Sitzungsvorlage - V/2018/166
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretungsregelung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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03.07.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der § 68 Gemeindeordnung NRW ordnet die zwingende Bestellung eines allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters an. Mit Wirkung vom 01.05.2016 wurde der Beigeordnete für das Dezernat II, Herr Hubert Philippengracht, zum Ersten Beigeordneten bestellt. Die übrigen Beigeordneten sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Erste Beigeordnete verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Rat. Auch wenn nur ein/e weitere/r Beigeordnete/r vorhanden ist, ist gleichwohl eine entsprechende Entscheidung des Rates erforderlich.
Da bisher eine entsprechende Regelung nicht getroffen war, schlägt die Verwaltung dem Rat vor, den Beigeordneten für das Dezernat III für den Fall der Verhinderung des Ersten Beigeordneten zum weiteren Vertreter zu bestimmen.
Rechtliche Grundlagen:
§ 68 GO NRW
