Sitzungsvorlage - V/2018/320

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit, unter bestimmten Voraussetzungen, ein kostenloses Angebot für Abfallsäcke an Haushalte mit Familien mit Kleinkindern unter zwei Jahren sowie für pflegebedürftige Personen, die Zuhause gepflegt werden, in Herzogenrath realisiert werden kann.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Siehe Sachverhalt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 29.10.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Herzogenrath die Verwaltung zu beauftragen, unter bestimmten Voraussetzungen, ein kostenloses Angebot für Abfallsäcke an Haushalte mit Familien mit Kleinkindern unter zwei Jahren sowie für pflegebedürftige Personen, die Zuhause gepflegt werden, einzurichten.

 

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN begründet ihren Antrag damit, dass zu einer familienfreundlichen Politik der Stadt Herzogenrath auch Erleichterungen und Kostenersparnisse für Familien gehören. In einigen Kommunen sei die Abgabe kostenloser Abfallsäcke bereits eingeführt und habe sich bewährt.

 

Für Familien mit Kleinkindern unter zwei Jahren und pflegebedürftige Menschen, die Zuhause gepflegt werden, solle es je antragsberechtigte Person bis zu 12 kostenlose Abfallsäcke geben. Der Bedarf müsse nachgewiesen werden: Bei Neugeborenen durch eine Meldebescheinigung und bei pflegebedürftige Personen durch eine ärztliche Bescheinigung. Auf diesem Wege könne man ohne großen Aufwand ein positives Zeichen in Sachen Familienfreundlichkeit setzen.

 

Zum genauen Wortlaut des Schreibens wird auf den als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 29.10.2018 verwiesen.

 

Vorbehaltlich der folgenden Ausführung der Verwaltung zum Sachverhalt ist es der Verwaltung natürlich stets ein Anliegen, Familien und pflegebedürftige Menschen in Herzogenrath im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu unterstützen.

 

Der Vorschlag, ein kostenloses Angebot für Abfallsäcke an Haushalte mit Familien mit Kleinkindern oder auch pflegebedürftige Menschen in Herzogenrath einzurichten, war bereits mehrfach in der politischen Diskussion, zuletzt am 07.05.2013 im Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Herzogenrath (Drucksachen-Nr. V/2013/088).

 

Deshalb kann zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an dieser Stelle zunächst vollinhaltlich auf die Beratungsvorlage vom 07.05.2013 mit der Drucksachen-Nr. V/2013/088 verwiesen werden, deren Aktualität weiterhin gegeben ist (s. Anlage). Die damalige Bürgeranregung nach § 24 GO NRW wurde vom zuständigen Umwelt- und Planungsausschuss abgelehnt.

 

Im Ergebnis ist noch einmal festzuhalten, dass ein kostenloses Angebot für Abfallsäcke an Haushalte mit Familien mit Kleinkindern unter zwei Jahren oder pflegebedürftige Personen nur als „Freiwillige Leistung“ der Stadt Herzogenrath realisiert werden könnte und aus diesem Grund die Kosten hierfür vollständig über allgemeine Haushaltsmittel finanziert werden müssten. Eine Refinanzierung über den Abfallgebührenhaushalt wäre aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen.

 

Geht man von der Annahme aus, die Stadt Herzogenrath würde die Einführung eines kostenlosen Abfallsacks, wie beantragt, zum 01.01.2019 beschließen, ergäbe sich folgende überschlägige Kostenberechnung:

 

Die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Entsorgen eines Abfallsacks mit 35-l Inhalt ergäben sich analog den Kosten für die Entsorgung eines amtlichen Restmüllsacks. Sie werden im Jahr 2019 voraussichtlich 3,00 €/Stück betragen (vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat am 11.12.2018).

 

Sofern den Anspruchsberechtigten einmalig max. 12 Säcke kostenlos zur Verfügung gestellt würden, ergäben sich für die Stadt Kosten für jede anspruchsberechtigte Familie mit Kleinkind bzw. pflegebedürftige Person von max. 36,00 €.

 

Eine überschlägige Abfrage beim Einwohnermeldeamt der Stadt Herzogenrath hat ergeben, dass in der Stadt Herzogenrath ca. 4.340 Personen wohnen, die grundsätzlich Anspruch auf die Aushändigung von bis zu 12 kostenlosen Abfallsäcken hätten.

 

Geht man weiter davon aus, dass in einem ersten Schritt zunächst nur 25 % der Anspruchsberechtigten das Angebot annehmen würden, ergäben sich immer noch 1.085 Anträge, die von der Verwaltung zu bearbeiten wären.

 

1.085 Anträge bedeuten im äußersten Fall: 1.085 x 12 kostenlose Abfallsäcke.

 

Danach würden insgesamt 13.020 Stück kostenlose Abfallsäcke ausgegeben, die den allgemeinen Haushalt der Stadt Herzogenrath schließlich mit Kosten in Höhe von 39.060,00 € belasten würde. Die finanziellen Mittel für das Angebot müssten schließlich im Zuge der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 vom Stadtrat bereitgestellt werden.

 

Grundsätzlich ist mangels Erfahrungswerten nicht einschätzbar, wie sich die Kostenbelastung des Haushalts in der Zukunft weiter entwickeln wird.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stadt Herzogenrath grundsätzlich nicht daran gehindert ist, in Herzogenrath ein kostenloses Angebot für Abfallsäcke an Haushalte mit Familien mit Kleinkindern unter zwei Jahren sowie für pflegebedürftige Personen, die Zuhause gepflegt werden, als freiwillige Leistung einzurichten.

 

Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass sich die Stadt Herzogenrath erst kürzlich, unter großen Anstrengungen und dem strikten Bemühen, alle Einsparmöglichkeiten auszunutzen, aus dem Nothaushalt befreien konnte. Zahlreiche Vereine und ansässige Institutionen waren von Leistungskürzungen betroffen, weshalb sich diese vorgeschlagene freiwillige Leistung im Gesamtgefüge der freiwilligen Leistungen der Stadt Herzogenrath derzeit finanziell nicht positiv darstellen lässt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW), Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW), Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR, Abfallgebührensatzung der Stadt Herzogenrath in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 29.10.2018

2. Beratungsvorlage vom 07.05.2013 mit der Drucksachen-Nr. V/2013/088

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Anlagen

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