Sitzungsvorlage - V/2015/067-E16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen des Innenstadtmanagers zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die o.a. Fördermaßnahmen werden zu 70 % aus dem Städtebauförderprogramm gefördert, im Rahmen der Umsetzung privater Maßnahmen entstehen keine Personal- und Sachkosten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 13.12.2016 hat der Rat der Stadt Herzogenrath unter Drucksachennummer V/2015/067-E15 einstimmig das Integrierte Handlungskonzept (InHK) „Herzogenrath-Mitte“ beschlossen. Mit dem Ziel der Stärkung und Belebung des Zentrums beinhaltet es zahlreiche Maßnahmen, für die seit 2016 Städtebaufördermittel beantragt wurden und auch in den Folgejahren bis 2021 noch beantragt werden.

 

Mit den für das Programmjahr 2017 beantragten Maßnahmen konnte insbesondere der Prozess des Stadtumbaus sowie die Akteurseinbindung initiiert werden. Insoweit umfasste das Maßnahmenportfolio neben der Refinanzierung bisheriger und der Finanzierung weiterer Vorbereitungsmaßnahmen vor allem kommunikative und steuernde Maßnahmen, etwa den Einsatz eines Innenstadtmanagers sowie die Etablierung eines Projektmanagements. Daneben umfasste der Förderantrag erste bauliche und gestalterische Maßnahmen wie das derzeit in der Ausschreibung befindliche Lichtkonzept und das bereits in der Umsetzung befindliche Fassadenförderprogramm.

 

Mit den Maßnahmen für das Programmjahr 2018 soll der begonnene Prozess des Stadtumbaus fortgesetzt werden, indem der Fokus nun auf bauliche und gestalterische Maßnahmen gesetzt wird. So umfasst der Förderantrag u.a. die Erneuerung der Stadtmöblierung (Maßnahme 0.10), eine Machbarkeitsstudie „Erlebbare Wurm“ (Maßnahme 1.2) als vorbereitende Maßnahme zur Planung der Wurmpromenade, die gestalterische Aufwertung des Haltestellenbereichs Kaufland (Maßnahme 1.10) und der Bahnbrücke Kleikstraße (Maßnahme 1.15). Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2018 liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor, sodass mit Ausnahme der Maßnahmen 0.10 und 1.2, für die die Genehmigung des frühzeitigen Maßnahmenbeginns seit Oktober 2018 vorliegt, noch nicht mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden darf.

 

Derzeit befindet sich der Antrag auf Städtebaufördermittel für das Programmjahr 2019 in der Bearbeitung. Diesbezüglich wird auf die Vorlage V/2015/067-E17 verwiesen.

 

Darüber hinaus befinden sich mit dem Bau eines Boardinghouse im Bereich Parkplatz Marbaise und eines Wohnhauses auf dem ehemaligen Rewe-Gelände am Ferdinand-Schmetz-Platz weitere für die Entwicklung der Innenstadt bedeutsame Projekte, die von privater Seite entwickelt werden, in der Planungsphase.

 

In einem Powerpoint-Vortrag stellt der Innenstadtmanager Herr Küpper den aktuellen Sachstand und die einzelnen Zeitschienen bzw. Ablaufpläne zur Umsetzung der bereits bewilligten sowie in der Vorbereitung befindlichen Fördermaßnahmen vor.

 

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