Sitzungsvorlage - V/2018/269
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag zur kommunalen Entwicklungspolitik Hier: Antrag der Fraktion UBL im Rat der Stadt Herzogenrath vom 13.07.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Entscheidung
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04.10.2018
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja | X | nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 13. Juli 2018 stellt die Fraktion Unabhängige Bürgerliste Herzogenrath einen Antrag, die Verwaltung möge möglichst zeitnah einen Vorschlag zur Unterstützung der beiden überaus wichtigen Themen Klimaschutz und Entwicklungspolitik machen.
Der Antrag der UBL-Fraktion nimmt Bezug auf die politische Beratung zum in der Sitzung vom 09.12.2014 beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Herzogenrath (Drucksachen Nr. V/2014/170-170-E02). Auf Anfrage bei der für die Bewilligung von Klimaschutzmanagement-Stellen zuständigen Projektträger Jülich (PTJ), Geschäftsbereich Umwelt (UMW) – Klimaschutz –, Forschungszentrum Jülich GmbH in Berlin ist, wie bereits im Jahre 2014 - auch heute noch zwingende Fördervoraussetzung für eine entsprechende Stelle ein Klimaschutzkonzept, dessen Beschluss nicht älter als drei Jahre alt sein darf.
Da das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Herzogenrath in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 09.12.2014 beschlossen wurde, erfüllt die Stadt Herzogenrath diese zwingende Fördervoraussetzung nicht mehr, sodass die Stadt Herzogenrath nunmehr auf eigene Kosten ein neues Klimaschutzkonzept erarbeiten müsste, auf dessen Grundlage dann ein Antrag auf Förderung einer Klimaschutzstelle gestellt werden könnte. Für die Erarbeitung eines solchen Klimaschutzkonzeptes stehen derzeit weder personelle noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung, sodass die Verwaltung vorschlägt, an dem im Jahr 2014 beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzept, das inhaltlich nach wie vor Gültigkeit hat, festzuhalten. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktion UBL abzulehnen.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative.
Christoph von den Driesch
(Bürgermeister)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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881,2 kB
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