Sitzungsvorlage - V/2018/332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die frühzeitige Beteiligung im Zuge der Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen gemäß § 9 Abs.1 Satz 4 und § 15 Abs. 1 LNatSchG NRW zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen hat am 11.07.2018 den Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes gefasst und gleichzeitig die Verwaltung der Stadt Aachen beauftragt, die Planung zu erarbeiten und die Beteiligung hieran durchzuführen. Die frühzeitige Beteiligung läuft vom 05.11.2018 bis zum 14.12.2018 (siehe Anlage).

 

Die Verwaltung hat die Vorentwürfe zum Landschaftsplan der Stadt Aachen, bestehend aus der Entwicklungskarte, der Festsetzungskarte sowie den textlichen Festsetzungen, überprüft. Dabei wurde deutlich, dass die wesentlichen Änderungen des Landschaftsplans im Grenzbereich zur Stadt Herzogenrath die naturschutzrelevanten Festsetzungen des für das Gebiet der Stadt Herzogenrath geltenden Landschaftsplans aufgreifen bzw. fortführen (z.B. Amstelbacher Terrassen) und somit keine planungs- und naturschutzrechtlichen Einschränkungen vorliegen. Aus diesem Grunde wird keine Stellungnahme während der frühzeitigen Beteiligung abgegeben.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

LNatSchG NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Anschreiben zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren

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Anlagen

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