Sitzungsvorlage - V/2019/037

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, die Laufzeit der Förderung für die ausgehlten

Sprachförderkitas bis zu einer neuen Landesregelung zu verlängern.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 12.06.2014 entschieden, dass die Fördermittel für die

Sprachförderkitas nach ausgewählten Kriterien auf verschiedene Kindertageseinrichtungen verteilt werden (siehe: Drucksache Nr. V/2014/209).

Die Landesregierung hatte ursprünglich die Vorlage eines neuen Gesetzes für das

Kindergartenjahr 2019/2020 angekündigt. Diese ist jetzt für das Kindergartenjahr 2020/2021 in Aussicht gestellt. In diesem Zusammenhang soll eine schrittweise Neuregelung über mehrere Kindergartenjahre erfolgen.

Es zeichnet sich ab, dass das Land die bestehende Förderung r die Sprachförderkitas um ein Jahr verlängern wird. Durch das anliegend beigefügte Rundschreiben des LVR vom

08.01.2019  wird deutlich, dass ein erneuter politscher Beschluss Grundlage für die

rderung ist. Da nicht absehbar ist, wie das neue Kindergartengesetz strukturiert sein wird und

welche Voraussetzungen für eine Förderung analog den Sprachförderkitas vorliegen müssen, wird vorgeschlagen, die bisherige Auswahl fortzuschreiben.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Die rechtlichen Grundlagen für diese zusätzliche Förderung von Kindertageseinrichtungen ergeben sich aus § 21 b KiBiz-NRW.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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