a).
Bei einer beantragten Erhöhung der Stundenanteile auf 0,75 für alle Sozialarbeiterinnen ergeben sich voraussichtlich jährliche Nettokosten in Höhe von 556.000 € (Mehrkosten ca. 268.000 €/a). Die entsprechenden Haushaltsmittel wären im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 ff zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 16.11.2017 ausführlich über die Schulsozialarbeit in Herzogenrath berichtet (siehe Drucksache V/2017/316). In diesem Zusammenhang wurde ebenfalls das Ergebnis der Befragung zur Schulsozialarbeit in Herzogenrath vom Sommer 2017 vorgestellt und erläutert.
Mit Schreiben vom 21.11.2017 haben die SPD-Fraktion sowie die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Herzogenrath beantragt, die Schulsozialarbeit auf den Bereich der offenen Ganztagsschule auszudehnen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kosten zu ermitteln, die sich ergeben, wenn an allen Grundschulen der Stellenanteil der Schulsozialarbeiter/innen von einer ½- zu einer ¾-Stelle erhöht wird. Gleichzeitig sollte die rechtliche und organisatorische Situation dargestellt und bewertet werden, die sich daraus ergibt, dass der Schulsozialarbeiter / die Schulsozialarbeiterin zum einen mit den Verantwortlichen der Schule, zum anderen mit den Verantwortlichen den jeweiligen Trägers der OGS kooperieren muss.
Die Schulsozialarbeit in Herzogenrath hat im Grundschulbereich bereits eine seit 1999/2000 währende Tradition. Die Stadt Herzogenrath ist hiermit Vorreiter nicht nur in der Städteregion. Derzeit wird die Schulsozialarbeit mit insgesamt neun Halbtagskräften an allen Grundschulen und einer Vollzeitkraft an der Käthe-Kollwitz-Schule wahrgenommen. Von diesen zehn Kräften sind sieben Kräfte bei der Sprungbrett gemeinnützige GmbH Beschäftigungsinitiative der StädteRegion Aachen beschäftigt; davon fünf noch befristet.
Die Kosten der Schulsozialarbeit an den Grundschulen und der Käthe-Kollwitz-Schule belaufen sich auf ca. 370.000 €/Jahr. Die Stadt Herzogenrath erhält über das Bildungs- und Teilhabepaket einen Zuschuss in Höhe von jährlich ca. 82.000 €, so dass die Stadt Herzogenrath die Schulsozialarbeit jährlich mit ca. 288.000 € bezuschusst.
- Aufgaben / Inhaltliche und fachliche Entwicklung der Schulsozialarbeit
1.1. Aufgaben der Schulsozialarbeit
Die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit ist unbestritten. Dennoch ist es bis heute nicht gelungen eine verlässliche und dauerhaft abgesicherte Finanzierungsperspektive zu eröffnen. Positiv zu werten ist, dass die Landesregierung in der mittelfristigen Finanzplanung die Fortschreibung des Ansatzes in unveränderter Höhe von 47,7 Mio. € bis 2021 vorgesehen hat.
Die Aufgaben der Schulsozialarbeit sind vielfältig. Das Ergebnis der Befragung (siehe BSK-Vorlage für den BSK am 16.11.2017; V/2017/316) zeigte bei der Lehrerschaft, den Schulleitungen und den Schulsozialarbeitern/innen insbesondere folgendes Aufgabenprofil:
- Soziales Kompetenztraining
- Beratung der Eltern
- Krisenintervention
- Vermittlung/Vernetzung/Betreuung von Problemschülern/innen
- Betreuung von Benachteiligten
- Beratung bei der Bildung und Teilhabe
- Einbringung sozialpädagogischer Sichtweisen
- Verbesserung des Schulklimas
- Beratung der Schulleitung
- Präventionsangebote
- Schulbezogene Hilfen
Dieses Aufgabenprofil zeigt, dass Schulsozialarbeit eng mit der offenen Ganztagsschule zusammenarbeiten muss und soll. Sie kann auch die OGS-Kräfte beraten.
Es ist aber nicht Aufgabe von Schulsozialarbeit konkrete Betreuung in der OGS durchzuführen.
1.2. Struktur / Entwicklung der Schulsozialarbeit:
Der Sozialbericht der Städteregion hat aktuell nochmals deutlich aufgezeigt, dass es unterschiedliche Anforderungen und Notwendigkeiten der Hilfestellung in den einzelnen Sozialräumen gibt.
Aus der Sicht der Verwaltung bedarf es einer detaillierten Prüfung und Auswertung, ob die beantragte pauschale Erhöhung des Stundenanteils der Schulsozialarbeiter/innen in allen Grundschulen der Stadt Herzogenrath richtig ist, um die notwendige Hilfe passgenau dort zu gewähren, wo sie nötig ist. Für den weiteren Einsatz der kommunalen Schulsozialarbeit an Herzogenrather Schulen sind daher Kriterien zu entwickeln, an welchen Grundschulen in welchem Umfange Sozialarbeit erfolgen sollte.
Hierfür spielen sicherlich die Schlagworte Arbeitslosigkeit, Anteil der Alleinerziehenden, Immigranten und Aussiedler, Erwerbstätige mit Niedriglohn, SGBII-Haushalte sowie Langzeitarbeitslose in den einzelnen Sozialräumen eine besondere Rolle. Es sollte auch betrachtet werden, welche bereits vorhandenen Hilfssysteme an den einzelnen Schulen vorhanden sind (z.B. Sozialpädagogen des Landes).
Folgende konkrete Strukturschritte zur Bedarfsermittlung bzw. zur Konzeptentwicklung zum nachfolgenden Einsatz von Schulsozialarbeit sollen hierbei erfolgen:
- Analyse der schulspezifischen Situation:
Im persönlichen Gespräch mit der Schulleitung, der/dem jeweiligen Schulsozialarbeiter/in und weiteren Akteuren des Schulsystems wird die schulspezifische Situation ermittelt und analysiert sowie eine fachliche Einschätzung vorgenommen.
- Bedarfsermittlung:
Bedarfsermittlung im Hinblick auf die unterschiedlichen Sozialräume und Stadtteile in Herzogenrath auf Grundlage der vorliegenden Daten und Erkenntnisse aus der städteregionalen Sozialplanung sowie der kommunalen Jugendhilfeplanung.
- Konzeptentwicklung und –umsetzung:
Ausgehend von der o.a. Analyse und der Bedarfsermittlung wird die Verwaltung ein Konzept erarbeiten, an welchen Schulen die Schulsozialarbeit in welchem Umfange eingesetzt werden soll. Dieses Konzept soll in der I. Jahreshälfte 2019 dem Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur sowie dem Jugendhilfeausschuss vorlegen werden.
Auch die derzeitigen arbeitsvertraglichen Regelungen und die Arbeitszeitverteilung sowie persönliche Gründe der Sozialarbeiter/innen sprechen für diese Vorgehensweise.
Die Verwaltung hat am 28.05.2018 die derzeitigen Überlegungen und Hintergründe zur Entwicklung der Schulsozialarbeit an den Grundschulen in Herzogenrath mit den Schulsozialarbeitern/innen erörtert. Diese würden eine Übernahme durch die Stadt Herzogenrath begrüßen.
In diesem Gespräch wurde auch deutlich, dass diese derzeit in der Regel mit 19,5 Stunden/Woche beschäftigt sind, die Schulferien jedoch „vorgearbeitet“ werden müssen. Somit beträgt die Wochenarbeitszeit 22,1 Stunden/Schulwoche. Deshalb arbeiten die Sozialarbeiter/innen derzeit üblicherweise von montags bis donnerstags. Eine Erhöhung auf 0,75 Stellenanteile (29,25 Stunden/Woche) hätte eine wöchentliche Arbeitszeit in den Schulwochen von ca. 33 Stunden/Schulwoche zur Folge. Die überwiegende Anzahl der Sozialarbeiter/innen hält aus persönlichen Gründen eine Erhöhung nur auf max. 28 Std./Woche (30 Std./Schulwoche) für möglich. Eine Kraft sieht aufgrund der persönlichen Verhältnisse nicht die Möglichkeit einer Stundenerhöhung.
Aus der Sicht der Verwaltung sollte daher zunächst eine Übernahme auf der Grundlage der bisherigen Arbeitsverträge mit der Sprungbrett gGmbH erfolgen sowie die pädagogische Konzeption und die Kriterien für den Einsatz der kommunalen Schulsozialarbeit erarbeitet werden.
- Zentrale Steuerung der Schulsozialarbeit / Koordination
Schulsozialarbeit trägt zu gelingendem Aufwachsen und erfolgreichen Bildungsbiografien bei. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche am Lern- und Lebensort Schule mit sozialpädagogischen Angeboten und ist Ansprechpartner für Eltern. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe, bezogen auf die Vernetzung mit Einrichtungen im Sozialraum (z. B. Jugendeinrichtungen), die Kooperation mit Trägern (z. B. Erziehungsberatungsstellen) und mit den verschiedenen Fachabteilungen des Jugendamtes.
Damit Schulsozialarbeit angesichts der gewachsenen Vielfalt diese Wirkung entfalten kann, bedarf es einer kommunalen Koordination und Steuerung. Nur so kann es gelingen, die insgesamt begrenzten Ressourcen gut zu nutzen, Angebote besser aufeinander abzustimmen, Doppelstrukturen zu verhindern und die unterschiedlich finanzierten Stellen in die kommunale Planung und Gestaltung von Bildungslandschaften und Präventionsketten einzubinden.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter definiert in ihrem Positionspapier Schulsozialarbeit als Leistungsangebot der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen der §§ 11 und 13 SGB VIII. Damit liegen Angebote und Stellen in einer Kommune bzw. Region fachlich in der Gestaltungsverantwortung der Jugendämter und hier insbesondere der kommunalen Jugendpflege.
Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an. Insbesondere der sozialpädagogische Ansatz der Schulsozialarbeit in der Arbeit mit einzelnen Kindern, Eltern, Lehrpersonen und der Notwendigkeit des frühzeitigen Erkennens von Hilfebedarfen sowie die enge Abstimmung mit den verschiedenen Fachabteilungen des Jugendamtes und weiteren Bildungsakteuren erfordert auf der Grundlage des § 79 SGB VIII eine zentrale Steuerung und Koordination durch das A 51 Jugendamt.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Schulsozialarbeit in Herzogenrath insgesamt und einheitlich in eigener Trägerschaft fortzuführen.
Aus der Sicht der Verwaltung sind die Aufgaben der Schulsozialarbeit mehr denn je zu steuern und koordinieren. Das hierfür benötigte Personal ist bereit zu stellen. Die kommunale Koordination soll schrittweise die gesamte Landschaft der Schulsozialarbeit in den Blick nehmen. Die Aufgaben der kommunalen Koordination können u.a. wie folgt definiert werden:
- IST-Stand-Analyse sowie Klärung der Bedarfe und Initiierung der Angebote
- Schulische Konzepte von Schulsozialarbeit initiieren
- Vernetzung der Schulsozialarbeit im Sozialraum mit allen relevanten Bildungsakteuren/-partnern
- Schulsozialarbeit innerhalb der Verwaltung vernetzen
- Fortbildung und Förderung der Fachkräfte
- Konzeptionelle Weiterentwicklung und Qualitätssicherung sowohl der Angebote als auch der Netzwerke
- Unterstützung bei der Klärung von Rollen und Zuständigkeiten der Schulsozialarbeiter/innen im Hinblick auf die unterschiedlichen Systeme Jugendhilfe und Schule
- Entwicklung und Umsetzung eines kommunalen Leitbildes und Handlungskonzeptes zur Schulsozialarbeit
Sowohl die qualitative als auch die quantitative Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit und deren Koordination ist ein fortlaufender und langfristiger Gestaltungsprozess. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation und Abstimmung mit der Leitung im Jugendamt und den einzelnen Schulsozialarbeitern/innen sowie den relevanten Bildungspartnern als auch freien Trägern, Schulen, Schulverwaltung, Bildungsbüro und der staatlichen Schulaufsicht.
Es ist daher erforderlich, mit der Übernahme der Schulsozialarbeit die Stelle eines/r Koordinators/in zu schaffen und kurzfristig zu besetzen. Langfristig ist es Ziel, über die Koordination die unterschiedlichen Hilfearten an den Grundschulen (OGS/OGS+, Schulbegleiter, BFD, FSJ etc.) zu steuern und ihre Wirksamkeit zu verbessern.
Es wird noch darauf hingewiesen, dass auch über die Sprungbrett gemeinnützige GmbH Beschäftigungsinitiative der StädteRegion Aachen ebenfalls Overhead-Kosten einer Halbtagsstelle für die Koordination abgerechnet werden.
- Organisatorische Auswirkungen
Damit die Aufgaben der Schulsozialarbeit von der Stadt Herzogenrath übernommen werden können, ist es erforderlich, den Vertrag mit der Sprungbrett gemeinnützige GmbH Beschäftigungsinitiative der StädteRegion Aachen fristgerecht bis zum 30.06.2018 mit Wirkung zum 31.12.2018 zu kündigen.
Im Zusammenhang mit der Übernahme der Schulsozialarbeit und der Anbindung an die kommunale Jugendpflege ist es erforderlich, die Organisation des Jugendamtes insgesamt anzupassen. Die sich hieraus ergebenen Auswirkungen im Hinblick auf die Abteilungen des A 51 – Jugendamtes werden in einer separaten Vorlage für den Jugendhilfeausschuss am 26.06.2018 dargestellt.
- Personelle Auswirkungen
Die Verwaltung schlägt vor, die Schulsozialarbeiterinnen zum 01.01.2019 mit demselben Stellenumfang (0,5 Stelle) zu übernehmen. Zusätzlich ist es erforderlich, eine/n Koordinator/in mit einem 0,75-Stellenumfang einzustellen. Insgesamt sind 4,25 zusätzliche Stellen im Stellenplan 2018 einzurichten, wobei – mit Ausnahme der Koordinatorenstelle – die weiteren Stellen erst zum 01.01.2019 in Anspruch genommen würden.
Die Erweiterung des Stellenplanes ist bereits jetzt zu beschließen, da zum 01.01.2019 noch keine genehmigte Haushaltssatzung für 2019 vorliegen wird. Die Verwaltung wird für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018 sowie des Rates am 03.07.2018 unter anderem hierfür eine Vorlage zur Erweiterung des Stellenplanes vorbereiten.
Im Laufe des II. Halbjahres 2018/I. Halbjahres 2019 wird dann auf der Grundlage der Bedarfsanalyse zu entscheiden sein, wo und in welchem Umfange der Stundenumfang der Schulsozialarbeit an den einzelnen Grundschulen zu erhöhen ist. Die notwendige Stellenplanerweiterung müsste dann 2019 erfolgen.
Nach dem Grundbeschluss wird die Verwaltung die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen klären. Für die bei der Sprungbrett gGmbH unbefristet beschäftigten Mitarbeiter/innen handelt es sich voraussichtlich um einen Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Die Arbeitsverträge der befristeten Kräfte enden am 31.12.2018. Es wären hierfür neue Arbeitsverträge abzuschließen. Die Verwaltung ist in Abstimmung mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband.
Die Verwaltung strebt eine Verstetigung der Schulsozialarbeit und damit auch der Arbeitsverhältnisse an, d.h. eine unbefristete Beschäftigung. Vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Konzeptentwicklung sowie der persönlichen Verhältnisse der Sozialarbeiter/innen,sowie der derzeit noch nicht geklärten rechtlichen Einordnung der Arbeitsverträge, ist jedoch zunächst eine befristete Weiterbeschäftigung angedacht, um flexibel reagieren zu können.
Aus der Sicht der Verwaltung ist der aufgezeigte Weg ein vielversprechender Ansatz, um einerseits die Schulsozialarbeit an den Herzogenrather Schulen zu verstetigen und den Mitarbeiterinnen eine Perspektive aufzuzeigen. Andererseits hat die Verwaltung die notwendige Vorlaufzeit, um die organisatorischen Rahmenbedingungen zu klären und erste konzeptionelle Arbeiten vorzunehmen.
Rechtliche Grundlagen:
Die Schulsozialarbeit gehört zu den Aufgaben des Jugendamtes nach den §§ 11 und 13 SGB VIII. Nach § 79 SGB VIII haben die Träger der Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. Der Umfang der Aufgabenwahrnehmung liegt im Ermessen der Stadt Herzogenrath.
