Sitzungsvorlage - V/2018/305
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung hier: Zweiter Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2019 für die getrennten Abwassergebühren und die Kleinkläranlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.12.2018
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 13.12.2016 sowie die Gebührenbedarfsberechnungen 2019 für die getrennten Abwassergebühren und die Kleinkläranlagen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gebührenentwicklung Schmutz- und Niederschlagswassergebühr:
Die Grundlage für die Gebührenbedarfsberechnung 2019 der Stadt Herzogenrath sind das Ergebnis der Nachkalkulation 2017, die Planansätze 2018 sowie die zu erwartenden Kostenentwicklungen im Jahr 2019. Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten werden gewissenhaft geschätzt, mit dem Ziel, die prognostizierten Kosten der Abwasserbeseitigung mit dem Gebührenaufkommen zu decken, aber nicht zu übersteigen.
Des Weiteren fließen in die Berechnung der Gebührensätze zum einen die zu erwartenden Frischwassermengen als Maßstab für die Ermittlung der Schmutzwassergebühr und zum anderen die Größe der abflusswirksamen Fläche im Stadtgebiet (inkl. städtischer Anteil der Straßenentwässerung und Straßenbaulastträger) bei der Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ein. Während sich die abflusswirksamen Flächen im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht haben, ist bei den übermittelten Frischwassermengen des örtlichen Energieversorgers ein leichter Rückgang in allen drei Stadtteilen zu verzeichnen.
Schmutzwasser
Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung steigen in 2019 gegenüber der Kalkulation 2018 von bisher 7.883.873,06 Euro auf 7.946.787,87 Euro an. Demgegenüber steht eine - im Vergleich zum Vorjahr - niedrigere prognostizierte Schmutzwassermenge von 8.061 Kubikmeter (von bisher 2.070.109 Kubikmeter auf 2.062.048 Kubikmeter). Aufgrund der gestiegenen Kosten und der geringeren Einleitungsmengen ergibt sich für das Kalkulationsjahr 2019 eine Kostenunterdeckung im Bereich der Schmutzwassergebühr.
Die als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2019 sieht eine Anpassung der Schmutzwassergebühr um 0,02 Euro von bisher 3,72 Euro je Kubikmeter auf 3,74 Euro je Kubikmeter vor.
Darüber hinaus ist eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 63.050 Euro vorgesehen, um eine Kostendeckung bei den Schmutzwassergebühren zu erzielen.
Niederschlagswasser
Im Bereich Niederschlagswasser zeichnet sich ebenfalls im Vergleich zu 2018 eine Kostensteigerung ab. Insgesamt ist mit höheren Kosten in Höhe von 343.249,40 Euro (von bisher 4.250.490,73 Euro auf 4.593.740,13 Euro) zu rechnen.
Die zugrunde gelegte befestigte Fläche hat sich insgesamt um 5.584 Quadratmeter auf nunmehr 4.174.868 Quadratmeter erhöht. Die Kostensteigerungen im Bereich Niederschlagswasser und die nahezu unveränderte Höhe der bebauten und /oder befestigten Flächen führen bei der Niederschlagswassergebühr, trotz Kompensation der Unterdeckung von 265.037 Euro aus dem Sonderposten, ebenfalls zu einer Gebührenanpassung.
Für das Kalkulationsjahr 2019 ist die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,98 Euro je Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche um 0,02 Euro auf 1,00 Euro je Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche anzuheben.
Der II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Entwicklung der Gebührensätze
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Gebührenentwicklung für Schmutz- und Niederschlagswasser in den vergangenen Jahren:
Jahr |
Gebühr Schmutzwasser |
Gebühr Niederschlagswasser |
2015
| 3,79 €/m³ | 0,99 €/m² |
2016
| 3,91 €/m³ | 0,98 €/m² |
2017
| 3,81 €/m³ | 0,99 €/m² |
2018
| 3,72 €/m³ | 0,98 €/m² |
2019
| 3,74 €/m³ | 1,00 €/m² |
Die Anpassung beider Gebührensätze um je 2 Cent wirkt sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren moderat auf die Gebührenhöhe aus.
Im Wesentlichen haben die Kostensteigerungen bei den getrennten Abwassergebühren folgende Ursachen:
Erstellung eines Hochwasserbeseitigungskonzeptes (100% Niederschlagswasser),
Erhöhter Instandhaltungsaufwand der Entwässerungsanlagen,
Höhere Kosten bei der Instandhaltung der Pumpstationen (Mischwasser),
Steigerung der kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung),
sowie die TVöD-Tarifsteigerung bei den Personalkosten.
Ansatzfähige Kosten:
Zu den ansatzfähigen Kosten gehören u.a. Personal- und Verwaltungskosten, Gemeinkostenanteile, Fremdleistungen, Verbandslasten, Abwasserabgabe und kalkulatorische Kosten (Abschreibungen von den Anschaffungswerten bzw. Wiederbeschaffungszeitwerten sowie Zinsen auf Fremd- und Eigenkapital).
Neben der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ist dieser Vorlage auch der Gebührenvergleich 2018/ 2019 als Anlage 3 beigefügt. Die in beiden Anlagen enthaltenen Kosten- und Erlöspositionen sind nachfolgend näher erläutert:
Personalkosten A 65 – Tiefbauamt
Die Personalkosten im Bereich Tiefbau und Verwaltung steigen im Vergleich zu 2018 um 48.700 Euro auf 195.000 Euro an. Höhere Stunden - und Stellenanteile, als auch die TvÖD-Tarifsteigerungen sind ursächlich für die gestiegene Kostenposition zu nennen.
Leistungsverrechnung Querschnittsämter
Im Bereich der Querschnittsämter steigen die Personalkosten ebenfalls um 3.900 Euro aufgrund der TvÖD-Tarifsteigerungen an.
Instandhaltung der Entwässerungsanlagen
Der Haushaltsplanansatz für die Instandhaltung der Entwässerungsmaßnahmen ist mit 577.500 Euro geplant. Im Vergleich zum Kalkulationsansatz 2018 steigen die Kosten um 203.000 Euro an. Zu den geplanten Maßnahmen zählen neben den jährlich anfallenden Kosten für die Unterhaltung, Kanalreinigung und Schadnagerbekämpfung auch die fortlaufenden Kosten für das Abwasserbeseitigungskonzept und die Sanierung von Inlinern/Pointlinern, sowie grabenlose Sanierungen im Stadtgebiet.
Instandhaltung der Pumpstationen (Mischwasser)
Die Veranschlagung der Kosten für Mischwasser-Pumpstationen erfolgt seit 2018 im Produkt Abwasserbeseitigung, die Kosten der reinen Niederschlagswasser-Pumpstationen im Produkt 1355210 "Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen".
In 2019 ist für die maschinen- und elektrotechnische Ertüchtigung der Regenrückhaltebecken Ginsterweg und Honigmannstraße ein Kostenansatz von 100.000 Euro eingeplant.
Stromkosten Pumpstationen (Mischwasser)
Die Stromkosten für die Pumpstationen Bicherouxstraße, Boscheler Berg und Wacholderweg wurden bis 2018 im Produkt 1355210 "Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen" veranschlagt. Da es sich um Mischwasser-Pumpstationen handelt, werden sie zukünftig dem Produkt 1153810 Abwasserbeseitigung zugeschrieben und sind ansatzfähige Kosten im Sinne des KAG NRW.
Erstellung eines Hochwasserbeseitigungskonzeptes
Starkregenereignisse und sogenannte Sturzfluten haben in den vergangenen Jahren an Häufigkeit zugenommen. Dabei wurde bisher das Augenmerk auf das durch extreme Regenfälle ausgelöste Hochwasser, das von Gewässern ausgeht, gelegt. Zunehmend führen die Starkregenereignisse aber zu Überflutungen durch einen unkontrollierten Oberflächenabfluss ohne Beteiligung von Flusshochwasser. Darüber hinaus ist auch das städtische Kanalnetz durch Starkregenereignisse über dem Dimensionierungsfall, hinsichtlich der Überflutungsgefahren, zu überprüfen. Seit der Novellierung des Landeswassergesetzes wird erstmals bei den Regelungen zur Abwasserbeseitigung klargestellt, dass der Klimawandel und notwendige Anpassungsmaßnahmen in einem städtischen Hochwasserbeseitigungskonzept (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept) zu berücksichtigen sind. Die Erstellung eines Hochwasserbeseitigungskonzeptes für das gesamte Stadtgebiet in 2019 soll zunächst die Untersuchung des Oberflächenabflusses im Stadtgebiet und die Identifizierung potentieller Risikogebiete beinhalten. Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger auch umfassenden Informationen über potentielle Gefahrenbereiche im Siedlungsgebiet erhalten, um im Katastrophenfall diese Risikogebiete zu meiden. Der Haushaltsansatz beträgt für 2019 50.000 Euro und ist zu 100% der Niederschlagswassergebühr zuzurechnen. Die Kosten zum Schutz vor Überflutungen und Verschlammung im Rahmen der Niederschlagswasserbeseitigung und Kosten für Maßnahmen der Klimaanpassung sind ansatzfähige Kosten im Sinne des § 54 Landeswassergesetz NRW.
Fortschreibung Kanalkataster
Der Kostenansatz für die Fortschreibung des städtischen Kanalkatasters beträgt in 2019 56.000 Euro und steigt im Vergleich zu 2018 um 22.000 Euro an. Die umfangreiche Fortschreibung der Datenbank, die Wertermittlung und die Auswertung der Kanalinspektionen gemäß Selbstüberwachungsverordnung sind hier beispielhaft für den höheren Kostenaufwand zu nennen.
Zahlungen an Dritte für die Einziehung der Schmutzwassergebühren
Die Zahlung in Höhe von 24.500 Euro für die Übermittlung der Frischwasserdaten des örtlichen Energieversorgers bleibt auch in 2019 konstant auf Vorjahresniveau.
Kostenbeiträge:
Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur
Der Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur für das Kalkulationsjahr 2019 beträgt laut Mitteilungsschreiben vom 12.09.2018 6.215.940 Euro.
Die erneute Senkung des Beitrages um 119.300 Euro im Vergleich zu 2018 resultiert trotz gestiegenen Personalkosten hauptsächlich aus gesunkenen Kapitaldienstkosten bei den Kläranlagen und Sonderbauwerken sowie teilweise gesunkenen Instandhaltungskosten.
Kostensteigerungen haben sich im Bereich des Verwaltungsoverhead des Wasserverbands Eifel-Rur ergeben und bei den Kosten für den Vorfluter. Die Kosten des Vorfluters werden hälftig mit dem Produkt „Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen“ verrechnet (siehe Erlös Position „Unterhaltung von Wasserläufen“).
Abwasserabgabe für Vorjahre (zahlungswirksam 2020 oder 2021)
Die Abwasserabgabenzahlungen als Sonderabgaben des Landes sind in den vergangenen Jahren aufgrund der stetigen Ertüchtigung der Netze und der Verbesserung der Vorflut konstant niedrig ausgefallen. Auch für 2019 ist davon auszugehen, dass die Bezirksregierung die Abgaben im ähnlichen Umfang festsetzen wird. Die Kalkulation 2019 sieht eine Rückstellung für Schmutz- und Niederschlagswasserabgaben in Höhe von 107.300 Euro vor.
Entgelt an die Stadt Übach-Palenberg
Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Übach-Palenberg ist für die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet Herbach, Plitschard und Teile Merksteins ein jährliches Entgelt auf Basis der Benutzungsgebühren der Stadt Übach-Palenberg für die getrennten Abwassergebühren zu zahlen. Insgesamt ist mit einem zu zahlendem Entgelt in Höhe von 1.075.000 Euro in 2019 zu rechnen.
Entgelt an den Watershap Limburg
Das Entgelt an den Watershap Limburg für die Einleitung des Gebietes Pannesheide in die Kläranlage Kaffeeberg beträgt für 2019 49.500 Euro und liegt somit wieder auf Vorjahresniveau.
Kalkulatorische Kosten:
Kalkulatorische Abschreibung
Die Stadt Herzogenrath macht von der im KAG NRW zugelassenen Form, Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte in die Gebührenbedarfsberechnung einzustellen, Gebrauch.
Aufgrund der Aktivierung von neuen Kanälen und gestiegenen Baupreisindizes steigt die Kalkulatorische Abschreibung um 116.500 Euro an und beträgt für 2019 2.092.208 Euro.
Kalkulatorische Verzinsung
Berechnungsgrundlage für die Verzinsung von Fremd- und Eigenkapital sind die um Zuschüsse Dritter (Landeszuwendungen und Beiträge) bereinigten Anschaffungskosten.
Der kalkulatorische Zinssatz ist für 2019 unverändert mit 5,90 % festgelegt worden. Die in der Gebührenbedarfsberechnung veranschlagten Zinsaufwendungen betragen insgesamt 1.840.880 Euro (+21.942 Euro).
Erlöse:
Benutzungsentgelte
Die Benutzungsentgelte der Städte Aachen, Alsdorf, Kerkrade/Wasserverband Limburg und Würselen für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage der Stadt Herzogenrath werden auf Basis der Abrechnungsdaten aus 2018 mit 189.247 Euro für 2019 kalkuliert. Im Vergleich zu 2018 werden gleichhohe Erlöse aus den Benutzungsentgelten erwartet.
Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung
Die Erlöse bei der Position „ Städtischer Anteil Straßenentwässerung“ steigen aufgrund des gestiegenen Gebührensatzes für Niederschlagswasser um 28.660 Euro an. Die zugrunde gelegte Gesamtfläche für die Straßenentwässerung bleibt unverändert bei 1.432.998 Quadratmetern. Der Anteil der Straßenbaulastträger (Städteregion Aachen und Straßen NWR) ist hier bereits herausgerechnet. Die Straßenbaulastträger werden zur Zahlung von Niederschlagswassergebühren in Höhe von 160.002 Euro herangezogen.
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Die in der Nachkalkulation 2016 und 2017 festgestellten Überdeckungen im Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung wurde in den Sonderposten für den Gebührenausgleich für nachfolgende Kalkulationszeiträume eingestellt. Bereits in 2018 wurden 41.590 Euro zur Kostendeckung des Gebührenhaushaltes aus dem Sonderposten entnommen.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von vier Jahren nach Ablauf der Bezugs-Kalkulationsperiode auszugleichen. Um im Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung für das Jahr 2019 eine Kostendeckung zu erzielen, ist beabsichtigt, den Fehlbetrag in Höhe von 328.087 Euro durch eine Entnahme aus dem Sonderposten zu decken.
Kanalbenutzungsgebühren
Die Kanalbenutzungsgebühren steigen aufgrund der angepassten Gebührensätze auf 10.439.231 Euro und somit um 73.717 Euro im Vergleich zu 2018 an. Insgesamt ist mit einem leichten Rückgang bei den Schmutzwassermengen und einer leichten Steigerung der bebauten und/oder befestigten Flächen im Stadtgebiet zu rechnen.
Unterhaltung von Wasserläufen
Der vom Wasserverband Eifel-Rur abgerechnete Mitgliedsbeitrag für die Unterhaltung der Wasserläufe erfolgt zu 50 Prozent bei dem Produkt „Abwasserbeseitigung“ und zu 50 Prozent im Produkt „Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen“. Die Abrechnung erfolgt über den Jahresbeitrag für den Wasserverband Eifel-Rur im Produkt Abwasserbeseitigung und wird dann vom Produkt „Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen“ erstattet. Die Verrechnungsposition „Unterhaltung von Wasserläufen“ steigt im Vergleich zu 2018 um 14.250 Euro an.
Gebührenentwicklung Kleinkläranlagen:
Die Gebühr für die Abfuhr von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt für 2019 35,99 Euro je Kubikmeter. Damit ist für 2019 eine Steigerung von 4,63 Euro oder 14,76 % vorgesehen. Diese Kostensteigerung basiert auf dem angepassten Verteilungsschlüssel für die Kleinkläranlagen und Sammelgruben. Im Rahmen der örtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass die Verteilung der anfallenden Personalkosten auf die Kleinkläranlagen und Sammelgruben nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht. Die anteiligen Personalkosten der Mitarbeiter des Fachamtes und der Querschnittsbereiche erfolgt für die Sammelgruben über die Personalkostenermittlung der getrennten Abwassergebühren und findet bei der Verteilung der Kosten auf Kleinkläranlagen und Sammelgruben keine Berücksichtigung mehr. Aufgrund dieser Erkenntnis sind die Verteilungsschlüssel für die Personalkostenberechnung der Kleinkläranlagen in 2018 angepasst worden. Dadurch ergeben sich in der Kalkulation 2019 höhere Personalkostenanteile, die eindeutig den Kleinkläranlagen zuzuschreiben sind.
Die Preise für die Entleerung von Kleinkläranlagen durch Privatunternehmer und der Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur für die Anlieferung von Klärschlamm bleiben in 2019 konstant auf Vorjahresniveau. Ebenfalls wird mit einer gleich hohen Entleerungsmenge von 30 Kubikmeter Klärschlamm gerechnet.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2019 für die Kleinkläranlagen ist als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung NRW, Kommunalabgabengesetz NW, Landeswassergesetz NRW, Wasserhaushaltsgesetz
Gemäß § 6 Absatz 1 KAG ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Abwasser- und die Kleinkläranlagengebührenkalkulation für das Jahr 2019 wurde mit den Kalkulationsunterlagen zur Prüfung vorgelegt. Die Ansätze der Kalkulationen wurden hinreichend belegt und konnten nachvollzogen werden.
Schmutz- und Niederschlagswassergebühren:
Bei den Schmutzwassergebühren kommt es zu einer Erhöhung um 0,02 € auf 3,74 €, ebenfalls erhöht sich die Gebühr beim Niederschlagswasser um 0,02 € auf 1,00 €. Die Erhöhungen basieren auf die für das Jahr 2019 geplanten höheren Kosten insbesondere bei den Instandhaltungskosten (303 T€) und den Personalkosten (49 T€). Erstmalig werden auch Kosten einkalkuliert für die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes (50 T€), dass aufgrund eines aktuellen Urteils des OLG Düsseldorf erstellt werden soll. Die höheren Kosten können durch eine Reduzierung des Beitrags an den Wasserverband Eifel-Rur (120 T€) und durch die Rückgabe einer Kostenüberdeckung aus Vorjahren (328 T€) zum Teil aufgefangen werden. Ohne die Entnahme aus der Kostenüberdeckung würde sich die Schmutzwassergebühr auf 3,77 € und die Niederschlagswassergebühr auf 1,06 € erhöhen.
Gegen die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung besteht seitens der Beratung und örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Kleinkläranlagen:
Bei der Kleinkläranlagen erhöht sich die Abfuhrgebühr um 4,63 €, aufgrund der angepassten Personalkostenermittlung und der nur geringen Abfuhrmenge bei der Kleinklärschlammentsorgung (ca. 30 cbm/Jahr) auf die diese Kosten verteilt werden können.
Von Seiten der Beratung und örtlichen Rechnungsprüfung besteht gegen die Erhöhung der Gebühren auf 35,99 € keine Bedenken.
Anlage/n:
Anlage 1_ II. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den
Kostenersatz von Grundstücksanschlüsse vom……..2018
Anlage 2_ Gebührenbedarfsberechnung für die getrennten Abwassergebühren 2019
Anlage 3_ Jahresvergleich Abwassergebühren 2018/2019
Anlage 4_ Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen 2019
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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