Sitzungsvorlage - V/2019/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zu a)

 

Nach derzeitigem Informationsstand plant das Land die Umsetzung und das Inkrafttreten der KiBiz-Revision zu Beginn  des Kita-Jahres  2020/2021. Für Anfang 2019 soll nach Abschluss der Verhandlungen mit den zu beteiligenden Institutionen ein erster Referentenentwurf von der Landesregierung vorgelegt werden. Bis zur Erstellung dieser Vorlage lag er aber noch nicht vor.

 

r das Kita-Jahr 2019/2020 wurde über das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten KiBiz im September 2018 eine Übergangsfinanzierung beschlossen.

 

Aus dem anliegend beigefügten Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden geht hervor, wie die strukturelle Unterfinanzierung des Kinderbildungsgesetzes beseitigt und die Kosten zwischen Land und Kommune aufgeteilt werden sollen. Ferner wird auf die Themen „Flexible Öffnungszeiten und  Investitionsförderung/Platzausbau“ eingegangen.

 

Zu b)

 

Die Landesregierung hat Anfang Januar 2019 angekündigt, aus den nach dem „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung Gute Kita-Gesetz“ vom Bund bereit-gestellten Mitteln, u.a. ein weiteres elternbeitragsfreies Kita-Jahr finanzieren zu wollen. Dies soll  ab dem Kita-Jahr   2021/22 gelten. Die Kosten für ein weiteres beitragsfreies Kindergartenjahr sollen Land und Kommune je zur Hälfte übernehmen. Damit würde dann auch das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei.

 

Zu c)

 

Bekanntlich soll der aufgegebene Sportplatz in Niederbardenberg durch die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath einer Wohnbebauung zugeführt werden. Im Zuge dieser Maßnahme möchte die Verwaltung auch die Spielplatzsituation in der Ortslage verbessern.

In einem Abstimmungsgespräch zwischen SEG, A 61 und A 51 wurde festgehalten, dass auf dem Gelände ein ca. 2.000 m² großes Grundstück für einen Spiel- und Bolzplatz reserviert werden wird. Damit kann der Bedarf an Spielfläche für die bereits im Umfeld wohnenden Kinder sowie auch der durch die neue Bebauung hinzukommenden Kinder gedeckt werden. Der  jetzige ca. 1.200 m² große Spielplatz könnte somit aufgegeben und einer anderen Nutzung zugeführt werden.

Sobald ein Planungsentwurf für den Spiel- und Bolzplatz erarbeitet worden ist, findet eine Beteiligungswerkstatt mit den potentiellen Nutzern und ihren Eltern statt. Danach wird die Planung im Ausschuss vorgestellt und beschlossen. 

 

 

Zu d)

 

Anliegend wird der Bericht der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Jugendämter in der StädteRegion Aachen für den Berichtszeitraum 2017/2018 zur Kenntnis gegeben. Die Aufgabenstellung der Adoptionsvermittlungsstelle umfasst die Inlands- und Auslandsadoption sowie Stiefeltern- und Verwandten- und Pflegeelternadoptionen. Auch die Begleitung abgebender Eltern und die Unterstützung der adoptieren Menschen bei der Herkunftssuche gehört zu den Aufgaben. Aus dem Tätigkeitsbericht geht hervor, dass im Berichtsjahr wieder eine hohe Zahl von Ratssuchenden das Angebot der Beratung bei Säuglings-, Stiefeltern- und Verwandtenadoption wahrgenommen hat.

 

 

Zu e)

 

Im Zuge des Rückzuges des LVR aus der Finanzierung der Therapeuten, die in den früheren Integrativen Kitas arbeiteten, haben einige Jugendämter in der StädteRegion, so auch das Jugendamt Herzogenrath, Beschlüsse ihrer Jugendhilfeausschüsse herbei geführt, die es weiterhin ermöglichten, die multiprofessionellen Teams zu erhalten und für die betroffenen Kinder eine in den Kita-Alltag eingebundene Therapie zu ermöglichen. (s. Vorlage: V/2017/075)

Die gesetzlichen Krankenkassen erklärten sich bereit, die Kosten für die Heilmittelerbringung auf der Basis der Heilmittelverordnung zu erbringen. Hierzu wurde der städtischen Kindertageseinrichtung „Villa Kunterbunt“ in Straß eine Kassenzulassung erteilt.

Das verbleibende Defizit, dass bei der Stadt verbleibt betrug ca. 50 T€.

Von einer Befristung dieser Abrechnungsmöglichkeit über die GKV war seinerzeit nicht die Rede.

Ende letzten Jahres hat sich die diesbezügliche Politik der Krankenkassen scheinbar geändert und die 2017 gefundene Regelung wird von dort aus jetzt als Übergangsregelung definiert.

Das bedeutet, dass frei werdende Stellen von Therapeuten*innen nicht mehr wiederbesetzt werden können, weil deren Nachfolger*innen keine Kassenzulassung mehr erhalten werden.

Die Stadt als Träger der Einrichtung muss folglich dann Verträge mit niedergelassenen Therapeuten*innen  abschließen, um die erforderlichen Therapien für die Kinder sicherstellen zu können.

 

Zu f)

 

Die Katholische Beratungsstelle Alsdorf in Trägerschaft des Vereins zur Förderung der Caritasarbeit e.V. hat nach fast 25 Jahren die Fachstelle „Beratung bei sexueller Gewalt“ aus  der

Trägerschaft des Diakonischen Werks übernommen. Die Katholische Beratungsstelle Alsdorf ist zuständig für die Kommunen Alsdorf, Würselen und Baesweiler.

Anlaufstelle für Anfragen aus der Stadt Herzogenrath ist die Fachstelle der städteregionalen Beratungsstelle in Herzogenrath-Kohlscheid, Kaiserstraße 100.

Beide Fachstellen sind zuständig für die Unterstützung und Beratung von Betroffenen, Fachberatung für Fachkräfte aus Jugendhilfe, Schule, Medizin, Polizei, Rechts- und Freizeitbereich sowie für die Prävention von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen oder sexueller Gewalt.

 

 

Zu g)

 

Der anliegend beigefügte Bericht gibt Auskunft über die zahlreichen Aktivitäten, welche die Servicestelle „moliri“ im vergangenen Jahr für das Jugendamt Herzogenrath erbracht hat.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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