Sitzungsvorlage - V/2018/258

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt einer erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Budget A 37 Brandschutz und Rettungswesen für den Kauf eines Mannschaftstransportfahrzeuges für die Kinderfeuerwehr in Höhe von 56.000,00 € zu.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

X 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

56.000,00

Euro.

 

 

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2017

2018

2019

2020

Sachkosten

 

 

 56.000,00

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit in Kraft treten des BHKG werden die Kommunen dazu angehalten auf die Einrichtung  einer Kinderfeuerwehr hinzuwirken. Die notwendigen Planungen zur Gründung einer Kinderfeuerwehr  in der Feuerwehr Herzogenrath laufen bereits seit Anfang dieses Jahres.

Hierzu ist es für das Amt 37 Brandschutz und Rettungswesen erforderlich ein Fahrzeug zu beschaffen, welches in der Lage sein soll, sieben Kinder, plus Fahrer und Beifahrer, sicher zu transportieren.

 

Die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr auf kommunaler Ebene wird insbesondere durch die bezuschusste Beschaffung einer geeigneten Transportmöglichkeit für die Kinderfeuerwehr seitens des zuständigen Ministeriums des Innern NRW mit Landesmitteln gefördert.

 

Dieser Zuschuss wurde durch das Amt 37 beantragt. Am 18.05.2018 ging der Zuwendungsbescheid hier ein. Es werden der Stadt Herzogenrath Mittel in Höhe von 44.034,96 € zugeteilt. Bei voraussichtlichen Fahrzeugkosten in Höhe von 55.043,70 € stellt dies eine 80 %ige Gegenfinanzierung dar.

Somit belaufen sich die Kosten der Maßnahme auf 11.008,74 €.

Eine Fertigstellung des Fahrzeuges wird im laufenden Haushaltsjahr wohl nicht mehr erfolgen, ( zunächst Mittelfreigabe durch Rat, dann öffentliche Ausschreibung ) müssen Mittel in Höhe von 56.000,00 € als Verpflichtungsermächtigung für das kommende Haushaltsjahr angemeldet werden.

 

Um eine Ausschreibung und im Zuge dessen eine Auftragsvergabe in diesem Jahr realisieren zu können, ist es notwendig eine erhebliche überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das nächste Haushaltsjahr in Höhe von 56.000,00 € vorzunehmen.

 

Eine Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist nach Rücksprache mit dem ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer in der Gesamtheit der Verpflichtungsermächtigungen gegeben, da voraussichtlich nicht alle zur Verfügung gestellten Mittel innerhalb der Verpflichtungsermächtigungen ausgeschöpft werden können.

 

Insofern sieht das Amt 37 Brandschutz und Rettungswesen die erhebliche überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 56.000,00 € als notwendig an.

 

Im Haushaltsplan 2018 müssten 56.000,00 € als Verpflichtungsermächtigung für 2019 veranschlagt werden. Hierzu müsste auch eine neue Investitionsnummer vergeben werden.

Die Verpflichtungsermächtigung ist voraussichtlich dadurch gedeckt, dass bei der Maßnahme I 164 ABH 003 "Ausbau Gesamtschule Kohlscheid (Kircheichstraße)" in 2018 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11,9 Mio. Euro bereitstehen, die nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden.

Im Zuge der Haushaltsplanung 2019 ist dann bei einer neuen Investitionsnummer

für das Kinderfeuerwehrmobil entsprechend ein Haushaltsansatz von 56.000,00 € vorzusehen, was eine Ansatzerhöhung von 56.000,00 € im Vergleich zur derzeitigen Finanzplanung für 2019 darstellt

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz

( BHKG NRW )

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Anschaffung des Fahrzeuges wird zu 80 % bezuschusst, die haushalterischen Voraussetzungen für eine solche freiwillige Ausgabe sind gegeben und die Deckung der Verpflichtungsermächtigung speist sich zutreffend aus der Verpflichtungsermächtigung r die Gesamtschule V 164 ABH 003.

Gegen die Budgetierung der Verpflichtungsermächtigung bestehen daher keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

 

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