Sitzungsvorlage - V/2018/244
Grunddaten
- Betreff:
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Investive Förderung von Kindertageseinrichtungen - Ü 3 Ausbau - hier: Antrag der Elterninitiative KIDS e.V. auf Schaffung einer 3. Gruppe und Antrag auf Übernahme des Trägeranteils für diese Gruppe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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09.10.2018
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss hat im Rahmen der Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung 2018/2019 festgestellt, dass es im Stadtteil Herzogenrath-Mitte einen Fehlbedarf an Kita-Plätzen für 3 – 6 jährige Kinder gibt.
Er begrüßt daher die Bereitschaft der Elterninitiative KIDS e.V., eine solche Gruppe an dem neuen Standort dieser Kita anzubauen und zu betreiben.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Träger hierfür einen kommunaler Zuschuss bis zur Höhe von 245.898,80 € für den Bau und die Inneneinrichtung dieser Gruppe zu gewähren.
Er empfiehlt dem Stadtrat insoweit,
- den 10-prozentigen Trägeranteil an den Investitions- und Einrichtungskosten,
- einen weiteren Zuschuss in Höhe von max. 185.898,80 € sowie
- den 4%igen Trägeranteil an den Betriebskosten für diese Gruppe aus städtischen Mitteln ab Inbetriebnahme
zu übernehmen.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt,
- den 10-prozentigen Trägeranteil an den Investitions- und Einrichtungskosten,
- einen weiteren Zuschuss in Höhe von max. 185.898,80 € sowie
- den 4%igen Trägeranteil an den Betriebskosten für diese Gruppe aus städtischen Mitteln ab Inbetriebnahme
zu übernehmen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen :
Bei der Schaffung von Kita-Plätzen, die zur Erfüllung des Rechtsanspruches erforderlich sind, handelt es sich um Pflichtaufgaben.
Der angemessene Aufwand für den Bau und die Einrichtung der neuen Kita-Gruppe beträgt 600.000,00 €. Die vom Land bewilligte Fördersumme beträgt 354.101,20 €. Somit verbleibt ein Zuschussbedarf von 245.898,80 € der komplett aus städtischen Mitteln aufgebracht werden muss, da die Kita als sogenannter „Armer Träger“ auch nicht in der Lage ist, den sonst üblichen 10 % tigen Anteil (= 60.000,00 €) an der Gesamtfinanzierung zu übernehmen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die zugewiesenen Landesmittel werden im Haushaltsjahr 2019 veranschlagt.
Für kleinere, nicht aufschiebbare Aufwendungen des Trägers stehen im Haushalt 2018 Mittel zur Verfügung, die im Vorgriff auf die für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehene Gesamtfinanzierung verwendet werden können.
Die Übernahme des 4 % tigen Betriebskostenanteils in Höhe von ca. 7.000,00 € für die neue Gruppe wird in den Haushalt 2019/2020 und Folgejahre eingeplant.
Dieser Zuschuss stellt eine freiwillige Leistung dar, die aber zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz unabwendbar ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Kita-Bedarfsplanungen für die Jahre 2017/2018 und 2018/2019 wurde für den Stadtteil Herzogenrath-Mitte ein zusätzlicher Bedarf für weitere Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren festgestellt.
Die Kita der Elterninitiative KIDS e.V. teilte im Jahre 2017 mit, dass sie einen Umzug in die Räume des Ev. Gemeindezentrums plane. Mit Schreiben vom 04.04.2017 hat der Kita-Träger darüber hinaus sein Interesse bekundet, eine zusätzliche Gruppe zu betreiben.
Nach Prüfung durch die Verwaltung wurde die Maßnahmen Ende 2017 im neuen Bundesinvestitionsprogramm Kita-Betreuungsfinanzierung 2017-2020 nach einem entsprechenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses am 27.02.2018 angemeldet. Mit Schreiben vom 09.08.2018 wurden nunmehr Zuwendungen in Höhe von 354.101,20 € bewilligt.
Es ist mit Gesamtkosten in Höhe von 600.000,00 € für die Erweiterung um eine Gruppe zu rechnen. Der verbleibende Eigenanteil des Trägers (10 %) beläuft sich auf 60.000,00 €. Darüber hinaus besteht eine weitere Finanzierungslücke von 185.898,80 €.
Der Träger ist nicht in der Lage seinen Anteil (10 %) an den Investitions- und Einrichtungskosten sowie den darüber hinaus bestehenden Fehlbetrag zu übernehmen. Außerdem bittet er darum, den Trägeranteil an den anteiligen Betriebskosten (4 %) für diese Gruppe ab Inbetriebnahme aus städtischen Mitteln zu übernehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Trägeranteile zu den Investitions- und Einrichtungskosten sowie die anteiligen Betriebskosten für die zusätzliche Gruppe zu übernehmen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Maßnahme kurzfristig begonnen werden kann. Es wird vertraglich vereinbart, dass die Räumlichkeiten für die Dauer der Zweckbindung der Zuwendung der Stadt Herzogenrath für Kita-Zwecke zur Verfügung gestellt werden müssen.
Da noch kein formeller Beschluss über den anteiligen kommunalen Zuschuss für die Investition- und Einrichtungskosten sowie bezüglich des Trägeranteils an den Betriebskosten gefasst worden ist, wird dies nun nachgeholt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass die neue Gruppe in der ersten Hälfte des Kita-Jahres 2019/2020 in Betrieb gehen kann.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 22 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Gemäß § 80 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.
§ 18 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz – schreibt vor, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraussetzt. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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