Sitzungsvorlage - V/2019/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Jugendverbandes SJD Die Falken nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit; hier: Sprachcamp für Teenies in den Osterferien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
21.02.2019
|
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dem Jugendverband SJD – Die Falken gemäß Ziffer 9 „Sonstige Maßnahmen der Jugendarbeit“ der Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit, für das Projekt „Sprachcamp für Teenies in den Osterferien“ vom 15. – 27.04.2019 eine Förderung in Form einer Defizitdeckung bis zu einer Höhe von maximal 2.000,00 Euro zukommen zu lassen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531823 im Produkt 0636210 Allg. Förderung junger Menschen |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 2.000,00 | Euro. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendverband SJD – Die Falken, Ortsverband Herzogenrath-Merkstein hat mit Datum vom 20.01.2019 einen Antrag auf Bezuschussung des Projektes „Sprachcamp für Teenies in den Osterferien“ vom 15. – 27.04.2019 gestellt.
Über die Förderungswürdigkeit der Maßnahmen und die Höhe des Zuschusses entscheidet grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss im Einzelfall, sofern der zu erwartende Zuschuss 250 Euro übersteigt.
Die Kosten für das Projekt „Sprachcamp für Teenies in den Osterferien“ betragen laut Antrag insgesamt 12.000,-- Euro. Durch eine Landesförderung im Rahmen der Jugendverbandsarbeit mit jungen Geflüchteten rechnen die Falken mit einem Zuschuss in Höhe von insgesamt 10.000,-- Euro.
Über das verbleibende Defizit in Höhe von 2.000,-- Euro beantragt der Jugendverband SJD Die Falken einen Zuschuss gemäß Ziffer 9 „Sonstige Maßnahmen der Jugendarbeit“ der Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit. Der beantragte Zuschuss liegt unterhalb der möglichen Höchstförderung nach den Richtlinien in Höhe von max. 3.000,-- Euro (Zuschussrichtwert = 25 % der Gesamtkosten).
Ein entsprechender Kosten- und Verwendungsnachweis über die Durchführung ist dem Jugendamt im Anschluss an die Maßnahme zusammen mit einem Erfahrungsbericht vorzulegen.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
998,7 kB
|
