Sitzungsvorlage - V/2019/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt das Konzept der Mitarbeiterinnen der Eingliederungshilfe des Jugendamtes zur Qualitätsentwicklung  gem. § 79 a SGB VIII zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.06.2018 wurde das Konzept zur Qualitsentwicklung des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes vorgestellt (s. V/2018/185).

 

Die Mitarbeiter*innen der Abteilung 51.3.haben sich in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema Qualitätsentwicklung beschäftigt und unter dem Thema: Weiterentwicklung von Modellen zur Qualitätssteigerung auf der Grundlage von Einzel- und Teamressourcen und Definition von Kernprozessen für den Sozialen Dienst im Rahmen der Qualitätsentwicklung gem.

§ 79 a SGB VIII gearbeitet.

In der Eingliederungshilfe wurde in einer intensiven Arbeit die Kernprozesse innerhalb dieses Sachgebietes als Flussdiagramm und die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der einzelnen Arbeitsschritte definiert und zusammengestellt.

 

Das Ergebnis ist in der Anlage beigegt.

 

Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe ist ein laufender Prozess, der immer wieder überprüft und aktualisiert werden muss. Die Basis wurde mit der vorgelegten Ausarbeitung gelegt. Darüber hinaus ist sie eine gute Grundlage für neue Mitarbeiter*innen, die sich hiermit leichter in dieses neue Aufgabengebiet einarbeiten können.

Die Mitarbeiter*innen der anderen Sachgebiete der Abteilung 51.3 haben ebenfalls ihre Kernprozesse definiert, sie werden dem Jugendhilfeausschuss in den chsten Sitzungen zur Kenntnis gegeben.

 

Rechtliche Grundlagen:

Der § 79 a SGB VIII legt fest, um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für

  1. die Gewährung und Erbringung von Leistungen
  2. die Erfüllung anderer Aufgaben
  3. den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a
  4. die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

weiter zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.

Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe orientieren sich dabei an der fachlichen Empfehlung der nach § 85 Abs.2 zuständigen Berden und bereits angewandten Grundsätzen und Maßstäben für die Qualität sowie zu ihrer Gewährleistung.

Der § 79 a SGB VIII ist die Grundlage für die Arbeit im Rahmen von Qualitätsentwicklung.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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