Sitzungsvorlage - V/2018/279
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofs- und Bestattungswesen hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Dezernat 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Bereit
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 2 beigefügte Gebührenbedarfskalkulation über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath für das Jahr 2019 zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe).
Die neuen Gebührensätze treten am 01.01.2019 in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 758.510,-- | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
Beim Produkt 1355310 - Friedhöfe und Bestattungswesen ist der gesetzlich geforderte Ausgleich durch eine Anpassung der Friedhofsgebühren gewährleistet.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation sieht sich gegenwärtig von allen Seiten steigenden Anforderungen ausgesetzt. Friedhofseinrichtungen bewegen sich – ungewöhnlich für einen Gebührenbereich – in einem zunehmend wettbewerblich geprägten Umfeld.
Geradezu zum geflügelten Wort hat sich der Hinweis auf „verändertes Bestattungsverhalten“ entwickelt. Verändertes Nachfrageverhalten macht den Friedhofsträgern seit längerem zu schaffen: Während Erdgräber, insbesondere Erdwahlgräber und Mehrfachgrabstätten mit rückläufigem Interesse zu kämpfen haben, stehen Urnenbestattungen und andere „platzsparende“ und pflegefreie Grabformen hoch im Kurs.
In der Friedhofs-Soziologie werden dazu verschiedene Trends ausgemacht:
- | Eine Säkularisierung, die einen allgemeinen gesellschaftlichen Wertewandel mit nachlassender Verbindlichkeit religiöser Normen der Friedhofskultur beschreibt. |
- | Eine Pluralisierung und Individualisierung, die Traditionen ein geringeres Gewicht beimessen lassen. |
- | Eine Ökonomisierung und Pragmatisierung, welche bei veränderten Rahmenbedingungen (z.B. gestiegene Mobilität, Wegfall des Sterbegeldes) pragmatische Erwägungen und Kostenaspekten einen höheren Stellenwert einräumen.
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Diese gesellschaftlichen Trends führen zu einem stärker ausdifferenzierten und gegenüber früher deutlich veränderten Bestattungsverhalten. Eine moderne Gebührenpolitik zeichnet sich deshalb dadurch aus, dass sie eine selbstbewusste und zielgerichtete Nutzung kalkulatorischer Spielräume betreibt. Dies dürfte ebenso im wohlverstandenen Interesse der Nutzer sein, wenn es der Einrichtung gelingt, nicht nur kundenorientierte Produktpolitik zu betreiben, sondern dieses Angebot auch auskömmlich zu refinanzieren und so nachhaltig angemessene Friedhofsleistungen erbringen zu können.
Um den genannten Trends zu begegnen, hat die Verwaltung dem Rat der Stadt Herzogenrath am 05.07.2016 ihr Friedhofskonzept 2016 für die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath vorgestellt. Das Konzept hat zum Ziel, eine nachhaltige und zukunftsfähige Ausgestaltung des Friedhofs- und Bestattungswesens in Herzogenrath sicherzustellen (siehe Drucksachen-Nr. V/2016/165).
Als Resultat wird die Stadt Herzogenrath, vorbehaltlich der heutigen Zustimmung des Stadtrates (siehe Drucksachen-Nr. V/2018/282), ihr Angebot an Bestattungsformen zum 01.01.2019 noch einmal mit einer neuen (Urnen-)Grabart erweitern:
● | Einzel- oder Doppelkammern in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren. |
Damit folgt die Verwaltung den Empfehlungen des Friedhofskonzeptes aus dem Jahr 2016 (siehe Drucksachen-Nr.: V/2016/165) und dem daraus abgeleiteten Auftrag des Bau- und Verkehrsausschuss vom 07.11.2017 (siehe Drucksachen-Nr.: V/2016/165-E01), einen Teilbereich der Trauerhallen als Urnenhallen zu nutzen.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Entwicklungen im Friedhofswesen und der Einführung einer weiteren Grabart zum 01.01.2019 hat die Verwaltung für das Jahr 2019 eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung erstellt. Grundlage der Gebührenkalkulation waren die durchschnittlichen Bestattungszahlen der Jahre 2014 bis 2017 und eine erste Hochrechnung für das Jahr 2018.
Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage 2 beigefügt.
Im Jahr 2019 ist eine Gebührenerhöhung bei den auf 30 Jahre verliehenen Nutzungsrechten erforderlich (im Gesamtdurchschnitt: +6,32 %). Die letzte Gebührenerhöhung in diesem Bereich erfolgte zum 01.01.2018.
Für die teilweise Umnutzung der Trauerhalle auf dem Friedhof Oststraße als Urnenhalle sowie die Herstellung und Installation der Urnenwände hat die Verwaltung 27.060,00 € aufgewendet. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden für eine Dauer von 60 Jahren abgeschrieben und verzinst und unmittelbar den Grabnutzungsgebühren für die Urnengräber in der Halle zugeordnet.
Auch ein Teil der Unterhaltungs- und Infrastrukturkosten für die städtischen Friedhöfe sowie für die Instandhaltung und den Betrieb der Trauerhallen „Oststraße“, „Waldfriedhof“ und „Lange Hecke“ wurden den Urnengräbern in der Halle direkt belastet, sodass geringfügig niedrigere Kosten in den Bereichen „Nutzungsrechte“ und „Trauerhallen“ angesetzt werden konnten.
Außerdem wurde im April 2018 ein neuer Friedhofsbagger in Betrieb genommen. Dies führt wieder zu höheren Fahrzeugkosten pro Einsatzstunde aufgrund neuer Abschreibungen.
Die Situation bei den Trauerhallen bleibt in 2019 beständig. Hier ist für 2019, aufgrund stabiler Nutzungszahlen und, insbesondere durch die Verlagerung von einem Teil der Kosten für die Trauerhallen in die neuen „Urnenhallen“, wieder eine spürbare Senkung der Nutzungsgebühren möglich (-30,00 €). Die Verwaltung geht dabei in 2019 von jährlich 310 Trauerfeiern aus.
Die Gebühr für die Leichenkühlzellen muss dagegen aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen im kommenden Jahr um 15,00 € je Nutzung angehoben werden. Es wird erwartet, dass die Nutzungszahlen im Folgejahr weitgehend gleich bleiben.
Im Bereich der Bestattungsgebühren ist hingegen bei einem Teil Grabarten erneut eine geringe Gebührensenkung möglich (im Gesamtdurchschnitt: -1,74 %).
Bei den Bestattungsgebühren fallen vorwiegend variable Kosten an (insbesondere Lohnkosten). Die nachkalkulierten städtischen Personalausgaben aus dem Jahr 2017 wurden, infolge des letzten Tarifabschlusses für die Jahre 2018 und 2019, um insgesamt 5,50 % erhöht.
Für 2019 musste noch ein neuer Sargversenker angeschafft werden, der auf 20 Jahre abgeschrieben und verzinst wird.
Durch eine zielgerichtete Nutzung kalkulatorischer Spielräume im Rahmen des Gebührenrechts bei der Berechnung der Bestattungsgebühren ist es dennoch gelungen für 2019 erneut eine leichte Gebührensenkung zu erreichen (durchschnittlich -1,74 %).
Die Gebühren für den Einbau der liegenden Gedenktafeln durch die Friedhofsverwaltung verändern sich im Jahr 2019 nicht.
Der Zuschlag für Bestattungen an Samstagen wurde, entsprechend den Einsatzstunden und Fallzahlen, neu berechnet.
Aufgrund der ansteigenden Lohnkosten, infolge des Tarifabschlusses, steigen im Ergebnis die Gebühren für Samstagsbestattungen an, weil diese äußerst lohnintensiv sind: Der Zuschlag für Erdbestattungen an Samstagen erhöht sich von 255,00 € auf 270,00 €, der Zuschlag für Urnenbestattungen von 195,00 € auf 200,00 €. Hier standen, im Gegensatz zu den Bestattungsgebühren, keine kalkulatorischen Spielräume mehr zur Verfügung, die eine Stabilität der Gebührenzuschläge ermöglicht hätten. Aus diesem Grund schlagen die höheren Lohnkosten unmittelbar auf die Gebühren durch.
Weitere Erläuterungen können der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 entnommen werden.
Anlage 3a stellt die geänderten alten und neuen Gebührensätze noch einmal gegenüber.
Zudem wurden in der Anlage 3b die verschiedenen Positionen aufaddiert und mit der aktuellen Gebühr verglichen.
Die zur Kostendeckung erforderlichen Gebühreneinnahmen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um 7,11 %.
Diese spürbare Steigerung der notwendigen Gebühreneinnahmen ist u.a. auch auf die Einführung der neuen Grabarten (Urnenhallen) zurückzuführen, weil diese im Jahr 2018 noch nicht angeboten und deshalb erstmals im Jahr 2019 in den Vergleich einbezogen wurden.
Bleiben die neuen Grabarten bei diesem Vergleich noch unberücksichtigt, reduziert sich der notwendige Anstieg der Gebühreneinnahmen wieder auf 3,29 %.
Die Verwaltung empfiehlt, die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath in Höhe der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 festzusetzen.
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für Friedhöfe) wäre entsprechend anzupassen.
Die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Herzogenrath ist als Anlage 1 beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Bestattungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung hat die vorliegende Gebührensatzung für das Haushaltsjahr 2019 nach den Grundsätzen der Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen geprüft.
Auf Grundlage der erfolgten Bestattungen aus 2017 und der kalkulierten Anzahl von Bestattungen aus 2018, rechnet man in 2019 mit 438 Bestattungen. Das hierfür benötigte Einnahmeaufkommen verteilt sich auf mehrere Grabarten und Nutzungsrechten. Für 2019 ist eine neue Grabart aufgenommen worden, die Auswirkungen auf die Kalkulation der Gebührenermittlung hat.
Grundsätzlich ist aufgrund der Lohnerhöhungen dieses Jahr eine Verteuerung der Gebühren zu verzeichnen gewesen, die aber nachvollziehbar dargestellt worden ist. Auch unter der Vorrausetzung von einem kalkulatorischen Zinssatz von 5,9 % auf die Restbuchwerte der Vermögensgegenstände und Grundstücke sind die Gebühren geringfügig gestiegen.
Die Grabart Einzel- oder Doppelkammer in einer Urnenhalle wurde in der Gebührensatzung neu mit aufgenommen. Hier wurden für das Jahr 2019 acht Bestattungen kalkuliert. Durch die Mitnutzung der Trauerhalle Ost als Urnenhalle konnte die Gebühr für die Nutzung einer Trauerhalle sogar gesenkt werden.
Die Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung hat die Veränderung der Gebühren in den jeweiligen Grabarten und Nutzungsrechten geprüft. Die vorgelegte Gebührensatzung für das Jahr 2019 entspricht den Vorgaben für kostenrechnende Einrichtungen und wird anerkannt.
Anlage/n:
- 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) vom 17.12.2013 in der Fassung vom 12.12.2017 (Anlage 1)
- Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2019 (Anlage 2)
- Gebührenvergleiche (Anlage 3a und 3b)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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309,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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62,8 kB
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