Sitzungsvorlage - V/2017/191-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, den Bürgerantrag Stadttaubenkonzept vom 04.07.2018 abzulehnen und kein Stadttaubenkonzept für das Stadtgebiet Herzogenrath aufzustellen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach Eingang des Bürgerantrags Stadttaubenkonzept wurde durch die Verwaltung zusammen mit Vertretern der Antragsteller zweimal der Bereich des Parkplatzes am Kaufland auf einen Bestand an wilden Tauben hin überprüft.

Nachdem an einem ersten Termin kaum Tauben gesichtet werden konnten, wurde bei einem zweiten Termin ein Bestand von ca. 30-40 Tauben im Bereich Kaufland, Parkplatz, Bahnhofsgelände gesichtet. Ein Teil dieser Tauben hat seinen Aufenthaltsort auf dem Dach des Kauflands. Immer wieder werden auch Tauben auf dem Boden des Parkplatzes ‚Marbaise‘ bei der Futtersuche gesichtet. Dies nicht zuletzt auf Grund des Umstandes, dass hier trotz Verbots immer wieder Tauben wild gefüttert werden.

Die im Rahmen eines Stadttaubenkonzepts angedachte Einrichtung eines Taubenhauses oder gar Taubenturms scheitert an einem fehlenden geeigneten Standort dafür. Auch hätte es hierfür keine Fördermittel des Landes NRW mehr gegeben, da das Programm nach einer Testphase Ende 2017 wieder eingestellt worden war. Hier wären auch lediglich laufende Kosten für ein laufendes Taubenkonzept gefördert worden. Für die Erstellung eines Taubenhauses oder –turmes hätte es keine Zuschüsse gegeben.

Abschließend bleibt festzustellen, dass der für die Aufstellung eines Stadttaubenkonzepts notwendige Standort eines Taubenhauses nicht gefunden werden konnte. Die angedachten Standorte auf dem Dach des Kauflands oder im Dachstuhl des Bahnhofs Herzogenrath ließen sich nicht realisieren. Den Bau eines Taubenturms hält die Verwaltung für zu kostenintensiv und auch im Bereich des Bahnhofs Herzogenrath nicht umsetzbar.

Die Verwaltung hat zudem festgestellt, dass es in den letzten Jahren auf Grund der Stadttauben in Herzogenrath-Mitte auch zu keinen Beschwerden aus der Bürgerschaft gekommen ist, die bekannt geworden sind.

Auf Grund des nicht problematischen Bestands an Stadttauben und dem fehlenden Standort für ein Taubenhaus wird daher vorgeschlagen, ein Stadttaubenkonzept nicht weiter zu verfolgen.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

keine

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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