Sitzungsvorlage - V/2019/144-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht, der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigem Auszahlung in Höhe von 50.000,- € für einen Zuschuss an den Burg Rode e.V. mit dem Verwendungszweck „Sanierung der Dachgeschosswohnung zu.

 

  1. Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht und des Vorliegens eines entsprechend lautenden Antrages des Burg Rode e.V., der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigem Auszahlung in Höhe von 20.000,- € für einen Zuschuss an den Burg Rode e.V. mit dem Verwendungszweck „Sanierung des Eingangspodestes zu. (Vorratsbeschluss)

 

  1. Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht und des Vorliegens eines entsprechend lautenden Antrages des Burg Rode e.V, der Leistung einer erheblichen außerplanmäßigem Auszahlung in Höhe von 25.000,- € für einen Zuschuss an den Burg Rode e.V. mit dem Verwendungszweck „Feuchtesanierung des Keller zu. (Vorratsbeschluss)
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x 

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

x

im Finanzplan

Die Deckung erfolgt über Wenigerauszahlungen bei Investitions-Nr.: I 17 4 ABH 001 Brandschutzmaßnahmen und grundhafte Sanierung Rathaus, Sachkonto 096101, Kostenstelle 020001, Produkt 785100: 95.000,-

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

95.000,-

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

entfällt

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Schreiben vom 28.12.2017 beantragte der Burg Rode Herzogenrath e.V.  einen Zuschuss zur Sanierung der Dachgeschosswohnung.

 

Darüber hinaus ist ein Feuchte- und Auskristallisationsschaden im Kellergeschoss zu beheben und die Sanierung des Eingangspodestes am Haupteingang der Burg durchzuführen.

 

r die beiden letztgenannten Schäden (Kellergeschoss und Eingangspodest) liegt noch kein Zuschussantrag des Burg Rode e.V. vor, daher ist zu diesen beiden Positionen ein sgn. „Vorratsbeschluss“ zu fassen.

 

Der Zuschuss setzt sich insgesamt r alle vorgenannten Maßnahmen, wie im Entwurf des städtischen Finanzhaushalts 2019 vorgesehen, wie folgt zusammen:

 

50.000,- €

Dachgeschosswohnung

25.000,- €

Sanierung Kellerraum

20.000,- €

Sanierung Eingangspodest (ehemals konsumtiver Haushalt „laufende Unterhaltung“, jetzt Sanierung Eingangspodest und Treppe)

95.000,- €

Summe Zuschuss Burg Rode Herzogenrath e.V. 2019

 

Die finanziellen Mittel zur Gewährung des Zuschusses an den Burg Rode Herzogenrath e.V. wurden im Haushalt 2019 unter der Kontierung Sachkonto 531874, Kostenstelle 365000, Kostenträger 0428110 in Höhe von 95.000,- € konsumtiv veranschlagt.

 

Da jedoch dem Burg Rode Herzogenrath e.V. über die jeweilige Einzelmaßnahme ein Zuwendungsbescheid mit entsprechender Zweckbindung zugeleitet wird, muss die Mittelbereitstellung als erhebliche außerplanmäßige Auszahlung unter der Investitionsnummer

I 1965AZW04, Kostenstelle 365000, Kostenträger 0111140 (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) erfolgen.

 

Das Fachamt wird den Burg Rode Herzogenrath e.V. bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen unterstützen, da von Seiten der Stadt Herzogenrath ein elementares Interesse am Erhalt des für die Stadt Herzogenrath wesentlichen Baudenkmals und Wahrzeichens besteht.

 

Es wird von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass sämtliche Arbeiten in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde ausgeführt werden.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Der Burg Rode Herzogenrath e. V. soll für 3 Maßnahmen einen städtischen Zuschuss in Höhe von 95.000 € erhalten. Für die Maßnahmen soll jeweils ein separater Zuwendungsbescheid mit der Festlegung eines entsprechenden Verwendungszweck und einer Zweckbindungsfrist erstellt werden, daher ist eine aktive Rechnungsabgrenzung zu bilanzieren und es müssen investive Auszahlungen durch den Rat bereitgestellt werden. Diese Mittel sollen mit dem o.a. Beschluss zur Verfügung gestellt werden. Eine Deckung nach § 82 GO NRW ist im laufenden Haushaltsjahr gegeben. Zu dem erfolgt die Auszahlung unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt durch die Kommunalaufsicht genehmigt und eine Bekanntmachung erfolgt ist.

 

Der Sachverhalt weist daraufhin, dass neben der Auszahlung auch Leistungen des Amtes 65 im Rahmen der Maßnahmen erfolgen sollen. Diese sind, falls sie erbracht werden ebenfalls zu berücksichtigen.

 

Gegen die Bereitstellung der außerplanmäßigen Auszahlungen bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

 

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