Sitzungsvorlage - V/2018/321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes II/70 Neubau Hallenbad Roermonder Straße gemäß § 2 BauGB.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe, Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.04.2018 den Neubau eines Hallenbades für Herzogenrath an der Roermonder Straße / Forensberg beschlossen; auf Drucksachen-Nr. V/2018/094 wird verwiesen.

r die Umsetzung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 2 BauGB erforderlich. Der Geltungsbereich ist der Anlage zu entnehmen.

 

Ebenso ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich; hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. V/2018/322 - 41. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des BP II/70 "Neubau Hallenbad Roermonder Straße" - in dieser Sitzung verwiesen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

umliche Abgrenzung des Geltungsbereiches

 

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Anlagen

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