Sitzungsvorlage - V/2018/289
Grunddaten
- Betreff:
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Umgestaltung Kirchenvorplatz St. Mariä-Himmelfahrt im Rahmen des InHKHier: Aufhebung eines Sperrvermerkes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 65 - Hoch- und Tiefbauamt
- Beteiligt:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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06.11.2018
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, dass der Sperrvermerk zu Investitionsnummer I 18 65 AZW 02 (Sachkonto 191211, Kostenstelle 630000, Produkt 1254120 (Unterhaltung und Neubau von Straßen, Straßenbeleuchtung)) entfallen kann, damit vorbereitende Aufträge, z.B. die Erstellung einer Vermessungsgrundlage, beauftragt werden können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
X | im Finanzplan bei Investitionsnummer I 18 65 AZW 02 (Sachkonto 191211, Kostenstelle 630000, Produkt 1254120 (Unterhaltung u. Neubau von Straßen, Straßenbeleuchtung)) |
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2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
./.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Herzogenrath sieht sich im Zentrum des Stadtteils Herzogenrath-Mitte mit zahlreichen städtebaulichen und wirtschaftlichen Problemen konfrontiert.
Um das Stadtzentrum zu stabilisieren und positive Entwicklungen anzustoßen, hat die Stadt Herzogenrath das „Integrierte Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte“ aufgestellt.
Das Integrierte Handlungskonzept steht unter dem Leitbild „Einkaufen – Arbeiten – Wohnen – Erholen im Zentrum der kurzen Wege“ und beinhaltet ein umfassendes Maßnahmenbündel, das teilweise mit Mitteln aus der Städtebauförderung umgesetzt wird. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine Aufwertung des Herzogenrather Zentrums – als Einkaufs- und Arbeits-, aber auch als Wohnstandort – zu erreichen, städtebauliche Problemfelder zu bearbeiten und die künftige städtebauliche Entwicklung zu steuern.
Nach politischem Beschluss im Dezember 2016 hat die Stadt auf dieser Basis einen Antrag auf Städtebauförderung im Programm „Stadtumbau West“ bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Dieser Antrag wurde im August 2017 für die Gesamtmaßnahme – rund 25 förderfähige Einzelbausteine – im Grundsatz positiv beschieden.
Ein wichtiger Baustein des Integrierten Handlungskonzeptes ist die Neugestaltung des Kirchenvorplatzes der denkmalgeschützten Kirche St.Mariä Himmelfahrt in Herzogenrath-Mitte (Kreuzungsbereich von Kleikstraße, Eygelshovener Straße). Gemeinsam mit der Burg Rode, dem Bockreiterzentrum und der Kirche Sankt Gertrud gehört das sakrale Bauwerk zu den charakteristischen Gebäuden im Gefüge der Stadt.
Es ist vorgesehen, als nächsten Schritt nach erfolgter Ausschreibung dem Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt die Beauftragung eines Planungsbüros für Freianlagenplanung zur Entscheidung vorzulegen. Auf die Zuständigkeitsordnung sowie die Anlage 2 zur Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Herzogenrath wird hingewiesen. Die Investitionsnummer, aus der die Mittel im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Kirchenvorplatzes bestritten werden sollen, sind gem. HuFA-Beschluss vom 01.02.2018 mit einem Sperrvermerk versehen. Zur Fortführung des Projektes ist dieser Sperrvermerk aufzuheben. Die jetzt bereits erforderliche Beauftragung der Vermessungsgrundlage ist erforderlich, damit den zur Abgabe eines Angebotes aufgeforderten Planungsbüros diese Daten zeitnah zur Verfügung gestellt werden können.
Die Neugestaltung soll – eine Bewilligung der Städtebaufördermittel vorausgesetzt – im Jahr 2019 begonnen werden.
Rechtliche Grundlagen:
Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath
Allgemeine Geschäftsanweisung der Stadt Herzogenrath
