Sitzungsvorlage - V/2018/047-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Wahlausschuss

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wählt der Stadtrat gem. § 50 Abs. 3 GO NRW r Herrn Herbert Horbach den Stadtverordneten Burkhard Lantermann als Beisitzer.

 

 

2. Umwelt- und Planungsausschuss

 

Auf Antrag der UBL-Fraktion beschließt der Stadtrat gem. § 50 Abs. 3 GO NRW folgende Ausschussbesetzung:

 

Herrn Hartmut Prast als sachkundigen Bürger für Herrn Johann Aust und Frau Tatjana Krampitz als stellvertretende sachkundige Bürgerin. Die weitere Vertretung durch alle Fraktionsmitglieder bleibt bestehen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.:

Auf das beiliegende Schreiben der CDU-Fraktion vom 10.01.2019 wird verwiesen.  

 

Zu 2.:

Auf die Mitteilung des Herrn Johann Aust vom 17.12.2018 sowie auf das Schreiben der UBL-Fraktion vom 24.01.2019 wird verwiesen.

 

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Bürgermeister gem. § 40 Abs. 1 GO NRW kein Stimmrecht hat.

 

   

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 40 Abs. 2 GO NRW

§ 50 GO NRW

§ 58 GO NRW

§ 2 Abs. 3 KWahlG

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

1. Schreiben der CDU-Fraktion vom 10.01.2019

2. Mitteilungen des Herrn Aust und der UBL-Fraktion

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Anlagen

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