Sitzungsvorlage - V/2018/050-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen und das Prüfergebnis der Verwaltung zum Antrag vom 02.02.2018 zur Beleuchtung der Rundwege um die Weiher im Broichbachtal zur Kenntnis und beschließt auf Grund der dargestellten wirtschaftlichen Aspekte, insbesondere aber in Folge der hierdurch entstehenden ökologischen Nachteile für Insekten und der hier lebenden Tiere (Lichtverschmutzung), auf eine Beleuchtung der Rundwege zu verzichten.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum Antrag der SPD und CDU vom 02.02.2018 hat die Verwaltung geprüft, inwieweit Möglichkeiten zur Finanzierung einer Beleuchtung für die Rundwege im Rahmen der städteregionalen Tourismusförderung und/oder mittels Fördergeldern aus dem Integrierten Handlungskonzept (InHK) bestehen.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Förderung im Rahmen des InHK nicht möglicht ist, da der Geltungsbereich lediglich die unmittelbare Uferkante am Seehof umschließt. Weiterhin wird die Zielsetzung des Lichtkonzeptes mit Hervorhebung stadtbildprägender Gebäude nicht erfüllt, sondern vielmehr eine Ausleuchtung von Wegen aus Sicherheitsgründen angestrebt.

 

Eine Finanzierung über Tourismusförderung der StädteRegion Aachen wird in erster Linie von der Zustimmung seitens des Umweltamtes bzw. des Naturschutzbeirates bei der StädteRegion Aachen abhängen, welche wiederum abhängig vom Ergebnis einer vorhergehenden artenschutzrechtlichen Untersuchung (ASU) ist und der Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung bedarf.

 

Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit der enwor, dem Umweltamt der StädteRegion Aachen und der Verwaltung wird für die geplante Beleuchtung, wie zuvor ausgeführt, die Erteilung einer landschaftsrechtlichen Befreiung erforderlich. Diese Befreiung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden. Davon ausgehend, dass der Maßnahmenbereich vielen Tierarten und Insekten einen Lebensraum bietet, die unter besonderem und strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes  (BNatschG) fallen, sind sämliche Handlungen gemäß § 44 BNatschG verboten, die zu einer Beeinträchtigung dieser streng geschützten Arten führen könnten.

Da zu erwarten ist, dass die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme zu einer solchen Beeinträchtigung führt, ist diese Beeinträchtigung durch einen Fachgutachter im Rahmen einer Artenschutzuntersuchung zu prüfen. Sollte das Gutachten im Ergebnis zeigen, dass artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betroffenen Arten sodann eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung erforderlich. Dieses Untersuchungsergebnis ist der unteren Naturschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen und dem Naturschutzbeirat der Städteregion Aachen zur Beteiligung und zur Zustimmung einer landschaftrechtlichen Befreiung vorzulegen.

 

Die Fachgutachterkosten einer Voruntersuchung sowie im Weiteren einer Art-für-Art-Betrachtung sind mit etwa 5.550 6.000 € brutto anzusetzen.

Die Kosten für die geplante Beleuchtungseinrichtung für ca. 1.000 Meter vorhandender Rundwege, mit mindestens 40 erforderlich werdenden Lampenstandorten in Abständen von rund 25 Meter, betragen bei ca. 2500 € pro Lampe insgesamt etwa 100.000 € brutto.

 

Diese Investitionskosten würden im Rahmen des bestehenden Beleuchtungsvertrages zwischen der enwor und der Stadt mit jährlichen Kosten in Höhe von rund 10%, entsprechend 10.000 €, über 30 Jahre Lebensdauer für die Strom-, Unterhaltungs-, Betriebs- und Investitionskosten in das Vertragswerk übernommen, sodass sich die Kosten im Laufe von 30 Jahren auf etwa rund 300.000 € summieren.

Die enwor beabsichtigt, im Falle einer Realisierung, die Verwendung von amberfarbenen LED-Leuchten auf 5-Meter-Masten mit moderner Präsenzsteuerung. Dies bedeutet, dass die Lampen nachts mit 1 Lux Lichtstärke betrieben und sobald sich jemand nähert auf 3 Lux Lichtstärke, entsprechend der aus verkehrssicherungs- und versicherungstechnischen Gründen erforderlichen DIN-Ausleuchtung angehoben wird. Inwieweit diese Art der Steuerung und Auswahl amberfarbenen Leuchten dem Umweltschutz respektive insbesondere der Nicht-Beeinträchtigung der dort lebenden und besonders geschützten Insekten und Tiere Rechnung trägt, bedarf ebenfalls der eingehenderen Prüfung und ist basierend auf Langzeituntersuchungen in Frage zu stellen.

 

Bei Betrachtung sowohl der dargelegten ökologischen als auch der ökonomischen Aspekte kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Investitionen zum Wohle einer kleineren Minderheit (Jogger, Walker, usw. in den Früh- und Abendstunden) insbesondere aber im Hinblick auf die Lichtverschmutzung und ihre fatalen Folgen für Tiere nicht zu rechtfertigen und vertretbar sind. Hierzu ist auf die Ausführungen von Prof. Dr. Gerhard Eisenbeis der Universität Mainz hinzuweisen (siehe beigefügte Anlage). Eine in 2017 erfolgte Studie bestätigt das starke Insektensterben in Deutschland. Die begonnene Debatte über die Gründe wird in der Hauptsache in der zunehmenden Lichtverschmutzung gesehen. Dazu haben Berliner Wissenschaftler neue Forschungsergebnisse vorgelegt. In jeder Sommernacht werden schätzungsweise eine Milliarde Insekten von Deutschlands Lampen irritiert und für viele endet das tödlich. Das Leibnitz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) in Berlin weist in einer neuen Untersuchung auf die Folgen der sogenannten Lichtverschmutzung hin. Weltweit nimmt die Erhellung der Nacht durch künstliches Licht um jährlich etwa 6 % zu, was erhebliche Folgen für Insekten hat. Die Zahl der Insekten in Teilen Deutschlands ist in den letzten 27 Jahren um mehr als 75 % zurückgegangen. Die IGB-Forscher nennen auf Grund ihrer Forschungsergebnisse die Lichtverschmutzung als einen möglichen Grund dafür. Die künstlich erhellte Nacht hat einen maßgeblichen Einfluss auf das Vorkommen und Verhalten von Tieren. Einen besonderen Effekt stellten die Forscher entlang von Gewässern fest, dem Lebensraum von vielen lichtempfindlichen Insekten. So wurden gezielt Uferflächen im Naturpark West-Havelland auf die Anzahl der Insekten im Bereichen mit und ohne künstliche Lichtquellen untersucht. Es wurde dabei festgestellt, dass auf dem erleuchteten Versuchsfeld deutlich mehr Insekten das Wasser verließen als auf dem unbeleuchteten Versuchsfeld und entsprechend zu den Lichtquellen flogen. Dort hielten sich dann auch mehr Spinnen und Raubinsekten auf, die sich über das reiche Nahrungsangebot freuten. Ermittelt wurde auch, dass in der Bundesrepublik eine tägliche Zunahme der beleuchteten Flächen von ca. 1 k erfolgt. Das Übermaß an Licht bedeutet eine zunehmende Störgröße im Naturhaushalt, wobei neben den Insekten noch zahlreiche andere Tiergruppen durch künstliches Licht betroffen sind. Dabei erhebt sich die Frage, ob Licht nicht zur generellen Bedrohung von Lebensgemeinschaften und letztlich der gesamten Natur signifikant beiträgt.

 

Im Zusammenhang mit den geplanten Maßnahmen durch den Wasserverband Eifel-Rur  (WVER) und der Verlegung des Broicher Baches außerhalb des großen Rückhaltebeckens, wird zudem ein heute etwa 120 Meter langer Wegeabschnitt für die voraussichtlich im Jahre 2020 beginnende Baumaßnahme entfallen. Auf Grund dessen wäre eine neue Beleuchtungseinrichtung zumindest in diesem Abschnitt nicht angezeigt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, vor allem auf Grund der vorgenannten negativen Einflüsse in diesem ökologisch sensiblen Bereich, die Rundwege entlang der Weiher im Broichbachtal nicht zu beleuchten. Jogger, Walker, etc., die ihren Sport in der dunklen Jahreszeit ausüben, rüsten sich zur eigenen Sicherheit im Übrigen mit entsprechendem Equipment, sprich LED-Stirnband-/Kopfleuchten, etc. aus.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Antrag der SPD- und CDU-Fraktion vom 02.02.2018

Artikel Lichtverschmutzung und ihre fatalen Folgen für die Tiere

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Anlagen

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