Sitzungsvorlage - V/2018/264
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftspläne 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Dezernat 3; Amt 61 - Stadtplanungsamt; Amt 63 - Bauordnungsamt; Referat Stadtplanung, Verkehr und Bauordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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04.10.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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09.10.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Gemeindeforstamt Aachen führt aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in den Städten Aachen und Herzogenrath die forsttechnische Betriebsleitung (Planung, Kontrolle forstbetrieblicher Arbeiten) sowie die Beförsterung (Vollzug forstbetrieblicher Arbeiten) auf den stadteigenen Waldflächen der Stadt Herzogenrath durch. In den beigefügten Forstwirtschaftsplänen sind die für 2019 vorgesehenen Maßnahmen beschrieben, die zur Pflege und Unterhaltung des Waldes nutzbringend sind. Die Planwerte beruhen auf den Vorgaben der Forsteinrichtung 2012, die die nutzbare Holzmenge für die kommenden 10 Jahre ermittelt hat. Mit dem jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftsplan werden diese Rahmenvorgaben konkretisiert.
Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan 2019
a) Allgemeines
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
| Holzartengruppen | ||||||
EI | BU/ALH | ALN | PA | KI/LÄ | FI | Summe | |
Hiebssatz | 36 | 158 | 101 | 181 | 66 | 136 | 678 |
abgeglichener | 252 | 881 | 703 | 495 | 422 | 160 | 2913 |
Planung 2019 | 15 | 110 | 110 |
| 145 | 41 | 421 |
*) ALH = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
ALN = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche)
Hiebssatz und bisheriger Vollzug
Der Hiebssatz wird durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltige jährlich einschlagbare Holzmenge in Festmeter (fm, entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben. Im Unterschied zu den vorangegangen Jahren gestaltet sich eine vorausschauende Planung im Hinblick auf die Einschlagmengen sowie die Holzgruppenarten schwierig. Der aktuell vorliegende Befall der Herzogenrather Fichtenbestände mit dem Borkenkäfer erfordert eine kurzfristige und flexibel gesteuerte Waldbewirtschaftung mit dem Ziel die Ausbreitung des Borkenkäfers zu verhindern. Dementsprechend kann es kurzfristig zum Einschlag größerer Fichtenbestände kommen (siehe Protokoll zum „Runden Tisch Forstwirtschaftspläne 2019“). Dies wiederum führt dazu, dass auf den Einschlag anderer Nadelhölzer verzichtet wird.
Aus dieser Planung geht hervor, dass im Wald der Stadt Herzogenrath jährlich 678 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1).
Damit liegt der Ansatz deutlich unter dem tatsächlichen Zuwachs, der in der Forsteinrichtung mit 1092 fm angegeben wird. D.h., dass selbst bei Ausschöpfung des Hiebssatzes noch erhebliche Holzvorräte aufgebaut werden.
Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (z. B. Sturm) treten Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).
In diesem Jahr ist eine sehr moderate Nutzung von 421 fm vorgesehen. Nahezu der gesamte Laubholzeinschlag dient der Versorgung der örtlichen Bevölkerung mit Brennholz. Die Nachfrage nach Brennholz ist weiterhin hoch.
Ein geringer Anteil der geplanten Laubholzmenge (Roteiche) kann ggf. als Stammholz vermarktet werden. Des Weiteren sahen die ursprünglichen Planungen Durchforstungen in vier Lärchenbeständen vor. Darunter befinden sich drei Bestände mit nicht standortheimischer japanischer Lärche. Die Forsteinrichtung sieht die Durchforstung der Lärchenbestände als dringend an, teils mit zwei Durchforstungsdurchgängen im Jahrzehnt. Durch den höheren Durchforstungsansatz in Abt. 621 A2 mit 70 Festmeter je Hektar wird der mittelfristig anstehende Voranbau mit standortheimischen Baumarten vorbereitet. Aufgrund der gefallenen Preise für Nadelhölzer wird im Jahr 2019 auf einen Einschlag und die Vermarktung von Nadelhölzern aus Herzogenrather Wäldern verzichtet.
b) Kulturen, Wege, Erholung im Forstwirtschaftsjahr 2019
Im Jungen´schen Wald (Fichte) kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Borkenkäferbefall mit entsprechenden Fehlstellen im ansonsten geschlossenen Fichtenbestand. So auch in diesem Forstwirtschaftsjahr. Es ist geplant, die Lücken mit 500 Rotbuchen aufzuforsten, um die Baumartenvielfalt in diesem Bestand langfristig zu erhöhen und eine naturnahe Waldentwicklung einzuleiten.
Im Rahmen der so genannten Jungbestandspflege werden in der Abteilung 664 A1 die gepflanzten Laubhölzer gepflegt, indem der Stockausschlag, der sich an den gefällten Pappeln bildet und die sonstige Konkurrenzvegetation zurückgenommen wird. Die Pflegemaßnahmen werden mit eigenem Personal durchgeführt.
Die Erholungseinrichtungen (Bänke, Schutzhütten, Mülleimer usw.) werden im bestehenden Umfang unterhalten.
Der Aufwand für Verkehrssicherungsmaßnahmen könnte auch in diesem Forstwirtschaftsjahr aufgrund des Eschentriebsterbens höher ausfallen. Dies hängt jedoch vom Umfang und der Entwicklung der Schadsymptome ab und kann derzeit nicht beziffert werden.
c) Fremdkosten
- Ankauf von Pflanzen: 350 Euro
- Unterhaltung von Forstwegen, Gräben und sonstigen Entwässerungseinrichtungen: 4.000 Euro
- Unterhaltung des Mannschaftstransporters: 4.000 Euro
- Anschaffung von Geräten, Werkzeugen und Schutzkleidung: 2.500 Euro
- Maßnahmen zur Verkehrssicherung: 3.000 Euro (Rest in Eigenregie)
- Unterhaltung von Erholungseinrichtungen: 2.000 Euro (Rest in Eigenregie)
__________________
gesamt: 15.850 Euro
Rechtliche Grundlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath, Landes- und Bundesforstgesetzgebung
Erläuterungen zum Einschlags- und Kulturplan
REi Roteiche
TEi Traubeneiche
SEi Stieleiche
RBu Rotbuche
HBu Hainbuche
BAh Bergahorn
Pa Pappel
SPa Schwarzpappel
Bpa Balsampappel
SEr Schwarzerle
WEr Weißerle
Es Esche
Bi Birke
SLi Sommerlinde
WKi Wildkirsche
WLi Winterlinde
VKir Vogelkirsche
REr. Roterle
Ei Eiche
Bu Buche
Ki Kiefer
Fi Fichte
Lä Lärche
Dgl Douglasie
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
1.) Forstwirtschaftsplan 2019 (inklusive Kultur- und Wegebauplan sowie der Forstbetriebskarten) des Gemeindeforstamtes Aachen
2.) Präsentation zum „Runden Tisch“ Forstwirtschaftspläne 2019
3.) Protokoll zum „Runden Tisch“ 2019
4.) Stellungnahmen der beteiligten Naturverbände
Herzogenrath, den__________.__________ 2018
Der Bürgermeister
Christoph von den Driesch
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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76 kB
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4
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(wie Dokument)
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67 kB
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