Sitzungsvorlage - V/2018/287
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportpauschale 2018; hier: Verteilung der Mittel für investive Maßnahmen im Sportbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
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Entscheidung
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15.11.2018
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Verteilung der Mittel aus der Sportpauschale 2018 zu. Die Zuschüsse in Höhe von insgesamt 13.500,00 € für die im Sachverhalt beschriebenen investiven Maßnahmen sollen an den Stadtsportverband Herzogenrath zur weiteren Vergabe an die Vereine ausgezahlt werden. Von den 13.500,00 € sollen 2.500,00 € für die Bezuschussung zur Beschaffung von Sportgeräten aufgewendet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dies in Verbindung mit dem Stadtsportverband zu gewährleisten. Zusätzlich sollen aus der Rücklage des Stadtsportverbandes Mittel in Höhe von 3.653,08 € für die Förderung der vorgeschlagenen Maßnahmen eingesetzt werden.
Die Vereine müssen über den Stadtsportverband die entsprechende Verwendung der Zuschüsse nachweisen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110-550000-531841 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | xx13.500,00 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2017 | 2018 | 2019 | 2020 |
Sachkosten |
| 13.500,00 € |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
| 13.500,00 € |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
| 13.500,00 € |
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat erstmalig im Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 die Sportpauschale eingeführt. Diese dient als Ersatz für die maßnahmenbezogene Förderung. Die Sportpauschale soll die Kommunen in die Lage versetzen, mit diesen Mitteln die Einrichtung, die Sanierung und Instandhaltung von gemeindlichen und vereinseigenen Sportanlagen durchzuführen.
Für das Jahr 2018 stehen, gemäß der Haushaltssatzung, Mittel in Höhe von 13.500,00 € für Vereinsmaßnahmen zur Verfügung. Die Fördersummen sind entsprechend den Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale so berechnet, dass die Vereine einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 25 % tragen.
Der Stadtsportverband schlägt vor, diesjährig einen Betrag in Höhe von 2.500,00 € für die Förderung von Sportgeräten und den Betrag von 11.000.00 € aus der Sportpauschale sowie zusätzlich 3.653,08 € aus der gebildeten Rücklage des SSV auf die Anträge der Vereine zu verteilen.
Folgende aufgeführte Maßnahmen sollen bezuschusst werden:
Verein | Maßnahme | Fördersumme |
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S.u.S. Herzogenrath | Heizungsanlage | 4.245,72 € |
TC Herzogenrath | Heizungsanlage | 3.044,05 € |
Conc. Merkstein | Trainerhäuschen | 1.517,79 € |
SVS Merkstein | Trainerhäuschen | 1.842,16 € |
PBC Kohlscheid | Sanierung Aufenthaltsraum | 1.253,36 € |
FC Emir Sultan Spor | Errichtung Sportheim | 2.750,00 € |
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| 14.653,08 € |
In der Rücklage des SSV verbleiben 0,57 €.
Erläuterungen:
S.u.S. Herzogenrath
Die Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage des vereinseigegen Heimes war nicht mehr reparabel und musste komplett erneuert werden. Mit Blick auf die fortschreitende Jahreszeit wurde die Maßnahme nach Absprache mit dem Stadtsportverband vorzeitig durchgeführt. Die Maßnahme soll mit einem Anteil von 70 % gefördert werden.
Tennisclub Herzogenrath
Die Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlage des vereinseigegen Heimes war nicht mehr reparabel und musste komplett erneuert werden. Mit Blick auf die fortschreitende Jahreszeit wurde die Maßnahme nach Absprache mit dem Stadtsportverband vorzeitig durchgeführt. Die Maßnahme soll mit einem Anteil von 70 % gefördert werden.
Concordia Merkstein
Der Verein beabsichtigt die Errichtung zweier Auswechselspielerkabinen am Spielfeldrand des Rasenplatzes. Nach Absprache mit dem Hoch- und Tiefbauamt sowie dem technischen Betreibamt wurden die Standorte für die Häuschen festgelegt und die Fundamente durch
A 67 angelegt. Die Maßnahme soll mit einem Anteil von 70 % gefördert werden.
SVS Merkstein
Der Verein beabsichtigt die Errichtung zweier Auswechselspielerkabinen in Eigenleistung am Spielfeldrand des Rasenplatzes. Dabei sollen die Standorte der ehemaligen Häuschen eingehalten werden, damit der Leichtathletikbetrieb nicht gestört wird. Die Maßnahme soll mit einem Anteil von 70 % gefördert werden.
PBC Kohlscheid
Der Aufenthaltsraum des PBC-Kohlscheid bedarf einer Modernisierung zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sowie einer Renovierung. Die Maßnahme soll mit einem Anteil von
70 % gefördert werden.
FC Emir Sultan Spor e.V.
Der Verein beantragte bereits im Jahr 2014 Zuwendungen in Höhe von 2.000,00 EUR aus der Sportpauschale und eine Vorausbindung hinsichtlich eines weiteren Zuschusses aus der Sportpauschale 2015 in Höhe von 3.000,00 EUR (Gesamtvolumen = 5.000,00 €). In 2014 wurden 2.000,00 € gewährt.
Da der weitere Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € in den Jahren 2015 und 2016 nicht beantragt bzw. nicht bewilligt wurde, hat der Verein im Jahr 2017 einen neuen Antrag für eine Bezuschussung in Höhe von insgesamt 16.000,00 €, unter Anrechnung der Bereits gewährten Zuschüsse, an den Stadtsportverband gerichtet, welcher durch den SSV befürwortet und durch den Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur in Höhe von 3.000,00 € für das Jahr 2017 bewilligt wurde.
Des Weiteren erhielt der Verein im Jahr 2016 einen Zuschuss in Höhe von 1.000,00 € aus dem Budget des Integrationsrates.
Mit Schreiben vom 30.08.2018 beantragt der Verein erneut - unter Anrechnung bereits gewährter Zuschüsse - eine Gesamtbezuschussung in Höhe von 16.000,00 €.
Der Stadtsportverband hat dem Verein mitgeteilt, dass eine Bewilligung des Antrags nur nach Vorlage der Rechnungsbelege ausgesprochen werden kann. Entsprechend wurden durch den Verein bereits Rechnungsbelege in Höhe von insgesamt 27.253,44 € vorgelegt.
Unter Berücksichtigung der weiteren Anträge der anderen Vereine und vor dem Hintergrund, dass die gesamt auszuschüttende Fördersumme im laufenden Haushalt mit 13.500 € angesetzt ist, befürwortet der SSV die Bewilligung eines Zuschusses in Höhe 2.750,00 € im Jahr 2018 unter Einbeziehung der Rücklage des SSV.
Bei einer entsprechenden Bezuschussung in 2018 würde dem Verein, nach Auszahlung der 2.750,00 € und derzeitigem Stand, ein Zuschuss in Höhe von 8.750,00 €, inkl. der 1.000,00 € des Integrationsrates, gewährt.
Über die weitere Bezuschussung des Vereins wird der SSV im Jahr 2019 entscheiden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderung in Höhe von 2.750,00 € über den Stadtsportverband an den FC Emir Sultan Spor auszuzahlen.
Der Stadtsportverband wird gewährleisten, dass die Auszahlung der Fördersumme nur nach Vorlage von qualifizierten Belegen vorgenommen wird.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale (5_13)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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260,1 kB
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(wie Dokument)
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422,5 kB
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