Sitzungsvorlage - V/2019/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Integrationsrat beschließt, für die Durchführung des Iftar-Essen im Jahr 2019 in der Emir Sultan Moschee einen Zuschuss von bis zu 400 Euro zu gewähren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den vergangenen Jahren hat der Integrationsrat gemeinsam mit dem Trägerverein der Emir Sultan Moschee e.V. während des Ramadan ein Iftar-Essen, auch „Fastenbrechen“ genannt, organisiert. Als Fastenbrechen gilt der abendliche Abschluss eines Fastentages mit der Zeit des Abendgebetes, beim Einbruch des Abends.

 

Der Integrationsrat regt in diesem Zusammenhang an, in diesem Jahr wieder ein Iftar-Essen mit der Moschee zu organisieren.

 

Zu dem Iftar-Essen sollen neben Vertretern der Moschee auch Vertreter aller Religionen sowie Vertreter der Verwaltung und des Rates eingeladen werden. Die Zusammenkunft im Rahmen des Iftar-Essen soll zum interkulturellen Dialog beitragen.

 

Das Fasten gehört zu den Fünf Säulen des Islam und wird jedes Jahr einen Monat lang in diesem Jahr vom 06.05. 05.06.2019 - praktiziert. Es gehört zu den islamischen Gepflogenheiten, dass man Bekannte und Nachbarn zum Iftar-Essen, d.h. Abendessen nach Sonnenuntergang, eindt.

 

Die Finanzierung des Iftar-Essen erfolgte bisher im Wechsel durch den Integrationsrat sowie den Verein der Emir Sultan Moschee e.V.

 

In diesem Jahr sollte die Finanzierung durch den Integrationsrat erfolgen. Die Kosten werden sich auf ca. 300 400 Euro belaufen.

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