Sitzungsvorlage - V/2019/198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 13.05.2019 beantragen die Fraktionen von SPD und CDU das Thema Bürgerkoffer auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  zu nehmen und bitten gleichzeitig um Beantwortung der sich aus dem Antrag ergebenden Fragen.

 

Bei der Stadt Düren ist der Bürgerkoffer seit 4 Jahren im Einsatz. Er kommt ausschließlich in Alten- und Pflegeheimen zur Anwendung, da für einzelne Hausbesuche das Booten zu viel Zeit in Anspruch nimmt und es darüber hinaus in manchen Gebäuden zu Empfangsstörungen kommt.

Von der Möglichkeit, mit der Digitalkamera Fotos zu machen, wird kein Gebrauch gemacht.

 

Bei einzelnen Hausbesuchen ist die Verfahrensweise so wie bei unserem Bürgerservice. Dazu später nähere Erläuterungen.

 

Die Stadt Düren hat monatlich ca. 15 Fälle von Hausbesuchen, die in der Regel von zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung durchgeführt werden. Hierfür wurde zusätzlich eine 0,5-Stelle eingerichtet.

 

Bei der Stadt Stolberg soll der Bürgerkoffer im November 2019 geliefert werden, in Alsdorf wurde diesbezüglich noch keine Entscheidung getroffen. Folglich liegen hier auch keine Erfahrungswerte vor.

 

Die Kosten der Verwaltung für einen Bürgerkoffer betragen nach Auskunft der Bundesdruckerei 5390€, für die Bürgerinnen und Bürger selbst entstehen hierdurch keine zusätzlichen Gebühren.

 

Das Bürgerbüro der Stadt Herzogenrath ist seit vielen Jahren für einen kundenfreundlichen Bürgerservice, kurze Wege, viele Leistungen aus einer Hand und kurze Wartezeiten bekannt.

Der lange Dienstleistungsdonnerstag (bis 18.00 Uhr), das einmal monatlich durchgeführte Samstagsangebot, die flexible Handhabung an der Infothek (hier können diverse Sachverhalte bereits ab 7.30 Uhr, also vor den allgemeinen Öffnungszeiten, erledigt werden) sowie eine ebenfalls flexible Terminvereinbarung (z.B. bei Einbürgerungen) führen regelmäßig zu positiven Rückmeldungen.

 

Darüber hinaus bieten wir auch einen mobilen Bürgerservice – wie bei der Stadt Düren – an.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath, die auf Grund ihres Alters und/oder einer Behinderung nicht persönlich zum Rathaus kommen können, melden sich telefonisch an der Infothek bzw. dem Bürgerbüro um einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. In den meisten Fällen handelt es sich um die Beantragung von neuen Personalausweisen. Der Vorgang wird im Bürgerbüro mit sämtlichen Unterlagen vorbereitet. Zum vereinbarten Termin wird der Hausbesuch durch eine/n Mitarbeiter/in des Bürgerbüros durchgeführt. Gleichzeitig wird eine Vollmacht ausgehändigt, so dass der neue Personalausweis dann an der Infothek durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden kann.

Diese Verfahrensweise hat sich in der Praxis sehr bewährt.

 

Eine wichtige Information ist, dass es lediglich beim Reisepass eine verpflichtende Abgabe zum Fingerabdruck gibt, beim Personalausweis nur auf freiwilliger Basis.

Ein Reisepass wurde bei den Hausbesuchen, die in der Zeit vom 01.01.2018 – 20.05.2019 in Herzogenrath durchgeführt wurden, in keinem Fall beantragt sondern ausschließlich Personalausweise.

 

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Stadt Düren, dass der Bürgerkoffer nur in Alten- und Pflegeheimen zum Einsatz kommt und der Tatsache, dass wir einen gut organisierten und funktionierenden mobilen Bürgerservice haben, hält die Verwaltung die Anschaffung eines Bürgerkoffers für nicht notwendig.

Sollte es zukünftig evtl. eine verpflichtende Abgabe des Fingerabdruckes auch beim Personalausweis geben, ist der Sachverhalt anders zu bewerten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Bundesmeldegesetz

Personalausweisgesetz

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Antrag der Fraktionen SPD und CDU vom 13.05.2019

 

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Anlagen

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