Sitzungsvorlage - V/2018/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehrung verdienter Sportler/innen hier: Änderung der Richtlinien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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12.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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03.07.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur:
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, die der Sitzungsvorlage beigefügten Änderung der Richtlinien über die Ehrung verdienter Sportler/innen mit Wirkung vom 01.01.2018 zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Herzogenrath:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die der Sitzungsvorlage beigefügten Änderung der Richtlinien über die Ehrung verdienter Sportler/innen mit Wirkung vom 01.01.2018.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 26.09.2017 hat der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur die Verwaltung mit der Überarbeitung der Richtlinien über die Ehrung der verdienten Sportlerinnen und Sportler (3_3) beauftragt.
Vor dem Hintergrund, dass alljährlich eine größere Anzahl von Ehrungen für Leistungen in einer einzelnen spezifischen Sportart und teilweise auch in häufiger Wiederholung für die gleichen Sportler/innen ausgesprochen wurden, soll eine Änderung der Richtlinien die Bedeutung der Leistungen und der Ehrung noch mehr fördern.
Die Verwaltung schlägt hierzu unter „Ziffer III. Erfolgreiche sportliche Leistungen“ folgende Änderung der Richtlinien vor (siehe beiliegende Synopse):
Bundesebene
- Auf Bundesebene soll eine Ehrung für das Erreichen des 1, 2. oder 3. Platzes nur einmal ausgesprochen werden, es sei denn die Platzierung wird in einer anderen Disziplin erreicht (Beispiel: 1. Platz 1.000-Meter-Lauf in 2017 und 1. Platz 1.000-Meter-Lauf 2018 = eine Ehrung 2017; 1. Platz 1.000-Meter-Lauf in 2017 und 2. Platz 1.500-Meter-Lauf 2018 = 2 Ehrungen)
- Ehrungen sollen nur jeweils einmal in den Bereichen „Jugend“, „Frauen/Männer“ oder „Senioren“ vorgenommen werden. Ein lediglicher Altersgruppenwechsel soll nicht mehr zu einer erneuten Ehrung berechtigen.
Landesebene
- Auf Landesebene soll für das Erreichen des 1., 2. oder 3. Platzes eine Ehrung nur einmalig ausgesprochen werden. (Beispiel: 1. Platz 1.000-Meter-Lauf in 2017 und 2. Platz 1.500-Meter-Lauf = 1 Ehrung 2017)
- Ehrungen sollen nur jeweils einmal in den Bereichen „Jugend“, „Frauen/Männer“ oder „Senioren“ vorgenommen werden. Ein lediglicher Altersgruppenwechsel soll nicht mehr zu einer erneuten Ehrung berechtigen.
Die entsprechenden Anpassungen wurden mit dem Stadtsportverband abgestimmt und sind der anhängenden Synopse zu entnehmen und kursiv im Fettdruck dargestellt.
Insbesondere auf Landesebene wurden in den vergangenen Jahren durch den Disziplinwechsel bei Landesmeisterschaften (bspw. von 3.000 Meter-Lauf/Halle auf 5.000m Lauf/Freiluft) mehrfach die gleichen Personen geehrt.
Damit die Änderungen für die Ehrungen 2018 im Rahmen des „Ball des Sports“ zum Tragen kommen, sollen die neuen Richtlinien mit Wirkung vom 01.01.2018 in Kraft treten.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien über die Ehrung verdienter Sportler/innen (3_3)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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212,1 kB
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