Sitzungsvorlage - V/2019/156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Herzogenrath hat gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist ebenfalls beizufügen.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 02.05.2019 durch den Kämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Er weist im Wesentlichen folgende Ergebnisse aus:


A) Ergebnisrechnung

 

Die Ergebnisrechnung 2018 schließt wie folgt ab:

 

Ordentliche Erträge    127.658.514,40

zzgl. Finanzerträge      2.224.322,03

abzgl. Ordentliche Aufwendungen  -132.439.046,95

abzgl. Finanzaufwendungen                           -871.401,04

Jahresfehlbetrag      -3.427.611,56

 

Gemäß der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2018 war bei Gesamterträgen von     128.009.000,00 € und Gesamtaufwendungen von 132.193.000,00 € ein Jahresfehlbedarf in Höhe von 4.184.000,00 € geplant.

Gegenüber der Haushaltsplanung liegt somit eine Verbesserung in Höhe von 756.388,44 vor.

 

Die einzelnen Erläuterungen sind dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zu entnehmen.

 

B) Finanzrechnung

 

Die Finanzrechnung 2018 weist folgendes Ergebnis aus:

 

Anfangsbestand an Finanzmitteln  1.144.705,21

abzgl. Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln   -125.948,64

zzgl. Bestand an fremden Finanzmitteln                                172.903,95

Liquide Mittel 1.191.660,52

 

Die Haushaltsplanung 2018 sah einen Bestand an Liquiden Mitteln i.H.v. 521.840,01 € vor. Es ergibt sich somit eine Verbesserung von 669.820,51 €.

 

Die Krediten zur Liquiditätssicherung konnten um 3.945.000,00 € auf nunmehr 17.055.000,00 gesenkt werden.

 

 

 

C) Schlussbilanz

 

Die Schlussbilanz zum 31.12.2018 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 365.644.292,13 € ab und liegt damit 487.571,27 unter dem Wert des Vorjahres.

 

Der Saldo der Ergebnisrechnung wirkt sich dabei unmittelbar auf die Veränderung des städtischen Eigenkapitals aus, welches sich wie folgt darstellt:

 

Eigenkapital zum 01.01.2018 136.397.031,31

zzgl. Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage in 2018 43.744,00

zzgl. Korrekturen Jahresabschlüsse Vorjahr 404,00

abzgl. Jahresfehlbetrag 2018                                        -3.427.611,56

Eigenkapital zum 31.12.2018 133.013.567,75

 

 

Über die Behandlung von Jahresüberschüssen hat der Rat der Stadt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW nach Prüfung des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 95, 96, 101 GO NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Schlussbilanz

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

 

 

Aufgrund des Umfangs des Entwurfs des Jahresabschlusses wurde auf den vollständigen Abdruck verzichtet. Die gesamten Jahresabschlussunterlagen stehen im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

 

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Anlagen

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