Sitzungsvorlage - V/2018/190
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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03.07.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die Aufnahme der von den im Rat vertretenen Fraktionen benannten Personen sowie Bürger, die sich direkt für das Amt einer Schöffin/ eines Schöffen beworben haben, in die Vorschlagsliste (Anlage 1) und schlägt die Personen für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 gegenüber dem Präsidenten des Landgerichtes Aachen vor.
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach – und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die laufende Amtszeit der Schöffen endet am 31.12.2018. Aus diesem Grunde haben die Kommunen für die Haupt- und Hilfsschöffen des Amts- und Landgerichts Aachen eine einheitliche Vorschlagsliste zu erstellen.
Nach der Allgemeinen Verfügung d. Justizministeriums (3221 – I. 2) und RdErl. des Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313 – 6153) vom 04.03.2009 hat die Stadt Herzogenrath:
für die Strafkammer17 Hauptschöffen und 20 Hilfsschöffen
für das Schöffengericht 7 Hauptschöffen und 8 Hilfsschöffen
zu benennen.
In den Vorschlagslisten sind jedoch mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, so dass die zu erstellende Vorschlagsliste:
für die Strafkammer 34 Hauptschöffen und 40 Hilfsschöffen
für das Schöffengericht14 Hauptschöffen und 16 Hilfsschöffen
enthalten sollte.
Mit Schriftsatz vom 18.01.2018 wurden die im Rat vertretenen Fraktionen gebeten, eine bestimmte Anzahl von Personen zu benennen. Die Anzahl der zu benennenden Personen wurde – wie bisher üblich- entsprechend der Sitzverteilung nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahl vorgenommen.
Neben den Vorschlägen aus den Fraktionen, die die Voraussetzungen einer neuerlichen Berufung erfüllen, haben sich 80 Personen (vor fünf Jahren waren es 57 Personen) unmittelbar an die Verwaltung zwecks Aufnahme in die Vorschlagsliste gewandt. Alle Personen wurden in einer einheitlichen Vorschlagsliste (Anlage Excel Tabelle) zusammengefasst.
Es wurde von der Verwaltung mehrfach Aufrufe in den Medien (Zeitung und Internet) veröffentlicht, um weitere Bewerber für die Aufnahme in die Vorschlagsliste zu gewinnen. Im Mai 2018 wurden nach dem Zufallsprinzip aus dem Einwohnermeldeamt 50 Personen direkt angeschrieben, mit der direkten Aufforderung, sich um das Ehrenamt der/ des Schöffin/en zu bewerben. Die geforderte Anzahl des Präsidenten des Landgerichts Aachen von 104 Personen konnte dennoch nicht erreicht werden.
Rechtliche Grundlagen:
Allgemeine Verfügung des Justizministeriums (3221 –I.2) und RdErl. D. Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integrationen (313-6153) vom 04.03.2009- JMBI. NRW S. 70 – in der Fassung vom 22.02.2011.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32 kB
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