Sitzungsvorlage - V/2019/298
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftspläne 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Dezernat 3; Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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12.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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17.12.2019
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Arbeiten werden überwiegend von städtischen Mitarbeitern durchgeführt. In erster Linie entstehen hierdurch Personalkosten. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2020 veranschlagt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Gemeindeforstamt Aachen führt aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in den Städten Aachen und Herzogenrath die Forsttechnische Betriebsleitung (Planung, Kontrolle forstbetrieblicher Arbeiten) sowie die Beförsterung (Vollzug forstbetrieblicher Arbeiten) auf den stadteigenen Waldflächen der Stadt Herzogenrath durch.
In den beigefügten Forstwirtschaftsplänen sind die für 2020 vorgesehenen Maßnahmen beschrieben, die zur Pflege und Unterhaltung des Waldes nutzbringend sind. Die Planwerte beruhen auf den Vorgaben der Forsteinrichtung 2012, die die nutzbare Holzmenge für die kommenden 10 Jahre ermittelt hat. Mit dem jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftsplan werden diese Rahmenvorgaben konkretisiert.
Zur Situation des Waldes im Allgemeinen:
Der Wald hat zunehmend mit den Folgen des Klimawandels zu kämpfen. Insbesondere das Dürrejahr 2018 und der vergleichsweise warme und trockene Sommer 2019 haben in vielen Wäldern ihre Spuren hinterlassen. Auch an Bäumen im Herzogenrather Wald sind Trockenschäden sichtbar, wie beispielsweise bei Bergahorn, zu erkennen an ihren zurückgetrockneten Kronen. Flächige Ausfälle von Laubholzbeständen sind jedoch nicht zu verzeichnen. Am stärksten litt und leidet die flach wurzelnde Fichte unter der großen Dürre. Bedingt durch den geringen Fichtenanteil von 5,7% sind die Schäden insgesamt überschaubar.
Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan 2020:
a) Allgemeines
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
| Holzartengruppen | |||||
EI | BU/ALH | ALN/Pa | KI/LÄ | FI | Summe | |
Hiebssatz | 36 | 158 | 282 | 66 | 136 | 678 |
abgeglichener | 288 | 1.182 | 1.443 | 425 | -679 | 2.659 |
Planung 2020 | 0 | 95 | 115 | 0 | 0 | 210 |
*) ALH = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
ALN = andere Laubbäume mit niedriger Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche)
Hiebssatz und bisheriger Vollzug
Der Hiebssatz wird durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltige jährlich einschlagbare Holzmenge in Festmeter (fm, entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben.
Aus dieser Planung geht hervor, dass im Wald der Stadt Herzogenrath jährlich 678 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Damit liegt der Ansatz deutlich unter dem tatsächlichen Zuwachs, der in der Forsteinrichtung mit 1.092 fm angegeben wird. D.h., dass selbst bei Ausschöpfung des Hiebssatzes noch erhebliche Holzvorräte aufgebaut werden.
Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (z. B. Sturm, Borkenkäfer) treten Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebssatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).
In den Jahren 2018 und 2019 wurden durch den starken Borkenkäferbefall 1.624 fm Fichte zwangsweise genutzt und der nachhaltige Hiebssatz deutlich überschritten. Daher plant das Gemeindeforstamt in diesem Jahr eine sehr moderate Nutzung von 210 fm Laubholz ein, um die Brennholznachfrage der örtlichen Bevölkerung zu bedienen. Ein Teil des Holzeinschlags entfällt auf eine Erstdurchforstung an der Halde Wilsberg und hat zum Ziel Einzelbäume zu stabilisieren, den Artenreichtum zu fördern und entlang des Rundwanderweges die Verkehrssicherheit herzustellen. Insgesamt fallen keine nennenswerten Mengen an Stammholz an.
b) Kulturen, Wege, Erholung im Forstwirtschaftsjahr 2020
Teile der Kalamitätsflächen werden der natürlichen Sukzession überlassen, auf anderen Teilen ist eine Initialpflanzung mit Sommerlinde und Traubeneiche geplant, die punktuell in Form von Gruppen eingebracht werden. Durch die Pflanzung wird verhindert, dass die stellenweise starke Schlagvegetation aus Brombeere die Fläche überwuchert und den Baumaufwuchs verhindert (Brombeerwüste).
Die Zeitersparnis im Holzeinschlag soll der Erneuerung von Erholungseinrichtungen zu Gute kommen. Insbesondere die Bänke auf der Halde Adolf sind in einem schlechten Zustand und sollen erneuert werden.
c) Fremdkosten
- Ankauf von Pflanzen: 500 Euro
- Unterhaltung von Forstwegen, Gräben und sonstigen Entwässerungseinrichtungen: 4.000 Euro
- Unterhaltung des Mannschaftstransporters: 4.000 Euro
- Anschaffung von Geräten, Werkzeugen und Schutzkleidung: 2.500 Euro
- Maßnahmen zur Verkehrssicherung: 5.000 Euro (Rest in Eigenregie)
- Unterhaltung von Erholungseinrichtungen: 2.000 Euro (Rest in Eigenregie)
__________________
gesamt: 18.000 Euro
Erläuterungen zum Einschlags- und Kulturplan
REi Roteiche
TEi Traubeneiche
SEi Stieleiche
RBu Rotbuche
HBu Hainbuche
BAh Bergahorn
Pa Pappel
SPa Schwarzpappel
Bpa Balsampappel
SEr Schwarzerle
WEr Weißerle
Es Esche
Bi Birke
SLi Sommerlinde
WKi Wildkirsche
WLi Winterlinde
VKir Vogelkirsche
REr. Roterle
Ei Eiche
Bu Buche
Ki Kiefer
Fi Fichte
Lä Lärche
Dgl Douglasie
Rechtliche Grundlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath, Landes- und Bundesforstgesetzgebung
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
1) Forstwirtschaftsplan 2020 (Einschlagplan, Kultur- und Wegebauplan sowie Forstbetriebskarten) des Gemeindeforstamtes Aachen;
2) Präsentation zum „Runden Tisch“ Forstwirtschaftspläne 2020;
3) Protokoll zum „Runden Tisch“ 2020;
4) Stellungnahmen der beteiligten Naturverbände;
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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103,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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104,2 kB
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