Sitzungsvorlage - V/2015/067-E17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für die nachfolgend im Sachverhalt aufgeführten Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte einen Antrag auf Städtebaufördermittel für das Programmjahr 2019 zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die im Rahmenförderantrag kalkulierten Gesamtausgaben für die o.g. Maßnahmen wurden von der Bezirksregierung geprüft und als wirtschaftlich beschieden. Eventuelle Mehrkosten durch die allgemeine Kostenfortschreibung werden durch Umschichtungen anderer Fördermaßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept ausgeglichen, sodass der Gesamtförderrahmen des Rahmenförderantrags nicht überschritten wird. Die förderfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 1.065.000 €, bei einem Fördersatz von 70% beträgt die beantragte Fördersumme 745.500 €, der städtische Eigenanteil von 30 % beträgt 319.500 €.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 13.12.2016 hat der Rat der Stadt Herzogenrath unter Drucksachennummer V/2015/067-E15 einstimmig das Integrierte Handlungskonzept (InHK) „Herzogenrath-Mitte“ beschlossen. Mit dem Ziel der Stärkung und Belebung des Zentrums beinhaltet es zahlreiche Maßnahmen, für die seit 2016 Städtebaufördermittel beantragt wurden und auch in den Folgejahren bis 2021 noch beantragt werden.

 

Mit den für das Programmjahr 2017 beantragten Maßnahmen konnte insbesondere der Prozess des Stadtumbaus sowie die Akteurseinbindung initiiert werden. Insoweit umfasste das Maßnahmenportfolio neben der Refinanzierung bisheriger und der Finanzierung weiterer Vorbereitungsmaßnahmen vor allem kommunikative und steuernde Maßnahmen, etwa den Einsatz eines Innenstadtmanagers sowie die Etablierung eines Projektmanagements. Daneben umfasste der Förderantrag erste bauliche und gestalterische Maßnahmen wie das derzeit in der Ausschreibung befindliche Lichtkonzept und das bereits in der Umsetzung befindliche Fassadenförderprogramm.

 

Mit den Maßnahmen für das Programmjahr 2018 soll der begonnene Prozess des Stadtumbaus fortgesetzt werden, indem der Fokus nun auf bauliche und gestalterische Maßnahmen gesetzt wird. So umfasst der Förderantrag u.a. die Erneuerung der Stadtmöblierung (Maßnahme 0.10), eine Machbarkeitsstudie „Erlebbare Wurm“ (Maßnahme 1.2) als vorbereitende Maßnahme zur Planung der Wurmpromenade, die gestalterische Aufwertung des Haltestellenbereichs Kaufland (Maßnahme 1.10) und der Bahnbrücke Kleikstraße (Maßnahme 1.15). Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2018 liegt zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor, sodass mit Ausnahme der Maßnahmen 0.10 und 1.2, für die die Genehmigung des frühzeitigen Maßnahmenbeginns seit Oktober 2018 vorliegt, noch nicht mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden darf.

 

Bezüglich des Planungsstandes und der Zeitschiene aller bisher beantragten sowie der in Vorbereitung befindlichen Fördermaßnahmen wird auf die Vorlage V/2015/067-E16 (Vortrag des Sachstandes) verwiesen.

 

Vor dem Hintergrund der Zeitverzögerung durch den verspäteten Förderbescheid für 2018 und derzeit parallel laufender vorbereitender Planungen für noch folgende Maßnahmen, die unter Einhaltung des Vergaberechts ausgeschrieben werden müssen, werden für das Programmjahr 2019 folgende Fördermaßnahmen beantragt:

 

 

Maßnahme 2.1 Neugestaltung des Kirchenvorplatzes Sankt Marien

 

Gemeinsam mit der Burg Rode, dem Bockreiterzentrum und der Kirche Sankt Gertrud gehört die Kirche Sankt Marien zu den charakteristischen Gebäuden im Gefüge der Stadt. Sie bildet neben der Burg einen wichtigen Bezugspunkt in der Altstadt von Herzogenrath. In den angrenzenden Straßen dominiert allerdings derzeit die Verkehrsfunktion. Die Kirche und insbesondere ihr Vorplatz können daher keine ausreichend prägende Rolle im Stadtraum einnehmen, die Aufenthaltsqualität ist stark eingeschränkt. Der Vorplatz ist zudem von der Kleikstraße zu stark abgegrenzt, zudem ist die Gestaltung insgesamt bereits deutlich in die Jahre gekommen. Um die Altstadt weiter aufzuwerten, soll eine Neugestaltung des Kirchvorplatzes vorgenommen werden. Insbesondere soll die Kirche durch eine stärkere Verknüpfung des Vorplatzes mit den umgebenden Straßen eine größere Präsenz im Stadtraum erhalten. Hierbei spielt die barrierefreie Gestaltung des Raumes eine bedeutende Rolle. Als vorbereitende Maßnahme wurde hierzu eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die eine mögliche Entlastung der Eygelshovener Straße durch eine neue Spange zur Glasstraße untersucht hat (siehe hierzu Vorlage V/2018/290).

 

Der gesamte umzugestaltende Bereich hat eine Größe von ca. 1.600 m². Für die Umsetzung der Maßnahme werden rund 620.000 € brutto veranschlagt. Darin enthalten sind neben den Baukosten auch alle erforderlichen Planungs- und weiteren Nebenkosten. Berücksichtigt wurden bei der Kostenermittlung die Steigerung der Bau- und Planungskosten seit der Beantragung des Rahmenförderantrags in 2015 (Quelle: Index Straßenbau des Landesbetriebes IT.NRW). Im Rahmenförderantrag wurden die Gesamtkosten mit rd. 546.000 € beziffert. Die Differenz von 74.000 € wird durch Umschichtung anderer Fördermaßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept ausgeglichen, sodass der Gesamtförderrahmen des Rahmenförderantrags nicht überschritten wird.

 

 

Maßnahme 2.5 Sanierung der Burgmauer Burg Rode

 

Bereits im Rahmen der EuRegionale 2008 wurden Maßnahmen umgesetzt, die der Erhaltung und der besseren Nutzbarkeit insbesondere des Burghofes dienten. Unter anderem entstand eine Bühne, darüber hinaus wurde das gesamte Burgvorfeld an der Kleikstraße erneuert. In den Jahren 2014/2015 wurde dann die Burgwand auf einer Länge von ca. 33 m mittels Bodenvernagelung saniert. Zwischen dem in 2014/15 und dem bereits in den 80er Jahren sanierten Bereich fehlen ca. 17 m Wandabschnitt, die noch nicht ertüchtigt sind. Die Umsetzung dieses letzten Sanierungsabschnittes soll dazu beitragen:

 

  • eine nachhaltige Sicherung gegen Einsturz zu erreichen und damit die unterhalb liegende städtische Wohnbebauung sowie den darüber liegenden Burgberg mit der Oberen Burg zu schützen
  • die historische Bausubstanz in Gänze zu sichern und damit das denkmalwerte Gebäude an stadtbildprägender Stelle dauerhaft zu erhalten
  • das Wahrzeichen und Aushängeschild der Stadt Herzogenrath in Wert zu halten und eine kontinuierliche Zugänglicherhaltung des Areals für BürgerInnen und Touristen zu ermöglichen

 

Die erforderlichen Planungs- und Umsetzungsschritte sind nachfolgend zusammengestellt:

 

  • Gutachterliche bodenmechanische Untersuchung des vorhandenen Bodens hinter der Burgmauer auf Homogenität, statische Tragfähigkeit und Scherfestigkeit
  • Herstellung einer Rückverankerung mittels Bodenvernagelung (Nageltiefe ca. 8-10m) inkl. im Burgmauerwerk verdeckt eingelassener Ankerplatten
  • Auskratzen und anforderungsgerechte Fugensanierung des gesamten Mauerwerkes
  • Untermauerung des Stützwandfußes (abschnittsweise Unterfangung)
  • Reinigung der gesamten sichtbaren Maueroberfläche
  • Wiederherstellung der demontierten Absturzsicherungen
  • Lagenweise anforderungsgerechte Wiederverfüllung des Arbeitsraumes inkl. Herstellung der ordnungsgemäßen Entwässerung und des endgültigen Burgplateaus
  • Spritzbetonsicherung der angrenzenden Böschungen des Burgberges einschließlich aller dazu erforderlichen Erdarbeiten
  • Wiederherstellung der tieferliegenden angrenzenden Gärten der Nachbargrundstücke

 

Die Herstellungskosten inklusive Honorarkosten liegen gemäß Kostenschätzung des Ing.-Büros KKK aus Aachen vom 19.07.2018 bei 445.000 € brutto.

 

Der Förderantrag wird derzeit vom Planungsbüro BKR, welches mit dem Projektmanagement beauftragt wurde, ausgearbeitet und Mitte Dezember 2018 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

 

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