Sitzungsvorlage - V/2010/358-E07
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I/56 "Bicherouxstraße" Hier: 1. Beschluss über die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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27.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.12.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt
1.die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Anlagen 1 und 3) und im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Anlage 2) eingegangenen Anregungen
2.den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und
empfiehlt dem Rat den Beschluss
1.der Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Anlagen 1 und 3) und im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Anlage 2) eingegangenen Anregungen
2.des Bebauungsplanes I/56 „Bicherouxstraße“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt beschließt
1.die Abwägung der im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens (Anlagen 1 und 3) und im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Anlage 2) eingegangenen Anregungen
2.den Bebauungsplan I/56 „Bicherouxstraße“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans I/56 „Bicherouxstraße“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich befindet sich, mit Ausnahme des ehemaligen Betriebsparkplatzes, für den der Bebauungsplan I/55 „Dahlemer Straße“ aufgestellt wurde, und einer bereits in Vermarktung befindlichen Teilfläche entlang der Bicherouxstraße innerhalb des früheren Vetrotex-Geländes zwischen der Bicherouxstraße und der Dahlemer Straße.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll zur wirtschaftlichen Revitalisierung, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Vermeidung städtebaulicher Missstände eine wohngebietsverträgliche, gewerbliche Neustrukturierung des ehemaligen Vetrotex-Geländes erfolgen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wurde vom 23.03. bis 28.04.2017 durchgeführt, der Abwägungsvorschlag ist als Anlage 1 beigefügt. Der Anregung des Landesbetriebes Straßen NRW, wonach ein Verkehrsgutachten bezüglich des durch die Planung zu erwartenden Verkehrsaufkommens zu erstellen sei, wurde nachgekommen und die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes geprüft. Für das Plangebiet werden durch die Beschäftigten- und die Kundenverkehre sowie den Wirtschaftsverkehr ca. 1.250 Fahrten am Tag prognostiziert. Als Datengrundlage wurde das Verkehrsaufkommen an drei Knotenpunkten im Umfeld des geplanten Gewerbegebiets in der morgendlichen und abendlichen Spitzenstundengruppe erhoben. Dies waren die Knoten Bicherouxstraße / Kirchrather Straße / Merksteinstraat, Bicherouxstraße / Dammstraße / Geilenkirchener Straße und Bahnhofstraße / Bicherouxstraße. Die Leistungsfähigkeitsberechnungen für die Spitzenstunden ergaben, dass sowohl am Knoten Bahnhofstraße / Bicherouxstraße als auch am Knoten Bicherouxstraße / Dammstraße / Geilenkirchener Straße Leistungsfähigkeitsdefizite für einzelne Verkehrsströme bereits heute, also ohne das geplante Projekt, bestehen. Die grundsätzliche Bewertung der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte ändert sich durch das geplante Projekt nicht. Die Knotenpunkte können für den Verkehrsfluss optimiert werden, so dass hinreichende Verkehrsqualitäten im fließenden Verkehr erreicht werden können.
Der Anregung der StädteRegion Aachen bezüglich des einzuhaltenden Immissionsschutzes zum Wohngebiet „Dahlemer Straße“ wurde dahingehend nachgekommen, dass das Nutzungsspektrum (Art der Nutzung) erheblich eingeschränkt wurde. Betriebe, von denen nach Abstandserlass NRW nennenswerte Emissionen erwartet werden können, sind nicht zugelassen (Art der Nutzung). Dies gilt sowohl für Luftschadstoffemissionen als auch für Schallemissionen.
Die Belange des nach dem Wasserschutzgesetz vorhandenen Gewässers und des neu zu planenden Zubringers des Radschnellweges wurden ebenfalls mit der StädteRegion Aachen abgestimmt und entsprechend in der Planzeichnung berücksichtigt.
Die Bürgerversammlung fand auf Grundlage des Beschlusses vom 28.06.2018 (s. Drucks.-Nr. V/2010/358-E05) am 09.07.2018 im Rathaus statt. Die Anregungen hinsichtlich einer geringeren Gebäudehöhe entlang der südlichen Böschungskante, der Festsetzung von Flachdächern und Dachbegrünungen sowie der Festsetzung des bestehenden Fußweges zum Wohngebiet „Dahlemer Straße“ wurden berücksichtigt und in die Planung aufgenommen. Die Niederschrift der Bürgerversammlung ist als Anlage 3 beigefügt.
In der Sitzung am 06.09.2018 hat der Umwelt- und Planungsausschuss den Beschluss zur öffentlichen Auslegung gefasst (s. Drucksachen-Nr. V/2010/358-E06). Der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Umweltbericht, Gutachten und umweltrelevanter Stellungnahmen lagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 18.09.2018 bis einschließlich 19.10.2018 öffentlich aus. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 13.09.2018.
Die Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge sind als Anlage 2 beigefügt. Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit sind in Anlage 8 enthalten.
Seitens der Thyssengas GmbH wurde eine Verlegung ihrer Ferngasleitung angeregt, da diese u.a. im Bereich des geplanten Kreisverkehrs und des als Wasserfläche festgesetzten Grabens liegt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verlegung aus folgenden Gründen nicht erforderlich:
Die Leitung liegt in Zukunft teilweise unter einer öffentlichen Verkehrsfläche. Die Lage unter einer befestigten Fläche ist im Planungszustand ca. 54 m lang, im derzeitigen Zustand ca. 80 m, wobei die Zugänglichkeit auf der Privatfläche weniger gesichert ist als auf einer öffentlichen Fläche. Der Kreisverkehr hat im Havariefall der Leitung den Vorteil, dass der Verkehr interimistisch jeweils über einen Halbkreis geführt werden kann, der Verkehrsfluss kann also aufrecht erhalten werden. Dies ist derzeit nicht möglich. Es handelt sich hier also um eine Verbesserung. Darüber hinaus steht das „Auge“ des Kreisverkehrs grundsätzlich zur Verfügung, nach der derzeitigen Planung verläuft die Leitung genau hindurch, die Länge im Bereich der nicht befestigten Fläche beträgt ca. 15 m. Für die Sicherung der Gebietszugänglichkeit kann ebenfalls in der Planstraße, wenn eine mögliche Aufbruchstelle mit Verbau innerhalb des Sicherheitsabstands in der Straße verbleibt, mittels Signalsteuerung die Verkehrsführung aufrecht erhalten werden, zwischen Achse und Rand der öffentlichen Verkehrsfläche verbleiben 8 m, so dass eine einspurige Führung möglich ist. Die Zugänglichkeit ist also weiterhin möglich.
Bezüglich der Lage der Leitung in der festgesetzten Wasserfläche ist festzustellen, dass diese Fläche aufgrund der Vorgaben von § 31 Landeswassergesetz i.V. mit § 38 Wasserhaushaltsgesetz und der Forderungen der Unteren Wasserbehörde festgesetzt wurde. Es handelt sich formal um Gewässerrandstreifen des klassifizierten Gewässers „Grenzgraben“. Dieses verläuft derzeit in einer verrohrten Lage, die maßgeblich für die Lage der Fläche und für diejenige der Erschließungsstraße, bzw. des Radwegs ist. Tatsächlich ist eine oberirdische Führung topografisch möglich, derzeit jedoch nicht geplant. Die Form der oberirdischen Führung ist noch offen, denkbar ist ein Abschlag einer bestimmten Wassermenge aus dem Kanal unter Beibehaltung der Kanalführung. Dann wäre eine Rückschaltung im Havariefall der Gasleitung möglich und würde gegenüber dem heutigen Zustand keine Veränderung der Zugänglichkeit mit sich bringen. Im Planungsfall für die oberirdische Führung wird mit der Thyssengas GmbH eine einvernehmliche Lösung abgestimmt.
Da die eingegangenen Anregungen keine Änderung der Planinhalte erfordern, empfiehlt die Verwaltung, den Bebauungsplan I/56 „Bicherouxstraße“ als Satzung zu beschließen. Als Anlage 4 sind der Bebauungsplan mit der Darstellung des Geltungsbereiches und die Begründung beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlagen:
Anlage 1:Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag
Anlage 2:Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag
Anlage 3:Niederschrift über die Bürgerversammlung vom 09.07.2018
Anlage 4: Geltungsbereich und Bebauungsplan (Planzeichnung, Legende, Textliche Festsetzungen)
Anlage 5: Begründung zum Bebauungsplan
Anlage 6: Umweltbericht zum Bebauungsplan, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag,
Artenschutzprüfung Stufe II
Anlage 7: Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangene Stellungnahmen
Anlage 8:Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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325,9 kB
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1,4 MB
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3,1 MB
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3,8 MB
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6
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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8
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(wie Dokument)
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11,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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11,3 MB
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