Sitzungsvorlage - V/2018/281
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Dezernat 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.12.2018
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 12.12.2017.
Die 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 12.12.2017 tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 4.626.890,-- | Euro. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 12.12.2017 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2018 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:
60 l Restabfallbehälter | 146,16 €/Jahr |
120 l Restabfallbehälter | 292,32 €/Jahr |
240 l Restabfallbehälter | 584,64 €/Jahr |
1.100 l Restabfallbehälter | 2.679,60 €/Jahr |
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Restabfallsäcke (35 l) | 2,50 €/Stück |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,60 €/Stück |
Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2007: 30,00 €/Jahr.
1.) Gebührennachkalkulation 2017 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath
Die Nachkalkulation des Jahres 2017 schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 91.322,89 € ab.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen/sollen Kostenunterdeckungen an Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Das heißt, Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2017 sind zwingend bis zum Jahr 2021 abzurechnen.
In der Gebührenkalkulation des Jahres 2019 werden Überschüsse in Höhe von 90.000,00 € (aus den Jahren 2016: 35.544,69 € und 2017: 54.455,31 €) zurückgezahlt.
Der verbleibende Überschuss aus dem Jahr 2017 soll dazu dienen, Unwägbarkeiten und Kostensteigerungen in den Folgejahren auszugleichen und ggf. erforderliche Gebührenerhöhungen verhindern bzw. reduzieren.
Demzufolge stehen nach aktuellem Stand für zukünftige Gebührenkalkulationen noch Rücklagemittel in Höhe von 36.867,58 € zur Verfügung.
2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2017
Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.
Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.
Die beschlossene Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2017 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 135.292,-- €.
Die Kostenüberdeckung in Höhe von 135.292,-- € wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW bereits im Wirtschaftsplan 2019 der RegioEntsorgung AöR bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostendeckend berücksichtigt.
In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet sind.
3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2019:
Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2019 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers, Sperrmülls, sowie Elektroschrott, Altmetall und Altkleider mittels Containern und für die Verwaltung der Abfuhrlogistik sowie den Betrieb des Wertstoffhofes in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2019 mitgeteilt.
Der Wirtschaftsplan 2019 der RegioEntsorgung und RegioEntsorgung AöR wird aller Voraussicht am 10.12.2018 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat der RegioEntsorgung für das Jahr 2019 vorläufige Entsorgungsgebühren mitgeteilt, die erst im Dezember 2018 endgültig beschlossen werden.
Die Grundgebühr des ZEW steigt demnach von 12,51 €/Einwohner auf 14,07 €/Einwohner. Die Verbrennungsgebühren (Restmüll/Sperrmüll) sinken von 146,33 €/t. auf 141,89 €/t. Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall steigen von 80,40 €/t. auf 89,70 €/t. Der Entsorgungspreis für das Altholz bleibt stabil bei 83,30 € t.
Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:
3.1.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):
Die Durchführung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Herzogenrath verlief auch im Jahr 2018 problemlos.
3.2.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath
Zum 01.04.2012 wurde erfolgreich der Wertstoffhof der RegioEntsorgung AöR auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath in der Eygelshovener Straße 69a eröffnet. Das zusätzliche Entsorgungsangebot der RegioEntsorgung AöR für die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger wird durchweg positiv angenommen und bewertet.
Für den Betrieb des Wertstoffhofes ergeben sich für das Jahr 2019 prognostizierte Kosten (Logistik-, Personal-, Sachkosten usw.) in Höhe von 163.193,-- € (2018: 125.488,-- €).
Im Jahr 2017 wurden folgende Abfallmengen auf dem Wertstoffhof erfasst:
Abfallfraktion: | 2017 | 2016 | Veränderung zum VJ: |
Grünschnitt: | ca. 1.067 t./a. (59 % der Abfallmenge) | ca. 1.112 t. | -0,04 % |
Sperrmüll: | ca. 368 t./a. (53 % der Abfallmenge) | ca. 262 t. | +40,46 % |
Altholz: | ca. 724 t./a. (51 % der Abfallmenge) | ca. 637 t. | +13,66 % |
Metall: | ca. 52 t./a. (100 % der Abfallmenge) | ca. 45 t. | +15,56 % |
Papier: | ca. 109 t./a. (3 % der Abfallmenge) | ca. 93 t. | +17,20 % |
Hartkunststoffe: | ca. 52 t./a. (100 % der Abfallmenge) | ca. 56 t. | +0,07 % |
Flachglas: | ca. 33 t./a (100 % der Abfallmenge) | ca. 30 t. | +10,00 % |
Die Kosten für die Entsorgung der einzelnen Fraktionen und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers (Bringsystem) sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten.
Der Wertstoffhof wird weiterhin intensiv von den Herzogenrather Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Dies bedingt eine fortlaufend hohe Anzahl an Abfalltransporten, die die Kosten für die Logistik und Personal spürbar weiter erhöhen. Dem stehen Einsparungen bei den Abfallmengen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.
Bei allen Abfallfraktionen konnten die eingesammelten Mengen nochmals gesteigert werden. Diese Entwicklung ist, trotz der damit verbundenen steigenden Kosten, im Hinblick auf die abfallwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen sehr positiv zu bewerten.
3.3.) Neuorganisation der Schadstoffsammlung:
Die seit 1993 bestehende Schadstoffsammlung wurde 2005 von der AWA Entsorgung GmbH übernommen und seitdem weitgehend unverändert fortgeführt. Die AWA GmbH hat bereits Mitte des Jahres 2018 berichtet, dass ein starker Rückgang der Anlieferzahlen bei der mobilen Schadstoffsammlung zu verzeichnen sei. So seien im gesamten Gebiet des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW) im Zeitraum 2005 bis 2017 die Anlieferzahlen um 27 % und in der StädteRegion Aachen um 50 % zurückgegangen. Gleichzeitig erführen die stationären Annahmestellen einen starken Zuwachs. Hinzu komme, dass sich die Zusammensetzung der eingesammelten Stoffe über die Jahre verändert habe. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen seien viele schadstoffhaltige Produkte vom Markt verschwunden oder durch weniger schädliche Produkte ersetzt worden.
Im Jahr 2017 habe der Anteil der Dispersionsfarben an den insgesamt gesammelten Stoffen einen Grad von ca. 84 % erreicht. Dabei wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Dispersionsfarbe nicht um einen Schadstoff handelt, da sie problemlos in der MVA verbrannt werden könne. Deshalb sehe das neue Konzept der AWA GmbH u.a. vor, dass zukünftig auf die getrennte Erfassung bei der mobilen Sammlung verzichtet und auf die zentralen Abgabestellen im Verbandsgebiet verwiesen werden solle.
Der ZEW und die AWA GmbH bieten den Kommunen im Verbandsgebiet deshalb im Zuge der Umstellung der Schadstoffsammlungen ab 01.01.2019 grundsätzlich folgendes Grundpaket an:
1. | Mobile Schadstoffsammlung:
- Alle bestehenden Standorte werden nur noch zweimal jährlich angefahren. - Die mobile Sammlung nimmt keine Dispersionsfarben mehr an, wobei bei den ersten Sammlungen nach dem neuen Verfahren ein Hinweis darauf erfolgt und trotzdem flexibel gehandelt werden soll.
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2. | Lenkung der schadstoffhaltigen Stoffströme zu den Entsorgungszentren des ZEW durch Ausweitung der Annahmezeiten
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3. | Annahme von Dispersionsfarben:
Zu den Öffnungszeiten der Entsorgungszentren und der Schadstoffannahme in Aachen-Eilendorf ist die kostenlose Abgabe von max. 15 kg Dispersionsfarbe möglich. Die Kosten für die Entsorgung werden den Kommunen über die Grundgebühr in Rechnung gestellt.
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4. | Annahme von Dispersionsfarben in den Städten und Gemeinden:
Auch hier soll die kostenlose Abgabe von bis zu max. 15 kg möglich gemacht werden (Zurzeit (noch) keine Abgabemöglichkeit auf dem Wertstoffhof!). Die Kosten für die Entsorgung von Dispersionsfarben werden den Kommunen über die Grundgebühr in Rechnung gestellt, wobei die Logistikkosten für die Anlieferung der Container an der MVA zu Lasten der jeweiligen Betreiber der Wertstoffhöfe gehen.
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5. | Intensive Öffentlichkeitsarbeit:
Zur intensiven Öffentlichkeitsarbeit sind vorgesehen:
- Einsatz des Infomobils der AWA GmbH und persönliche Beratung der Anlieferer mit einem überarbeiteten Flyer zu Dispersionsfarben. - Artikel in den öffentlichen Medien. - Hinweise in den jeweiligen Internetauftritten. - Hinwiese in der Abfall-App des ZEW. - Hinwiese in Facebook-Auftritten. - Anzeigenschaltungen in Wochenzeitungen. - Begleitung der ersten mobilen Sammlung in 2019 durch die AWA-Abfallberatung. - Ausgabe von Infomaterialien, Sortierhilfen usw. |
Über dieses Grundpaket hinaus bietet die AWA GmbH den Kommunen zusätzliche kostenpflichtige Entsorgungsmöglichkeiten an:
a.) Einsatz eines Schadstoffmobils für weitere Sammlungen.
b.) Einsatz eines Fahrzeuges mit einer Absetzmulde für Dispersionsfarben.
c.) Einsatz eines Schadstoffmobils und eines Fahrzeuges mit Absetzmulde für Dispersionsfarben. Bei dem Einsatz beider Fahrzeuge zur gleichen Zeit verringert sich der Personalaufwand gegenüber den Einzelpositionen.
Im Ergebnis bedeutet dies für die mobilen Schadstoffsammlungen in Herzogenrath eine Reduzierung der Sammeltermine um 2/3 im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018. Im Jahr 2018 wurde jeder Standort in Herzogenrath noch insgesamt sechsmal jährlich bedient.
Bei einer sofortigen Reduzierung der Schadstoffsammeltermine in Herzogenrath von bisher sechsmal auf zweimal jährlich ab 01.01.2019 sieht die Verwaltung die Gefahr, dass es in der Umstellungsphase mangels Information und Kenntnis der Bevölkerung über das neue Sammelkonzept der AWA GmbH und alternativer gebührenfreier Entsorgungsmöglichkeiten im ZEW-Gebiet zu illegalen Abfallablagerungen im Stadtgebiet kommen wird.
Um der Bevölkerung und den Verantwortlichen mehr Zeit für die notwendige Umstellung der Schadstoffsammlung einzuräumen, hat die Verwaltung das Angebot der AWA GmbH für zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten in Anspruch genommen und eine Erweiterung des „Grundpakets“ um zwei zusätzliche Sammlungen an allen Standorten beauftragt (inkl. Absetzmulde für Dispersionsfarben).
Dabei geht die Verwaltung davon aus, dass sich das Entsorgungsverhalten der Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2019 aufgrund der intensiven Öffentlichkeitsarbeit Zug um Zug an das neue Entsorgungskonzept anpassen wird. Zudem sind derzeit noch keine Sammlungen von Dispersionsfarben auf dem Wertstoffhof möglich.
Nach einer Evaluierung zum Ende des Jahres 2019 könnte dann in einem zweiten Schritt darüber nachgedacht werden, die Sammlungen in Herzogenrath im Jahr 2020 auf das „Grundpaket“ der AWA GmbH zurückzufahren, um schließlich auch die Kosten für die Schadstoffsammlungen weiter zu senken.
Die Neuorganisation der Schadstoffsammlungen im ZEW-Gebiet hat zur Folge, dass der ZEW die Kosten für die Schadstoffsammlungen im Verbandsgebiet von bisher 0,54 €/Einwohner im Jahr 2018 auf 0,45 €/Einwohner im Jahr 2019 senken wird. Dies bedeutet für die Stadt Herzogenrath zunächst eine Kostenreduzierung in diesem Bereich in Höhe von 4.195,08 €/Jahr. Allerdings schlagen die von der Verwaltung zusätzlich beauftragten Sammlungen wiederum mit Kosten von 3.127,32 € zu Buche. Unter dem Strich bedeutet das in 2019 eine Einsparung von 1.067,76 €, welche jedoch mit einem reduziertem Serviceangebot vor Ort und einer höheren Grundgebühr des ZEW einhergeht.
3.4.) Stadt Herzogenrath:
-Die prognostizierten Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath steigen leicht um 1,32 % gegenüber dem Vorjahr.
-Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den Entwicklungen des Jahres 2018 angepasst.
- Die Anzahl der Behälterbewegungen bleibt stabil.
Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zusammenfassung:
Ausgaben:
Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 kommt insgesamt (ohne Kostenüber-/unterdeckungen der RegioEntsorgung) zu einer prognostizierten Erhöhung der Gesamtausgaben um 4,29 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. +195,8 T€).
Ursächlich hierfür sind, neben allgemeinen Kostensteigerungen, hauptsächlich höhere Gesamtentsorgungskosten (+5,91 % / +135,0 T€) wegen steigender Entsorgungsgebühren (siehe auch Punkt 3.)).
Weiter ist noch der Betrieb des Wertstoffhofes zu nennen, dessen Betriebskosten sich um 37,7 T€ ggü. dem Vorjahr erhöht haben:
Das Qualitätsmanagement der RegioEntsorgung AöR hat in 2018 auf die zunehmende Unzufriedenheit des Betriebspersonals, dass Sammelcontainer durch Fremdfirmen nur schleppend und nicht nach Bedarf abgeholt wurden, reagiert. Seit April 2018 werden die Container nur noch durch das Personal der RegioEntsorgung AöR abgefahren, was zwar insgesamt zu höheren Logistikkosten geführt hat, jedoch ist es seit der Umstellung der Abfuhrorganisation zu keinen Beschwerden mehr gekommen. Vor diesem Hintergrund können die Mehrkosten in diesem Bereich als gerechtfertigt angesehen werden, um die erforderliche Betriebs- und Entsorgungssicherheit auf dem Wertstoffhof zuverlässig zu gewährleisten.
Unter Einbeziehung der Kostenüberdeckungen der RegioEntsorgung ergibt sich eine tatsächliche Erhöhung der Gesamtausgaben um 2,97 % (+133,7 T€).
Einnahmen:
Die neben den Gebühren für die Bioabfallbehälter erzielten Einnahmen beinhalten auch die Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers und der Alttextilien.
Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der notwendigen Gebühreneinnahmen für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.
Die Einnahmen (ohne Rücklagemittel der Stadt Herzogenrath) sinken gegenüber dem Vorjahr um 6,39 % (-58,6 T€). Dies liegt im Wesentlichen in den deutlich geringeren Papiererlösen von 90,00 €/t. im Jahr 2019 (2018: 113,70 €/t.) begründet (-20,84 %).
Die Gesamteinnahmen 2019 steigen durch die zugeführten Rücklagemittel gegenüber dem Vorjahr allerdings tatsächlich um 3,43 % (+31,4 T€), weil im Jahr 2018 keine Rücklagemittel der Stadt zurückgezahlt wurden.
Ergebnis:
Insgesamt steigen die für eine Kostendeckung verbleibenden erforderlichen Gebühreneinnahmen (Restabfallbehälter) für das Jahr 2019 um 2,86 % (+102,2 T€).
Infolge des leicht gesunkenen Restabfallbehältervolumens (-0,24 %), auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, steigt das Ergebnis weiter auf eine um 3,10 % höhere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zur Prognose im Jahr 2018 an (2018: 2,437866 €/Liter, 2019: 2,513538 €/Liter).
Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen steigen und erfordern vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten schließlich im direkten Vergleich der Abfallgebühren eine Gebührenerhöhung für die Restabfallbehälter in 2019 um durchschnittlich 3,18 %.
Aus EDV-technischen Gründen werden in der Gebührensatzung durch 12 Monate teilbare Jahresgebühren aufgenommen. Diese abrechnungstechnische Notwendigkeit führt wegen erforderlicher Betragsabrundungen abschließend zu einer Gebührenerhöhung bei den Restabfallbehältern um durchschnittlich 3,12 %, was in etwa den allgemeinen Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst im Jahr 2019 entspricht (= +3,09 %).
Die Abfallgebühren für das Jahr 2019 wären wie folgt zu beschließen:
Behälter: | Gebühren 2019: | Veränderung zum VJ: |
60 l Restabfallbehälter | 150,72 €/Jahr | 3,12 % |
120 l Restabfallbehälter | 301,44 €/Jahr | 3,12 % |
240 l Restabfallbehälter | 602,88 €/Jahr | 3,12 % |
1.100 l Restabfallbehälter | 2.763,24 €/Jahr | 3,12 % |
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Restabfallsäcke (35 l) | 3,00 €/Stück* | 20,00 % |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,70 €/Stück* | 3,85 % |
*Restabfallsack:Gebühr unverändert seit dem 01.01.2012
*Laubsack: Gebühr unverändert seit dem 01.01.2007
Die Abfallgebühr für eine 120-l-Biotonne bliebe unverändert bei 30,00 €/Jahr.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Abfallgebühren 2019 entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2019 (Anlage 1) festzusetzen und die 8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 12.12.2017 (Anlage 3) zu beschließen.
Die 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt dann zum 01.01.2019 in Kraft.
Rechtliche Grundlagen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW), Gebührensatzung des ZEW für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath, Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands Entsorgungsregion West in den jeweils gültigen Fassungen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Abfallgebührenkalkulation 2019 wurde anhand der vorgelegten Unterlagen überprüft. Der Wirtschaftsplan 2019 der RegioEntsorgung lag nur im Entwurf vor, da er erst im Dezember beschlossen werden soll. In der Kalkulation wurden die entsprechenden Werte des Entwurfes des Wirtschaftsplans ordnungsgemäß übertragen. Die weiteren angesetzten Kosten waren nachvollziehbar ermittelt und erläutert. Bei der Sammlung des Abfalles stiegen die Kosten um 3,21 % und auch bei der Entsorgung des Abfalles gab es insgesamt eine Kostensteigerung von 5,91 %. Bei den Einnahmen ergab sich eine Steigerung, aufgrund der Berücksichtigung aus der Kostenüberdeckung von Vorjahren um 3,43%, so dass insgesamt eine Erhöhung der Abfallgebühr von 3,12 % zur Kostendeckung notwendig ist.
Gegen die vorgelegte Abfallgbührenkalkulation 2019 bestehen seitens der Beratung und örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
1.)Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019
2.)Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2019 im Einzelnen
3.)8. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 12.12.2017
Anlagen
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