Sitzungsvorlage - V/2018/248
Grunddaten
- Betreff:
-
Spielplatzplanung im Baugebiet "An der Herrenstraß"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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18.09.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Fachverwaltung hat im Rahmen der Spielleitplanung rechtzeitig gegenüber dem Planungsamt den Bedarf an Spielplatzflächen für dieses Neubaugebiet angemeldet. Berechnungsgrundlage waren hier die prognostizierten 330 Wohneinheiten, die dort entstehen sollen.
Ähnlich wie im Neubaugebiet Dornkaul soll auch hier – nach den Vorstellungen der Verwaltung - ein benachbarter großer Spielplatz an der Maie-Juchacz-Straße (2.286 m² groß) so umgestaltet und aufgewertet werden, dass dadurch ein weiterer Spielplatz der Kategorie A entstehen kann.
Dabei hat die Fachverwaltung vorgeschlagen, dass, wenn der Grundsatz einer „bespielbaren Stadt“ in diesem Baugebiet Anwendung findet und umgesetzt wird sowie die Einbindung eines Kleinkinderspielplatzes innerhalb des Grünstreifens - der das Baugebiet durchquert - realisiert werden kann, auf einen weiteren separaten Kleinkinderspielplatz im nord-/westlichen Teil des Neubaugebietes verzichtet werden könne.
Aus Sicht der Jugendamtsverwaltung wurden diese Aspekte in den Planungen zum Baugebiet „An der Herrenstraß“ berücksichtigt und werden in den entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen mit der GEG als Entwickler des Baugebietes aufgenommen.
Die diesbezüglichen Gespräche sind auf einen guten Weg. In der Sitzung wird ergänzend mündlich berichtet.
Die Verwaltung geht davon aus, in einer der nächsten Sitzungen einen ausführlichen Spielplatzplanungsentwurf zur Beratung und Entscheidung vorlegen zu können.
Diese geht danach noch - sobald die ersten Familien dort eingezogen sind - in die Kinder- und Elternbeteiligung.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.
