Sitzungsvorlage - V/2018/334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu entscheiden:

 

Der Stadtrat der Stadt Herzogenrath trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stimmt der Erhöhung des Eigenkapitals durch eine Einlage in Höhe von 100.000 € in die Kapitalrücklage der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath zu. Die Vertreter/innen in der Gesellschafterversammlung der SEH GmbH & Co. KG werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung entsprechend zu beschließen.

 

  1. Er stimmt einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 100.000 € zu. „

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Der Stadtrat der Stadt Herzogenrath trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er stimmt der Erhöhung des Eigenkapitals durch eine Einlage in Höhe von 100.000 € in die Kapitalrücklage der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath zu. Die Vertreter/innen in der Gesellschafterversammlung der SEH GmbH & Co. KG werden angewiesen, in der Gesellschafterversammlung entsprechend zu beschließen.

 

  1. Er stimmt einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 100.000 € zu.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagt worden, so dass eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich ist. Die Einlage und Auszahlung sind bilanzneutral. Die außerplanmäßige Auszahlung wird gedeckt durch Einsparungen bei der Investitionsnummer I 18 65 ABK 13 Kanalerneuerung merstraße (Verschiebung nach 2019).

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath ist am 04.05.2018 mit einem Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000 € gegründet worden. Mit der Bestellung von Herrn Michael Eßers ist der Gründungsprozess der Gesellschaft abgeschlossen, so dass die Gesellschaft Anfang 2019 das operative Geschäft aufnehmen soll. Als erste Maßnahme ist die Entwicklung und Vermarktung des Wohngebietes auf dem Sportplatzgelände Niederbardenberg vorgesehen. Auf die Vorlage im Umwelt- und Planungsausschuss (V/2017/560-E1) wird verwiesen.

 

Die Geschäftsführung hat in den vergangenen Gesellschaftsversammlungen bereits darauf hingewiesen, dass mit den Gründungsaufwendungen und laufenden Aufwendungen (Buchhaltung, Jahresabschluss, Geschäftsführungsaufwendungen etc.) das Eigenkapital Ende 2018 aufgezehrt sein wird und es daher einer Kapitalaufstockung bedarf, um einerseits die Liquidität der Gesellschaft zu gewährleisten und andererseits Projekte initiieren zu können.

 

Die Geschäftsführung schlägt deshalb vor, dass Eigenkapital durch eine Bareinlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 100.000 € zu erhöhen. Mit dieser Bareinlage kann die Gesellschaft ihre Aktivitäten fortsetzen, bis voraussichtlich 2020 erste Verkaufserlöse aus der Vermarktung des Sportplatzes Niederbardenberg erzielt werden können.

 

Da die entsprechenden Auszahlungen im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagt sind, ist die Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der Investitionsnummer I 18 65 ABK 13 Kanalerneuerung Römerstraße (Verschiebung nach 2019).

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 83 GO NRW sind außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Die Auszahlung ist unabweisbar, weil ansonsten die Liquidität der Gesellschaft gefährdet ist. Darüber hinaus ist die Deckung durch Einsparungen gewährleistet. Über die außerplanmäßige Auszahlung entscheidet entsprechend der Haushaltssatzung der Stadtrat.

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