Sitzungsvorlage - V/2018/296

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, vor der Einführung von gebührenfreiem Parken für E-Fahrzeuge im Stadtgebiet von Herzogenrath gem. Bürgeranregung vom 17.09.2018 die gesetzlichen Vorgaben zu prüfen, die Regelungen bei der Stadt Aachen sowie in den übrigen städteregionalen Nachbarkommunen zu recherchieren, die Berechtigten zu erkunden und dem Ausschuss alsdann die aufgearbeiteten Ergebnisse mitzuteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 17.09.2018 wurde im Rahmen einer Bürgeranregung nach §24 GO NRW die Anregung einer kostenfreien Parkregelung für E-Fahrzeuge in gebührenpflichtigen Parkzonen in Herzogenrath angeregt. In der Stadt Aachen sei das bezahlte Parken bereits kostenfrei. Als Begründung wird die Luftverbesserung und Förderung der Elektromobilität angeführt. Der genaue Wortlaut der Bürgeranregung ist der Anlage zu entnehmen.

 

Die Verwaltung schlägt dem Bau- und Verkehrsausschuss vor, vorab die gesetzlichen Vorgaben zu prüfen, die aktuellen Regelungen bei der Stadt Aachen sowie u.U. bereits etablierte Regelungen in den Nachbarkommunen zu recherchieren und die derzeit in Frage kommenden Berechtigten im Stadtgebiet von Herzogenrath (sprich: Statistik über aktuelle Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen sowie Hybrid-Fahrzeugen) zu erkunden. Anhand dieser Grundlagen können durch die Verwaltung geeignete Vorschläge für die Stadt Herzogenrath erarbeitet und zur weiteren Abstimmung vorgelegt werden.

Es wäre kontraproduktiv, hier im lokalen Alleingang städtische Sonderlösungen zu beschließen, da im speziellen die Elektromobilität eine über Stadtgrenzen hinaus reichende Aufgabe und ein Teil der zukünftigen Mobilität darstellt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Antrag vom 17.09.2018

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Anlagen

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