Sitzungsvorlage - V/2019/033
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Bedarfsplanung "Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen" für das Kindergarten-Jahr 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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21.02.2019
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-NRW) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen.
Des Weiteren nimmt er zur Kenntnis, dass die Planung auf der Grundlage der Anmeldungen der Eltern im Kita-Buchungsportal und in Abstimmung mit allen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath erstellt wurde.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Landesjugendamt auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen der Eltern und den Festlegungen der kommunalen Jugendhilfeplanung die Gruppenformen und die Betreuungszeiten inkl. Plätze in der Kindertagespflege zum 15.03.2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 zu melden.
Er beschließt, im Stadtteil Kohlscheid zur Abdeckung des gestiegenen Bedarfes im U 2 Bereich eine weitere Großtagespflegestelle mit 9 Plätzen in städtischer Trägerschaft in Betrieb gehen zu lassen.
Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, bei kurzfristig auftretenden Bedarfen, im Rahmen der Mittelanmeldungen, im Stadtteil Kohlscheid eine „Notgruppe/Vorläufergruppe“ der Gruppenform I (20 Plätze: 4-6 U 3 u. 14-16 Ü 3) in städtischer Trägerschaft betreiben zu können.
Außerdem beauftragt er die Verwaltung in Folge seiner Beschlussfassung vom 10.01.2019 die Voraussetzungen zu schaffen, die zur Erfüllung der Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz erforderlichen Plätze, rechtzeitig und ausreichend zu schaffen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Bedarfsplanes „Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen“ umfasst die aktuelle Darstellung der Versorgungssituation von Kindern von 0,4 Jahren bis zum Schuleintritt für das Kindergartenjahr 2019/2020 auf der Basis der aktuellen Geburtenziffern sowie Aussagen zum Stand des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter und über drei Jahren.
Hierfür konnten die für die Planung relevanten Daten über das Kita-Buchungsportal
ermittelt werden. Das Kita-Buchungs-Portal ist in seinem zweiten Anwendungsjahr besser und schneller geworden.
Allerdings stellt es für Eltern, die im Verstehen und sprechen der deutschen Sprache Defizite haben, gelegentlich noch eine zu hohe Hürde dar, da das Kita-Buchungsportal ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. Das führte in einigen Fällen dazu, dass eine Anzahl von Eltern erst deutlich nach dem Anmeldebeginn (17.09.2018) ihren Bedarf dort eingeben konnte.
Hierauf hat die Verwaltung reagiert und gemeinsam mit dem Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Maßnahmen überlegt, die diese Barriere mit Blick auf das nächste Anmeldeverfahren abbauen oder zumindest verringern kann.
In Bezug auf die weitere Förderung der ‚plus Kita-Einrichtungen‘ und der ‚Kitas mit zusätzlichen Sprachförderbedarf‘ wird auf die gesonderten Vorlagen (V/2019/036 und V/2019/037) verwiesen.
Die Geburtenzahlen und damit die Zahlen der relevanten Altersgruppen sind nach
einem kräftigen Anstieg im Zeitraum 2015/2016 in den folgenden zwei Kita-Jahren leicht gesunken und nähern sich nun mit prognostizierten 427 Geburten bezogen auf die Gesamtstadt den Zahlen aus dem Zeitraum 2015/16 wieder an.
Für den Stadtteil Kohlscheid ist die Prognose (+21) ansteigend, in Merkstein sinkt die Zahl (- 14) leicht und in Mitte steigt die Anzahl (+ 11) leicht an.
Durch das Kinderbildungsgesetz – KiBiz-NRW – wurde die Jugendhilfeplanung als Instrument zur Bedarfsfeststellung und Erfüllung finanzieller Förderungsvoraussetzungen gefordert und gestärkt. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz-NRW wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforderlich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.
Nach der Bedarfsermittlung durch das Kita-Buchungsportal hat die Verwaltung des
Jugendamtes mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Herzogenrath, wie in den Vorjahren, Anfang Januar Einzelgespräche geführt und einvernehmlich die Gruppenformen und Platzzahlen zum 01.08.2019 festgelegt, damit bis spätestens zum 15. März die verbindlichen Meldungen für das Kindergartenjahr 2019/2020 an das Land vorgenommen werden können.
Wiederum ist in dem Planungsbericht eine einrichtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und Angabe der Plätze für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder vorgenommen worden.
(s. Tabelle im Anhang des Planungsberichtes)
Bezüglich der inklusiv zu fördernden Kinder ist festzustellen, dass deren Eltern nach wie vor eher eine Betreuung und Förderung ihrer Kinder in den beiden Schwerpunkt-Kitas, nämlich der Kath. Kita St. Thekla und der Städt. Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt (ehemalige Integrative Kindertageseinrichtungen), wünschen. Die Anzahl der Anträge auf sogenannte FiNK-Pauschalen, die eine Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in den ehemaligen Regeleinrichtungen ermöglichen soll, verbleibt auf niedrigem Niveau.
Rechnerisch ist der Bedarf in der Stadt Herzogenrath auf der Grundlage einer Nachfrage von 98 % für 3 – 6jährige Kinder und 50 % für Kinder unter 3 Jahren ermittelt und vom Jugendhilfeausschuss definiert worden.
Die Anzahl der Kinder aus Zuwanderungsfamilien, welche die Bedarfsnachfrage in
den letzten drei Jahren hat ansteigen lassen, hat auch in Herzogenrath nachgelassen.
Im Kita-Jahr 2018/2019 waren in Kindertageseinrichtungen 1.515 Plätze, davon 340 U 3-Plätze, vorhanden.
Insbesondere durch die 3. Gruppe in der Kita der EI KiDS e.V. steigt die Zahl im kommenden Kita-Jahr auf 1.535 Plätze, davon 349 U 3-Plätze, an.
Am 08.02.2019 stellte sich die „Warteliste“ gemäß Kita-Buchungsportal wie folgt dar:
Kinder im Alter 3- 6 Jahre:
Für insgesamt37 Kinder
konnte zunächst kein Platzangebot in einer der Wunsch-Kitas unterbreitet werden. Davon nahmen 18 ein nachträgliches Platzangebot in einer anderen Kita nicht an.
Von den verbleibenden 19 Kindern, kommen:
6 Kinder aus Merkstein
4 Kinder aus Mitte und
9 Kinder aus Kohlscheid
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese 19 Kinder im Bedarfsfall und soweit von den Eltern gewünscht durch Gruppenüberschreitungen noch versorgt werden können.
Kinder im Alter 0,4 – 3 Jahre:
Insgesamt konnte für 79 Kinder
in diesem Altersspektrum kein Kita-Platz angeboten werden. Davon nahmen 41 ein nachträgliches Platzangebot in einer Tagespflegestelle nicht an.
Von den verbleibenden 38 Kindern kommen
10 Kinder aus Merkstein
8 Kinder aus Mitte und
20 Kinder aus Kohlscheid
Dem gegenüber stehen noch freie Tagespflegeplätze:
Kohlscheid 25 Plätze
Merkstein16 Plätze
Mitte 15 Plätze
zur Verfügung.
In Summe geht die Verwaltung davon aus, dass die noch unversorgten U3 Kinder mit den noch in Tagespflege zur Verfügung stehenden Plätzen weitestgehend versorgt werden können.
Wie schon in den letzten Jahren gilt es, insbesondere die vorgesehenen großen Neubaugebiete und die dadurch bedingten Zuzüge aus anderen Städten zu betrachten. Bei der Entwicklung des Neubaugebietes Dornkaul erster Bauabschnitt konnte festgestellt werden, dass ca. 80 % von Käufern und Mietern in diesem Neubau-Gebiet von außen zugezogen sind. Das wird im jetzt anstehenden 2. Bauabschnitt sicherlich ähnlich verlaufen. Inwieweit sich diese Entwicklung bei den anderen weiter von der Großstadt Aachen entfernter liegenden Neubaugebieten fortsetzt, bleibt abzuwarten.
Nach Angaben des A 61 (Planungsamt) werden ab dem bzw. im kommenden Kindergartenjahr 546 Wohneinheiten voraussichtlich bezugsfertig. Davon alleine 305 im Stadtteil Kohlscheid. (s. Tabelle 10)
In Bezug auf die Gesamtstadt würde - die vorgenannten Zahlen unterstellt und davon
ausgehend, es handele sich um 100 % echte Zuzüge - nach Bedarfsquotenberechnung ein maximaler Mehrbedarf von 48 Plätze (0 < 3) und 207 (3 – 6) ergeben. Davon allein bezogen auf den Stadtteil Kohlscheid 27 Plätze (0 < 3) und 114 (3 – 6)
(siehe Tabelle 13).
Dieses Szenario wird sicherlich in Gänze so nicht eintreten, gleichwohl muss die Kita-Bedarfsplanung hier rechtzeitig Vorsorge treffen. Deshalb ist es folgerichtig und erforderlich, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung den Neubau von zwei 5 gruppigen Kindertageseinrichtungen für die Stadtteile beschlossen hat, in denen die größten Zuwächse an Wohneinheiten zu erwarten sind (s. V/2018/364) .
In diesen jeweils fünfgruppigen Einrichtungen ist – Stand heute – die folgende Gruppenstruktur vorgesehen:
Gruppenform | Plätze U 3 | Plätze 3 - 6 | Zusammen |
II | 10 |
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I | 4 - 6 | 14 – 16 |
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I | 4 – 6 | 14 - 16 |
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I | 4 - 6 | 14 - 16 |
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III |
| 25 |
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| 28 | 73 | 101 |
Sollte in der Zeit bis zu deren Fertigstellung ein durch Gruppengrößen-Überschreitung und andere Maßnahmen nicht zu deckender Mehr-Bedarf entstehen, so wäre die Einrichtung eine Not-/Vorläufergruppe im „alten“ Kita-Gebäude in Kohlscheid-Bank möglich.
In jedem Fall ist die Einrichtung einer weiteren Großtagespflegestelle im gleichen Stadtteil und auch im gleichen Gebäude zur Bedarfsdeckung im U 3 Bereich vorgesehen und erforderlich.
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Für die Fälle, in denen Eltern Tagespflegeangebote vorübergehend in Anspruch nehmen oder sich bewusst für diese Form der ‚Familiären Tagesbetreuung‘ entscheiden, muss stets eine ausreichende Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung unternimmt deshalb enorme Anstrengungen, damit die Anzahl der Plätze – trotz des Wegfalles einzelner Tagespflegpersonen - ausreichend bleibt.
Die Anzahl der Plätze ist weiter aufwachsend: von 150 in 2017/2018 auf 178 im Kindergartenjahr 2018/2019 gelang es erneut, die Platzzahl um 27 Plätze auf
205 Plätze
in 2019/2020 zu steigern.
Die freien Träger der Kindertageseinrichtungen haben die zusätzlichen Zuschüsse
des Landes, die im Rahmen des „Kita-Rettungspaketes“ für die Jahre 2017/2018 und 2018/2019 geflossen sind, begrüßt. Gleichwohl befürchten sie weiterhin, bei nicht mehr auskömmlicher Kita-Finanzierung und Beibehaltung der gesetzlichen Trägeranteile, in den Folgejahren ihre Kitas nicht weiter betreiben zu können. Deswegen wird von den Trägern weiterhin die Erwartung formuliert, im Zuge der geplanten KiBiz-Reform Trägeranteile abzusenken und eine die Kosten deckende Kita-Finanzierung zu garantieren.
Der Träger Ev. Lydia-Gemeinde hat in einem Gespräch mit der Verwaltung angekündigt, den noch verbliebenen Trägeranteil, aufgrund zurückgehender Kirchensteuermittel, künftig nicht mehr tragen zu können. Für dessen Ev. Kindertageseinrichtung in Merkstein übernimmt die Stadt bereits 50 % des Trägeranteils als freiwilligen Zuschuss.
Rechtliche Grundlagen:
Gem. § 80 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.
Gem. KiBiz-NRW hat das Jugendamt die Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben.
Nach § 22 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Gemäß § 80 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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513,5 kB
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