Sitzungsvorlage - V/2017/268-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I/62 "Sportplatz Niederbardenberg" Hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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27.11.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt- und Planungsausschuss begrüßt die vorgestellte Planung, für die die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ggf. entbehrlich würde, da Baugenehmigungen für diese Planung auf der Grundlage des § 34 BauGB erteilt werden könnten.
Weiterhin beauftragt der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung, mit der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Herzogenrath Gespräche zu führen mit dem Ziel, die Entwicklung und Vermarktung des Sportplatzes Niederbardenberg auf der Grundlage der beigefügten Planung durchzuführen.
Sachverhalt
In seiner Sitzung am 17.10.2017 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes I/62 „Sportplatz Niederbardenberg“ beschlossen. Gleichzeitig hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes zum Einen die angespannte Parksituation in der Hubertusstraße in die Überlegung einzubeziehen, des Weiteren müsse eine Lösung für den Festplatz für die Maijungen sowie die Ansiedlung eines Bolzplatzes gefunden werden. Zwischenzeitliche Überlegungen, in Kooperation mit NRW-Urban, die Entwicklung durchzuführen, wurden von NRW-Urban nicht befürwortet.
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich eine Planung erarbeitet, die die in der Sitzung vom 17.10.2017 geforderten Belange zu berücksichtigen versucht. Auf der Grundlage dieser Planung könnten im Bereich des ehemaligen Sportplatzes insgesamt 18 öffentliche Stellplätze entstehen, die verbleibende Fläche des Sportplatzes könnte als Spiel- und Bolzplatz genutzt werden, wobei die Größe der Bolzplatzfläche ausreichend ist, auch die Aufstellung des Festzeltes für die Niederbardenberger Maijungen dauerhaft zu gewährleisten.
Es verblieben dennoch insgesamt 6 Grundstücke für Einfamilien / Doppelhaushälften sowie zwei Grundstücke für Geschoßwohnungsbau, zum einen das Eckgrundstück Hubertusstraße/Zum Hagelkreuz, zum anderen an der Florastraße.
Bei einer Vermarktung auf der Grundlage dieser Planung würde die Aufstellung eines Bebauungsplanes entbehrlich, da sich die dargestellte Bebauung gemäß § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen würde.
Die Baureifmachung inklusive der Anlegung der öffentlichen Stellplatzanlage und des Spiel-/Bolzplatzes sowie die Vermarktung der Grundstücke soll durch die Stadtentwicklungsgesellschaft Herzogenrath erfolgen.
Durch die Neuanlegung des Spielplatzes auf dem bisherigen Sportplatz Niederbardenberg könnte zudem die von der Pfarre Peter und Paul angemietete derzeitige Spielplatzfläche zwischen der Schmiedstraße und der Forstumer Straße aufgekündigt werden, sodass auch dieses im Kirchenbesitz befindliche Grundstück später einer Bebauung zugeführt werden könnte.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,8 kB
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