Sitzungsvorlage - V/2018/291

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der Gewährung einer Zuschusses in Höhe von insgesamt 16.815,84an den Stadtsportverband für die Beschäftigung von zwei sozialversicherungspflichtigen Langzeitarbeitslosen gem. § 16i SGB II ab 01.01.2019 beim Stadtsportverband zu.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110-550000-531842

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

16.815,84

Euro.

 

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Sachkosten

 

1.486,72

3.207,06

2.320,32

4.040,76

5.760,98

Personalkosten

0

0

0

0

 

Finanzaufwand

0

0

0

0

 

Folgekosten gesamt:

1.486,72

3.207,06

2.320,32

4.040,76

5.760,98

Folgeerträge

0

0

0

0

 

Folgekosten saldiert

1.486,72

3.207,06

2.320,32

4.040,76

5.760,98

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Stadtsportverband beschäftigt über das Förderprogramm „sTAM“ des Jobcenters Aachen derzeit einen ehem. Langzeitarbeitslosen. Er unterstützt die ehrenamtlichen Kräfte des Stadtsportverbandes und ist in verschiedenen Bereichen tätig. Der Einsatz ist sehr erfolgreich.

 

Zwischenzeitlich sind neue Programme (§§ 16 i und e SGB II) zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen aufgelegt worden. Der SSV hat hierzu intensive Gespräche mit dem jobcenter geführt und beantragt nunmehr, die Übernahme des Eigenanteils für die Weiterbeschäftigung des vorhandenen Mitarbeiters bis zur Verrentung sowie für die Beschäftigung eines weiteren Langzeitarbeitslosen (30 Wochenstunden) r die Dauer von fünf Jahren nach dem Programm § 16 i SGB II (siehe Schreiben des SSV vom 12.10.2018).

 

Ziel der ab 01.01.2019 geltenden Programme ist es, Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgebern der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen oder bei Kommunen zu schaffen.

 

Der vorhandene Mitarbeiter unterstützt die ehrenamtlichen Kräfte des SSV und hat sich insbesondere sehr gut in die Kooperation „Vereine in der Offenen Ganztagsschule“ sowie den Schwimmkursen eingebracht. Der SSV beabsichtigt, dieses Engagement zukünftig auszubauen. Durch die beiden Mitarbeiter könnten Projekte wie z.B. „Verein & Schule“ oder Unterstützungsleistungen bei Vereinen und Schulprojektwochen erfolgreich durchgeführt werden. Ferner könnte der Stadtsportverband noch gezielter in die Schulen gehen und dort für den Sport werben und unterstützen. Es ist auch angedacht, die Vereine im Rahmen der Durchführungen von Veranstaltungen (Sprichwort: Veranstaltungsmanagement/Sicherheit von Veranstaltungen) zu unterstützen.

 

Aus der Sicht der Verwaltung wird die Initiative des SSV begrüßt. Die Maßnahme dient der Unterstützung des SSV und unmittelbar auch der Vereine des Stadtgebietes. Während der Dauer der Beschäftigung würde der Stadtsportverband sämtliche arbeitsvertraglichen Verpflichtungen als Arbeitgeber übernehmen.

 

Es ergibt sich folgender Finanzierungsplan für die Maßnahmen:

 

 

 

 

 

MA1 (Förderung bis zur Verrentung)

 

Förderzeitraum

Anteil Jobcenter

Anteil SSV

 

 

01.01.2019 bis 31.10.2019

14.336,40

500,00

 

 

01.11.2019 bis 31.10.2020

15.483,31

2.320,32

 

 

01.11.2020 bis 31.12.2020

2.293,82

673,46

 

 

 

32.113,53

3.493,78

gesamt

35.607,31

 

 

 

 

 

 

 

MA2 (Förderung 5 Jahre)

 

Förderzeitraum

Anteil Jobcenter

Anteil SSV

 

 

01.01.2019 bis 31.12.2019

17.203,68

600,00

 

 

01.01.2020 bis 31.12.2020

17.203,68

600,00

 

 

01.01.2021 bis 31.12.2021

15.483,36

2.320,32

 

 

01.01.2022 bis 31.12.2022

13.762,92

4.040,76

 

 

01.01.2023 bis 31.12.2023

12.042,60

5.760,98

 

 

 

75.696,24

13.322,06

gesamt

89.018,30

 

 

Somit verbliebe beim SSV ein Anteil in Höhe von 16.815,84 € für beide Fördermaßnahmen, beginnend ab 01.01.2019.

 

Durch die Förderung kann zwei Langzeitarbeitslosen und schwer vermittelbaren Menschen wieder eine Perspektive gegeben werden und gleichzeitig auch die Arbeit der Vereine unterstützt und der Sport in Herzogenrath gefördert werden kann. Da die Leistung des o. a. Eigenanteils für den SSV, der selbst über keine eigene Einnahmen verfügt und ehrenamtlich geführt wird, selbst nicht möglich ist, wird vorgeschlagen, dem SSV einen Zuschuss für die Durchführung der Maßnahmen in Höhe von insgesamt 16.815,84 € zu gewähren.

 

Aus der Sicht der Verwaltung sollte vorrangig versucht werden, eine/n neu einzustellenden Langzeitarbeitslose/n aus dem Hilfebezug der Stadt Herzogenrath zu akquirieren, da dann entsprechende Unterhaltsleistungen gleichzeitig eingespart bleiben und die Maßnahme dann kostenneutral ist.

 

Die Finanzierung des Betrages soll über den jährlichen Zuschuss für Betriebs- und Geschäftskosten an den Stadtsportverband erfolgen. Die Deckung erfolgt durch geringere Auszahlungen bei den Vereinszuschüssen (geringere Zuschüsse aufgrund abnehmender Mitgliederzahlen).

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Herzogenrath.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Schreiben des Stadtsportverbandes mit Berechnungsmodellen

Präsentation des Jobcenter

 

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Anlagen

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