Dringlichkeitsentscheidung - V/2018/026-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitrittsbeschluss zur Haushaltssatzung 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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03.07.2018
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Beschlussvorschlag
Die Unterzeichner beschließen im Rahmen eines Beitrittsbeschlusses die Änderung des § 4 der Haushaltssatzung 2018 entsprechend der unter Vorbehalt erteilten Genehmigung durch die StädteRegion Aachen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 09.05.2018 mit folgendem Wortlaut:
§ 4
„Die Verringerung der allgemeinen Rücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan auf 4.184.000 Euro festgesetzt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtrat hat am 20.03.2018 die Haushaltssatzung 2018 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt lag der Jahresabschluss 2016 lediglich im Entwurf vor. Die Haushaltssatzung ist mit Schreiben vom 05.04.2018 der Kommunalaufsicht angezeigt worden. Zeitgleich wurde die Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage gemäß § 75 IV GO NRW beantragt.
§ 4 der Haushaltssatzung 2018 sieht zur Deckung des geplanten Jahresdefizits in Höhe von 4.184.000 Euro bisher folgende Entnahmen aus der Ausgleichs- bzw. allgemeinen Rücklage vor:
„Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 264.244,93 Euro und die Verringerung der allgemeinen Rücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 3.919.755,07 Euro festgesetzt.“
Die angegebenen Entnahmebeträge entsprechen dem Stand der Ausgleichs- und allgemeinen Rücklage im Entwurf des Jahresabschlusses 2016 abzüglich der vorgesehenen Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nach dem geplanten Jahresdefizit 2017 in Höhe von 5.475.000 Euro.
Zwischenzeitlich liegt der testierte Jahresabschluss 2016 vor. Die Testierung erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 24.04.2018. Der testierte Jahresabschluss 2016 weist im Vergleich zum Entwurf einen um 387.731,38 Euro geringeren Jahresüberschuss aus, wodurch die Ausgleichsrücklage somit schon mit der Verbuchung des geplanten Jahresdefizits 2017 aufgebraucht sein wird.
Dadurch kann in der Haushaltssatzung 2018 keine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage mehr vorgesehen werden. Der entsprechende Passus muss somit entfallen und stattdessen die volle Höhe des Defizits aus der allgemeinen Rücklage bestritten werden. § 4 der Haushaltssatzung 2018 muss daher nunmehr wie folgt lauten:
„Die Verringerung der allgemeinen Rücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan auf 4.184.000 Euro festgesetzt.“
Hierbei handelt es sich lediglich um eine formale Änderung des geplanten Umgangs mit dem Jahresdefizit. Die beschlossenen Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen bleiben unverändert. Die Haushaltssatzung 2018 darf gemäß des Genehmigungsschreibens der Kommunalaufsicht jedoch erst nach dem Beitrittsbeschluss bekanntgemacht werden.
Da es sich nur um eine formelle Änderung handelt, schlägt die Verwaltung vor, den Beitrittsbeschluss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung zu fassen. Da die nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses und des Stadtrates erst am 19.06.2018 beziehungsweise 03.07.2018 stattfinden werden, würde die Stadt erst im Laufe des Juli den Nothaushalt mit den Restriktionen der vorläufigen Haushaltswirtschaft verlassen, so dass z.B. Ausschreibungen und Beschaffungen erst später erfolgen und wegen der Ferienzeit gegebenenfalls sogar in 2018 nicht mehr abgewickelt werden könnten.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 60 I, 75 IV, 80, 82 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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928,3 kB
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