Dringlichkeitsentscheidung - V/2018/367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei Produkt 1254110 - Verkehrslenkung -regelung - wird bei der Kostenstelle 630001

im Zusammenhang mit der Baumaßnahme L223 und der Einrichtung von Pendel-verkehren des ÖPNV zwischen Niederbardenberg und Bardenberg Krankenhaus einer außerplanmäßigen Aufwendung von 49.220,00 Euro für folgende Leistungen der ASEAG in 2018 zugestimmt.

 

Abrechnung der Pendelverkehre vom 15.07.2018 - 31.12.2018 zwischen         Niederbardenberg und Bardenberg Krankenhaus gem. Anlage.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

 X

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

49.220,00

Euro.

 

Die Aufwendungen sind durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gedeckt.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2017

2018

2019

2020

Sachkosten

 

 

 24.000,00

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand
(Abschreibung und Zinsen)

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.07.2018 hat die Verwaltung die geplanten ÖPNV Maßnahmen für die Niederbardenberger Bürgerschaft und der künftig notwendigen Linienführung der Buslinie 21und des Shuttlebusbetriebes (Pendelverkehre) während der Um- und Neubauphase der L223 vorgestellt.

Die mtl. Kosten von ca. 8.000 Euro für die Einrichtung des Pendelverkehrs  zwischen Kreuzung Schulzentrum und Kreuzung Vier-Jahreszeiten sind lt. Beschluss des Ausschusses in den städtischen Haushalt einzustellen. Ferner wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, ob Straßen NRW sich an den Kosten beteiligt, bzw. zu einer Kostenübernahme verpflichtet werden kann. Die Verwaltung steht in Kontakt mit Straßen NRW. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist notwendig, da die Verwaltung versäumt hat, die notwendigen Haushaltsmittel frühzeitig anzumelden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

./.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 X

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage:

Rechnung ASEAG vom 05.12.2018

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Anlagen

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