Sitzungsvorlage - V/2018/344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Information:

 

Aus aktuellem Anlass möchte die Verwaltung den Haupt- und Finanzausschuss über den Sachstand der Rettungsdienstgebühren informieren.

Die Jahresabschlüsse im Bereich des Rettungsdienstes für die Jahre 2014, 2015 und 2016 wurden durch die Verwaltung erstellt.  Die Rettungsdienstgebührenkalkulation für das Jahr 2019 und die dementsprechende Satzungsänderung wurden ebenfalls erstellt. Die Rechnungsergebnisse aus den Vorjahren fließen in die Neukalkulation mit ein.

Bei der Neukalkulation der Gebühren im Rettungsdienst sind die Kommunen nach Rettungsgesetz Nordrhein- Westfalen dazu verpflichtet, auch stets die Krankenkassen und Krankenkassenverbände zu beteiligen.

Mit Datum vom 08.11.2018 hat ein erstes gutes persönliches Gespräch mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden stattgefunden. Hierbei kamen vereinzelte Fragen auf, die noch zu klären waren. Dies ist mittlerweile erfolgt.

Aus Sicht der Krankenkassen und Krankenkassenverbände sind die vorgelegten Unterlagen einleuchtend und werden auch so akzeptiert. Nur in einem Punkt gibt es Differenzen. Hierbei geht es um den Umgang mit den Kosten, welche für einen Fehleinsatz entstehen. Ein Fehleinsatz kommt zustande wenn beispielsweise der Patient die Mitfahrt verweigert, die Person sich vom Einsatzort entfernt hat, oder bei einer gutwilligen Falschalarmierung etc. Dadurch, dass das Rettungsdienstpersonal tätig wird, entstehen auch bei solchen Einsätzen „ Kosten“, die aber nicht in Form einer Gebühr zurückfließen. Bis Dato wurde es so gehandhabt, dass diese „Kosten“ hälftig auf die Krankenkassen und auf die Stadt aufgeteilt wurden.

Der Knackpunkt in der jetzigen Diskussion ist, ob die Kosten für die Fehleinsätze in den Betriebsabrechnungen, die die Verwaltung erstellt hat, als Kosten oder Erträge anzusetzen sind. Die Krankenkassen gehen davon aus, dass es sich für die Stadt um eine Ertragsposition handeln muss, da man befürchtet, doppelt zu zahlen und somit die Kosten alleine zu tragen. Da die Stadt Herzogenrath jedoch keine Erträge aus Fehleinsätzen generiert hat, können diese folglich auch nicht als Erträge ausgewiesen werden, da aus Sicht der Verwaltung die Stadt Herzogenrath dann einseitig belastet würde.

Nach Rücksprache mit den umliegenden Kommunen, stellt sich die Situation in den Verhandlungen dort ähnlich dar.

Die Krankenkassen und Krankenkassenverbände haben im Zuge dessen vorgeschlagen, die Gespräche Anfang des neuen Jahres wieder aufzunehmen. Die Abrechnung der Rettungsdiensteinsätze erfolgt dann weiterhin auf Grundlage der bestehenden Satzung, da ein Satzungsneubeginn zum Anfang eines Jahres nicht zwingend erforderlich ist. Eine Verjährung etwaiger Ansprüche entstehe laut Aussage der Krankenkassen und Krankenkassenverbände nicht.

Sobald die Verwaltung neue Informationen hat, werden diese schnellstmöglich dem Haupt- und Finanzausschuss bekannt gegeben.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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