Sitzungsvorlage - V/2019/033

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Fortschreibung der Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz-NRW) zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen.

 

Des Weiteren nimmt er zur Kenntnis, dass die Planung auf der Grundlage der Anmeldungen der Eltern im Kita-Buchungsportal und in Abstimmung mit allen Trägern und Leitungen der Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath erstellt wurde.

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Landesjugendamt auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen der Eltern und den Festlegungen der kommunalen Jugendhilfeplanung die Gruppenformen und die Betreuungszeiten inkl. Plätze in der Kindertagespflege zum 15.03.2019 für das Kindergartenjahr 2019/2020 zu melden.

 

Er beschließt, im Stadtteil Kohlscheid zur Abdeckung des gestiegenen Bedarfes im U 2 Bereich eine weitere Großtagespflegestelle mit 9 Plätzen in städtischer Trägerschaft in Betrieb gehen zu lassen.

 

Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, bei kurzfristig auftretenden Bedarfen, im Rahmen der Mittelanmeldungen, im Stadtteil Kohlscheid eine „Notgruppe/Vorläufergruppe der Gruppenform I (20 Plätze: 4-6 U 3 u. 14-16 Ü 3) in städtischer Trägerschaft betreiben zu können.

 

Außerdem beauftragt er die Verwaltung in Folge seiner Beschlussfassung vom 10.01.2019 die Voraussetzungen zu schaffen, die zur Erfüllung der Rechtsansprüche auf einen Kita-Platz erforderlichen Plätze, rechtzeitig und ausreichend zu schaffen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Bedarfsplanes „rderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen“ umfasst die aktuelle Darstellung der Versorgungssituation von Kindern von 0,4 Jahren bis zum Schuleintritt für das Kindergartenjahr 2019/2020 auf der Basis der aktuellen Geburtenziffern sowie Aussagen zum Stand des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder unter und über drei Jahren.

Hierfür  konnten die für die Planung relevanten Daten über das Kita-Buchungsportal

ermittelt werden. Das Kita-Buchungs-Portal ist  in seinem zweiten Anwendungsjahr besser und schneller geworden.

Allerdings stellt es für Eltern, die im Verstehen und sprechen der deutschen Sprache Defizite haben, gelegentlich noch eine zu hohe Hürde dar, da das Kita-Buchungsportal ausschließlich die deutsche Sprache verwendet. Dashrte in einigen Fällen dazu, dass eine Anzahl von Eltern erst deutlich nach dem Anmeldebeginn (17.09.2018) ihren Bedarf dort eingeben konnte.

Hierauf hat die Verwaltung reagiert und gemeinsam mit dem Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Maßnahmen überlegt, die diese Barriere mit Blick auf das nächste Anmeldeverfahren abbauen oder zumindest  verringern kann.

 

In Bezug auf die weitere Förderung der plus Kita-Einrichtungen und der Kitas mit zusätzlichen Sprachförderbedarf wird auf die gesonderten Vorlagen (V/2019/036 und V/2019/037) verwiesen.

 

Die Geburtenzahlen und damit die Zahlen der relevanten Altersgruppen sind nach

einem kräftigen Anstieg im Zeitraum 2015/2016 in den folgenden zwei Kita-Jahren leicht gesunken und nähern sich nun mit prognostizierten 427 Geburten bezogen auf die Gesamtstadt den Zahlen aus dem Zeitraum 2015/16 wieder an.

r den Stadtteil Kohlscheid ist die Prognose (+21) ansteigend, in Merkstein sinkt die Zahl (- 14) leicht und in Mitte steigt die Anzahl (+ 11) leicht an.

 

Durch das Kinderbildungsgesetz KiBiz-NRW wurde die Jugendhilfeplanung als Instrument zur Bedarfsfeststellung und Erfüllung finanzieller Förderungsvoraussetzungen gefordert und gestärkt. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz-NRW wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforderlich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.

Nach der Bedarfsermittlung durch das Kita-Buchungsportal hat die Verwaltung des

Jugendamtes mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Herzogenrath, wie in den Vorjahren, Anfang Januar Einzelgespräche geführt und einvernehmlich die Gruppenformen und Platzzahlen zum 01.08.2019 festgelegt, damit bis spätestens zum 15. März die verbindlichen Meldungen für das Kindergartenjahr 2019/2020 an das Land vorgenommen werden können.

 

Wiederum ist in dem Planungsbericht eine einrichtungsscharfe Zuordnung der Plätze einschließlich der Gruppenformen, der Betreuungszeiten und Angabe der Plätze für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder vorgenommen worden.

(s. Tabelle im Anhang des Planungsberichtes)

Bezüglich der inklusiv zu fördernden Kinder ist festzustellen, dass deren Eltern nach wie vor eher eine Betreuung und Förderung ihrer Kinder in den beiden Schwerpunkt-Kitas,mlich der Kath. Kita St. Thekla und der Städt. Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt (ehemalige Integrative Kindertageseinrichtungen),nschen. Die Anzahl der Anträge auf sogenannte FiNK-Pauschalen, die eine Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in den ehemaligen Regeleinrichtungen erglichen soll, verbleibt auf niedrigem Niveau.

 

Rechnerisch ist der Bedarf in der Stadt Herzogenrath auf der Grundlage einer Nachfrage von 98 % r 3 6jährige Kinder und 50 % für Kinder unter 3 Jahren ermittelt und vom Jugendhilfeausschuss  definiert worden.

 

Die Anzahl der Kinder aus Zuwanderungsfamilien, welche die Bedarfsnachfrage in

den letzten drei Jahren hat ansteigen lassen, hat auch in Herzogenrath nachgelassen.

 

Im Kita-Jahr 2018/2019 waren in Kindertageseinrichtungen 1.515 Plätze, davon 340 U 3-Plätze, vorhanden.

 

Insbesondere durch die 3. Gruppe in der Kita der EI KiDS e.V. steigt die Zahl im kommenden Kita-Jahr auf 1.535 Plätze, davon 349 U 3-Plätze, an.

 

Am 08.02.2019 stellte sich die „Warteliste gemäß Kita-Buchungsportal wie folgt dar:

 

Kinder im Alter 3- 6 Jahre:

 

r insgesamt37 Kinder

 

konnte zunächst kein Platzangebot in einer der Wunsch-Kitas unterbreitet werden. Davon nahmen 18 ein nachträgliches Platzangebot in einer anderen Kita nicht an.

 

Von den verbleibenden 19 Kindern, kommen:

 

  6 Kinder aus Merkstein

  4 Kinder aus Mitte und

  9 Kinder aus Kohlscheid

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass diese 19 Kinder im Bedarfsfall und soweit von den Eltern gewünscht durch Gruppenüberschreitungen noch versorgt werden können.

 

Kinder im Alter 0,4 3 Jahre:

 

Insgesamt konnte für 79 Kinder

 

in diesem Altersspektrum kein Kita-Platz angeboten werden. Davon nahmen 41 ein nachträgliches Platzangebot in einer Tagespflegestelle  nicht an.

 

Von den verbleibenden 38 Kindern kommen

 

10 Kinder aus Merkstein

  8 Kinder aus Mitte und

20 Kinder aus Kohlscheid

 

Dem gegenüber stehen noch freie Tagespflegeplätze:

 

Kohlscheid  25 Plätze

 

Merkstein16 Plätze

 

Mitte  15 Plätze

 

zur Verfügung.

 

In Summe geht die Verwaltung davon aus, dass die noch unversorgten U3 Kinder mit den noch in Tagespflege zur Verfügung stehenden Plätzen weitestgehend versorgt werden können.

 

 

Wie schon in den letzten Jahren gilt es, insbesondere die vorgesehenen großen Neubaugebiete und die dadurch bedingten Zuzüge aus anderen Städten zu betrachten. Bei der Entwicklung des Neubaugebietes Dornkaul erster Bauabschnitt konnte festgestellt werden, dass ca. 80 % von Käufern und Mietern in diesem Neubau-Gebiet von außen zugezogen sind. Das wird im jetzt anstehenden 2. Bauabschnitt sicherlich ähnlich verlaufen. Inwieweit sich diese Entwicklung bei den anderen weiter von der Großstadt Aachen entfernter  liegenden Neubaugebieten fortsetzt, bleibt abzuwarten.

Nach Angaben des A 61 (Planungsamt) werden ab dem bzw. im kommenden Kindergartenjahr 546 Wohneinheiten voraussichtlich bezugsfertig.  Davon alleine 305 im Stadtteil Kohlscheid. (s. Tabelle 10)

 

In Bezug auf die Gesamtstadt würde - die vorgenannten Zahlen unterstellt und davon

ausgehend, es handele sich um 100 % echte Zuzüge - nach Bedarfsquotenberechnung ein maximaler Mehrbedarf von 48 Plätze (0 < 3) und 207 (3 6) ergeben. Davon allein bezogen auf den Stadtteil Kohlscheid 27 Plätze (0 < 3) und 114  (3 6)

(siehe Tabelle 13).

 

Dieses Szenario wird sicherlich in Gänze so nicht eintreten, gleichwohl muss die Kita-Bedarfsplanung hier rechtzeitig Vorsorge treffen. Deshalb ist es folgerichtig und erforderlich, dass der Jugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung den Neubau von zwei 5 gruppigen Kindertageseinrichtungen für die Stadtteile beschlossen hat, in denen die größten Zuwächse an Wohneinheiten zu erwarten sind (s. V/2018/364) .

In diesen jeweils fünfgruppigen Einrichtungen ist Stand heute die folgende Gruppenstruktur vorgesehen:

 

Gruppenform

Plätze U 3

Plätze 3 - 6

Zusammen

II

10

 

 

I

4 - 6

14 16

 

I

4 6

14 - 16

 

I

4 - 6

14 - 16

 

III

 

25

 

 

28

73

101

 

 

Sollte in der Zeit bis zu deren Fertigstellung ein durch Gruppengrößen-Überschreitung und andere Maßnahmen nicht zu deckender Mehr-Bedarf entstehen, so wäre die Einrichtung eine Not-/Vorläufergruppe im „alten“ Kita-Gebäude in Kohlscheid-Bank möglich.

 

In jedem Fall ist die Einrichtung einer weiteren Großtagespflegestelle im gleichen Stadtteil und auch im gleichen Gebäude zur Bedarfsdeckung im U 3 Bereich vorgesehen und erforderlich.

.

r die Fälle, in denen Eltern Tagespflegeangebote vorübergehend in Anspruch nehmen oder sich bewusst für diese Form der ‚Familiären Tagesbetreuung entscheiden, muss stets eine ausreichende Anzahl an Plätzen zur Verfügung stehen. Die Verwaltung unternimmt deshalb enorme Anstrengungen, damit die Anzahl der Plätze trotz des Wegfalles einzelner Tagespflegpersonen - ausreichend bleibt.

 

Die Anzahl der Plätze ist weiter aufwachsend: von 150 in 2017/2018 auf 178 im Kindergartenjahr 2018/2019 gelang es erneut, die Platzzahl um 27 Plätze auf

 

205 Plätze

in 2019/2020 zu steigern.

 

Die freien Träger der Kindertageseinrichtungen haben die zusätzlichen Zuschüsse

des Landes, die im Rahmen des „Kita-Rettungspaketes“r die Jahre 2017/2018 und 2018/2019 geflossen sind, begrüßt. Gleichwohl befürchten sie weiterhin, bei nicht mehr auskömmlicher Kita-Finanzierung und Beibehaltung der gesetzlichen Trägeranteile, in den Folgejahren ihre Kitas nicht weiter betreiben zu können. Deswegen wird von den Trägern weiterhin die Erwartung formuliert, im Zuge der geplanten KiBiz-Reform Trägeranteile abzusenken und eine die Kosten deckende Kita-Finanzierung zu garantieren.

Der Träger  Ev. Lydia-Gemeinde hat in einem Gespräch mit der Verwaltung angendigt, den noch verbliebenen Trägeranteil, aufgrund zurückgehender Kirchensteuermittel,nftig nicht mehr tragen zu können. Für dessen Ev. Kindertageseinrichtung in Merkstein übernimmt die Stadt bereits 50 % des Trägeranteils als freiwilligen Zuschuss.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gem. § 80 SGB VIII haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung, den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die zur Befriedigung des Bedarfes notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Gem. KiBiz-NRW hat das Jugendamt die Kindertagesbetreuungsbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben.

 

Nach § 22 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Gemäß § 80 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen

Loading...