Sitzungsvorlage - V/2018/249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss bestellt auf der Grundlage von § 4 Abs. 3  d) der Satzung für das Jugendamt ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied als Vertreter der Arbeitsverwaltung (Bundesagentur für Arbeit) neu in den Jugendhilfeausschuss:

 

Beratendes Mitglied: Herr Uwe Voigtländer

Stellvertretendes beratendes Mitglied: Herr Thomas Lauerhass

 

Der Jugendhilfeausschuss bestellt auf der Grundlage von § 4 Abs. 3 h) der Satzung für das Jugendamt ein Mitglied als Vertreter des Stadtsportverbandes neu in den Jugendhilfeausschuss:

 

Beratendes Mitglied:rgen Jekewitz

Als sein Stellvertreter und ebenso beratendes Mitglied verbleibt Herr Ludwig Bergstein.

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Fraktion ‚Die Piraten sich aufgelöst hat und deren bisheriger Vertreter im Jugendhilfeausschuss, Herr Kuklik, nicht mehr beratendes Mitglied gemäß § 4 Abs. 3 n) der Satzungr das Jugendamt sein kann.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch das Ausscheiden von langjährigen beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses sowie durch Veränderungen bei der Anzahl der Fraktionen im Rat, kam es zu den nun vorzunehmenden Veränderungen.

Der Dank gilt Frau Kocyigit, Herrn Tinnemann, Herrn Dunker und Herrn Kuklik für ihr jahrelanges Mitwirken im Ausschuss.

r den ausgeschiedene sachkundigen Bürger Herrn Dunker, der ebenso gem. § 4 Abs. 3 n) der Satzung für das Jugendamt dem JHA angehörte, wurde von  der FDP-Fraktion noch kein Nachfolger benannt.

 

Sollten die neuen Mitglieder und ihre Stellvertreter in der Sitzung anwesend sein, so sind sie zu verpflichten

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 4 Abs. 2 des Ausführungsgesetzes NRW zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) enthält u.a. folgende Vorschrift:

„Die stimmberechtigten Mitglieder werden für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft von dieser gewählt. Sie üben ihre Tätigkeit nach Ablauf der Wahlzeit bis zum Zusammenkommen des neu gewählten Jugendhilfeausschusses aus. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu wählen.

Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschuss kann nur gewählt werden, er der Vertretungskörperschaft angehören kann.“

 

In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath sind die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aufgeführt. Diese werden von der zuständigen Stelle bestellt. Scheidet ein beratendes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen hatte, zu bestellen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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