Sitzungsvorlage - V/2019/139

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sind Leistungen, die im Rahmen der Sozialhilfe - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölfter Teil durch die Sozialämter (SGB XII) – oder Grundsicherung für Arbeitssuchende – durch die Jobcenter – für hilfsbedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben den Regelbedarfen erbracht werden. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden.

Den Empfängerinnen und Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, aber auch von Kinderzuschlag und Wohngeld stehen neben diesen Leistungen auch sieben Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu. Dazu zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  • der persönliche Schulbedarf (insgesamt 100 Euro jährlich),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (Zuschuss),
  • Lernförderungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 10 Euro monatlich).

Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.

Durch das Starke-Familien-Gesetz werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 01. August 2019 geändert:

  • Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro. Ab 2020 wird die Leistung jedes Jahr in gleichem Maß wie der Regelbedarf erhöht.
  • Erhöhung des Teilhabebetrages von bis zu 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat. Damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit bei Spiel, Sport, Kultur mitzumachen.
  • Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kindern ein kostenloses warmes Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege sowie ein kostenloses Nahverkehrsticket für Schülerinnen und Schüler.
  • Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung. Damit erhalten auch Schülerinnen und Schüler Lernförderung, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.
  • Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen; zudem wird grundsätzlich auch die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Geldleistungen ermöglicht.
  • Einführung der Möglichkeit für Schulen, die Leistungen für Schulausflüge für leistungsberechtigte Kinder gesammelt mit einem zuständigen Träger abzurechnen.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Weitere Informationen können unter folgenden Links eingesehen werden:

 

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Infografiken/infografik-starke-familien.pdf?__blob=publicationFile&v=1

 

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/mehr-unterstuetzung-fuer-familien-mit-kleinen-einkommen.html

 

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw12-de-starke-familien-gesetz-628892

 

https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/starke-familien-gesetz.html

 

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