Sitzungsvorlage - V/2019/030
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe; hier: Monatliche Auszahlung OGS-Zuschüsse an die Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
05.02.2019
|
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
Allerdings nicht in ausreichender Höhe.
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 529116 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 1.740.000,00 | Euro. |
Die Deckung des Defizitbetragsbetrags in Höhe von 235.000,00 € erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (Sachkonto 401300, Produkt 1661110) und über die erhöhten Einnahmen bei den Landeszuwendungen für die OGS in Höhe von 12.581,00 € (Sachkonto 414107, Produkt 0321110) sowie 25.458,00 € durch höhere Elterbeiträge (Sachkonto 432101, Produkt 0321110).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Erlass vom 16.02.2018 wurden die Fördersätze im Bereich der offenen Ganztagsschule pro Schuljahr und Kind anstatt um 3%, um 6% erhöht. Im BSK vom 17.04.2018 wurde entsprechend der Erlassänderung beschlossen, den freiwilligen Eigenanteil der Kommune auch um 6% zu erhöhen. Zusätzlich wurde auch der Pflichteigenanteil der Kommune anstatt um 3%, freiwillig um 6% erhöht.
Hinsichtlich der Halbtagsbetreuung wurde beschlossen, den Pauschalbetrag für die Ferienbetreuung in Höhe von 175,00 €/Kind den Trägern der offenen Ganztagsschule zur Verfügung zu stellen. Weiterhin kam es zu dem Beschluss, für die HTB-Elternbeiträge eine soziale Staffelung mit einem Mindestbeitrag von 25,00 €/Monat und einem Höchstbeitrag von 75,00 €/Monat einzuführen und entsprechende Mehreinnahmen an die Träger ungekürzt weiterzuleiten. In der damaligen Vorlage hat die Verwaltung bereits darauf hingewiesen, dass die Mehrausgaben ca. 125.000,00 € betragen werden. Die genaue Höhe konnte jedoch nicht beziffert werden, weil die Höhe der Elternbeiträge nach dem neuen System nicht abschätzbar und ebenfalls die Anzahl der SchülerInnen in der OGS nicht bekannt waren. Deshalb wurde bereits mitgeteilt, dass ggf. eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich wird.
Da diese Faktoren bei den Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2018 noch nicht bekannt waren, konnten diese nicht mit berücksichtigt werden.
Ursprünglich waren für den Haushalt 2018 Mittel in Höhe von 1.505.000,00 € eingeplant. Aufgrund der o. a. Ausführungen belaufen sich die tatsächlichen Kosten jedoch auf 1.740.000,00 €. Somit ergibt sich eine Unterdeckung von 235.000,00 €, die noch für das Haushaltsjahr 2018 überplanmäßig bereitgestellt werden muss.
Rechtliche Grundlagen:
- Beschluss des Ausschusses für Bildung, Sport- und Kultur vom 17.04.2018
- Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich; RdErl. v. 12.02.2003 (BASS 11 – 02 Nr. 19);
hier: Änderungserlass vom 16.02.2018
