Sitzungsvorlage - V/2019/375
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesinitiative "Gemeinsam Klappt's - Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
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Entscheidung
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03.12.2019
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beauftragt die Verwaltung in Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Aachen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass schnellstmöglich ein/e Teilhabemanager/in seine/ihre Tätigkeit in Herzogenrath aufnimmt.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, zwecks Einstellung der/des Teilhabemanagers/in förderunschädliche Kooperationen mit freien Trägern – bevorzugt mit Frauen helfen Frauen e. V. - anzustreben und in diesem Zusammenhang gleichzeitig eine gezielte Beratung von Frauen mit Migrationshintergrund über den 31.12.2019 hinaus weiterhin zu gewährleisten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beratungsvorlage V/2018/136-E01 zur Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 09.05.2019 hatte die Verwaltung bereits über die in Rede stehende Landesinitiative und die angestrebte städtische Beteiligung informiert.
Zielgruppe des Projektes des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW sind volljährige Flüchtlinge im Alter von 18 – 27 Jahren, unabhängig von deren aufenthaltsrechtlichen Stellung. Dabei sollen die Potentiale dieser Personen entdeckt und gefördert werden und individuelle Perspektiven entwickelt werden. Zielsetzung soll dabei die dauerhafte Unabhängigkeit von Sozialleistungen sein.
Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und basiert auf folgenden Bausteinen:
1. Lokale Bündnisse für junge volljährige Flüchtlinge zu bilden
2. Bedarfe zu analysieren und die Datenlage zu verbessern
3. Maßnahme-Karrieren zu erkennen und zu vermeiden
4. Angebotslücken zu schließen und die Qualität der Angebote zu überprüfen
5. Kontinuierliche Beratung und Begleitung von Fachkräften und Ehrenamtlichen für die Zielgruppe sicher zu stellen.
Die vorstehenden Bausteine sollen durch eine enge Kooperation und Zusammenarbeit der einschlägigen öffentlichen Stellen, z. B. Leistungsträgern nach dem SGB II, III, VII, Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz bearbeitet werden und Lösungsansätze entwickeln.
Zwischenzeitlich konnte durch das Kommunale Integrationszentrum der StädteRegion Aachen(KI) als geschäftsführende Stelle die Größenordnung der in Frage kommenden Zielgruppe und die damit verbundenen Stellenanteile für das Teilhabemanagement mit dem Land abgestimmt werden.
Auf Herzogenrath entfällt im Ergebnis bei einer maßgeblichen Personenzahl von 58 Personen ein Stellenanteil von 0,5 für die Beschäftigung eines Teilhabemanagements. Die anfallenden Personalkosten werden von Landesseite mit 80 % für drei Jahre (2020 – 2022) bezuschusst. Auf Herzogenrath entfällt danach ein Eigenanteil von voraussichtlich 6.500 Euro/Jahr.
Entgegen der ursprünglichen Absicht wird die StädteRegion die Teilhabermanager nicht unmittelbar einstellen. Insofern verbleibt es bei der Möglichkeit, als Stadt Arbeitgeber zu werden oder alternativ einen freien Träger für eine Mitarbeit zu gewinnen.
Von Seiten der Verwaltung wird die letztgenannte Alternative favorisiert.
Die Verwaltung sieht hierbei die Möglichkeit einer Verstetigung der Beratung von Frauen mit Migrationshintergrund durch Frauen helfen Frauen e. V.
Die jetzige Beraterin könnte dabei mit 0,5 Stellenanteilen in die Landesinitiative „Gemeinsam klappt’s“ in Trägerschaft von Frauen helfen Frauen e. V. überführt werden. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang sicherzustellen, dass die dann wegfallende Beratung für Frauen mit Migrationshintergrund kompensiert würde. Zu diesem Zweck könnten die fehlenden zeitlichen Ressourcen für die Beratung von Frauen mit bspw. 10 Stunden aus städtischen Mitteln (aus Mitteln der Integrationspauschale) unterstützt werden.
Da die Landesinitiative voraussichtlich nicht bereits zum 01.01.2020 operativ aktiv sein wird sollte für die Übergangszeit eine Finanzierung der Beratung durch Frauen helfen Frauen e. V. in dem bisherigen Umfang bis zum konkreten Start der Landesinitiative aus städtischen Mitteln sichergestellt werden.
Die Kosten können über die Integrationspauschale gem. § 14 c) Teilhabe und Integrationsgesetz refinanziert werden.
Die verbindliche städtische Beteiligung an der Landesinitiative muss bis zum Jahresende erklärt werden. Die Verwaltung bittet deshalb den Ausschuss um eine entsprechende Beauftragung zur Einleitung der erforderlichen Schritte einschließlich des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung mit Frauen helfen Frauen e. V. im Sinne des Beschlussvorschlags.
Rechtliche Grundlagen:
§ 14 c Teilhabe und Integrationsgesetz
