Sitzungsvorlage - V/2019/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe für Personalaufwendungen i. H. v. 6.226,62 € zu.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung vom 24.04.2018 hat der Rat der Stadt Herzogenrath außerplanmäßigen Personalaufwendungen für die Steuerabteilung zugestimmt.

Diese wurden notwendig, da im Rahmen der Neuorganisation des Verwaltungsgliederungsplans die Steuerabteilung von A 20 - Kämmerei zu A 10 – Hauptamt verlagert wurde.
Da das entsprechende Sachkonto für Personalaufwendungen beim zu verwendenden Kostenträger  von A 10 – Hauptamt und Steuern (0111112 Organisationsangelegenheiten, Verwaltungssteuerung und Öffentlichkeitsarbeit) keinen Ansatz aufwies, mussten außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 113.700,- € beantragt werden, um die Personalkosten kostenstellen- und kostenträgerscharf buchen zu können.

Dieser Betrag wurde in 2018 nun um 6.226,62 € überschritten. Da bei außerplanmäßigen Ausgaben kein Deckungskreis zur Verfügung steht, bittet die Verwaltung um Genehmigung dieser Überschreitung.

Sachkonto 501201 (Dienstbezüge tariflich Beschäftigte)  

APL vom 24.04.2018113.700,00 €

Zuzüglich neue APL    6.226,62 €

APL insgesamt119.926,62
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Wie oben dargestellt handelt es sich um eine Verschiebung von Personalkosten.
Die Mehrausgaben bei Kostenträger 0111112 (Organisationsangelegenheiten, Verwaltungssteuerung und Öffentlichkeitsarbeit) werden durch Minderausgaben bei Kostenträger 0111190 (Geschäftsbuchführung) gedeckt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 83 GO NRW

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