Sitzungsvorlage - V/2019/340

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss: Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den III. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 13.12.2016 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2020 für die getrennten Abwassergebühren und die Kleinkläranlagen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gebührenentwicklung Schmutz- und Niederschlagswassergebühr:

 

Die Grundlagen der Gebührenbedarfsberechnung 2020 der Stadt Herzogenrath sind die Nachkalkulation 2018, die Planansätze 2019 sowie die zu erwartenden Kostenentwicklungen 2020. Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten werden gewissenhaft geschätzt, mit dem Ziel, die prognostizierten Kosten der Abwasserbeseitigung mit dem Gebührenaufkommen zu decken, aber nicht zu übersteigen.

 

Des Weiteren fließen in die Berechnung der Gebührensätze zum einen die zu erwartenden Frischwassermengen als Maßstab für die Ermittlung der Schmutzwassergebühr und zum anderen die Größe der abflusswirksamen Fläche im Stadtgebiet (inkl. städtischer Anteil an der Straßenentwässerung und Straßenbaulastträger) bei der Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ein. Sowohl bei den abflusswirksamen Flächen als auch bei den übermittelten Frischwassermengen des örtlichen Wasserversorgers ist in der Kalkulation 2020 mit einer Steigerung zu rechnen, wenngleich beide Steigerungen nicht zwangsläufig bei den getrennten Gebühren einheitlich zu Gebührensenkungen führen werden.

 

 

 

Schmutzwasser

 

Die als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2020 sieht eine Senkung der Schmutzwassergebühr um 11 Cent von bisher 3,74 Euro auf 3,63 Euro je Kubikmeter vor.

Die übermittelten Frischwasserdaten des örtlichen Wasserversorgers basieren auf dem Hauptablesezeitraum 01.06.2018 bis 31.05.2019. Aufgrund des sehr trockenen und sehr heißen Sommers 2018 wurden deutlich höhere Frischwasserverbräuche erfasst. Aufgrund der aktuellen Veranlagung 2019 und der zu berücksichtigenden Frischwasserabzugsmengen (Zwischenzähler) werden in 2020  27.000 Kubikmeter mehr veranlagt werden.

Gleichzeitig sinken die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung im Vergleich zur Kalkulation 2019 um insgesamt 199.700 Euro, so dass sich beide Faktoren positiv auf die Gebührenhöhe für Schmutzwasser auswirken.

Aufgrund der positiven Kostenentwicklung im Bereich der Schmutzwassergehr ist in 2020 keine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abwasser vorgesehen. Die aus der Nachkalkulation 2018 eingestellte Unterdeckung in Höhe von 133.700 Euro für die Schmutzwassergebühr ist ebenfalls in den Kosten enthalten.

 

Niederschlagswassergebühr

 

Bei der Niederschlagswassergebühr zeichnet sich trotz gestiegener abflusswirksamer Flächen wie bereits im Vorjahr ein erneuter Gehrenanstieg ab. Im vergangenen Jahr konnte die Gebührenerhöhung um 2 Cent pro Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche aufgrund einer hohen Entnahme aus dem Sonderposten (265.037 Euro) noch moderat aufgefangen werden.

Für das Kalkulationsjahr 2020 ist die Niederschlagswassergebühr von bisher 1,00 Euro je Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche um 4 Cent auf 1,04 Euro je Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche anzuheben.

Die Entnahme des Restbestandes aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (85.788,86 Euro) und Erhöhung der zugrunde gelegten befestigten Flächen von ca. 23.000 Quadratmeter (3.971 m² Straßenflächen und 19.000 m² Grundstücksflächen) reichen nicht aus, die Gebührenanpassung zu kompensieren.

 

Der 3. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath sind als Anlage 1 dieser Vorlage beigegt.

 

 

Entwicklung der Gebührensätze

 

Die nachfolgende Tabelle gibt -wie bereits im Vorjahr- einen Überblick über die Gebührenentwicklung für Schmutz- und Niederschlagswasser in den vergangenen Jahren:

 

 

 

Jahr

Gebühr

Schmutzwasser

Gebühr

Niederschlagswasser

2015

3,79 €/m³

0,99 /m²

2016

3,91 €/m³

0,98 €/m²

2017

3,81 €/m³

0,99 €/m²

2018

3,72 €/m³

0,98 €/m²

2019

3,74 €/m³

1,00 €/m²

2020

3,63/m³

1,04 €/m²

 

Die Anpassung der Gebührensätze 2020 wirkt sich insgesamt gebührensenkend auf den Gebührenzahler aus.

 

 

 

Ansatzfähige Kosten:

 

Zu den ansatzfähigen Kosten gehören Personal- und Verwaltungskosten, Gemeinkostenanteile, Fremdleistungen, Verbandslasten, Abwasserabgabe und kalkulatorische Kosten (Abschreibungen von den Wiederbeschaffungszeitwerten sowie Verzinsung auf das Fremd- und Eigenkapital).

 

Neben der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) ist dieser Vorlage auch der Gebührenvergleich 2019/2020 als Anlage 3 beigefügt. Die in beiden Anlagen enthaltenen Kosten- und Erlöspositionen sind nachfolgend näher erläutert:

 

Personalkosten A 66 Tiefbauamt

 

Der für 2020 kalkulierte Ansatz von 194.800 Euro bleibt trotz der zu berücksichtigenden Tarifsteigerungen auf Vorjahresniveau.

 

Leistungsverrechnung Querschnittsämter

 

Auch bei den Querschnittsämtern (Personalamt, Hauptamt, Stadtkasse, Verwaltungsleitung, ÖRP) bleiben die Leistungsverrechnungen (146.500 Euro) nahezu unverändert auf dem Ansatz von 2019.

 

Instandhaltung der Entwässerungsanlagen

 

Der Haushaltsansatz in Höhe von 585.000 Euro für die Instandhaltung der Entwässerungsanlagen bleibt ebenfalls nahezu unverändert auf Vorjahresniveau. Neben den jährlichen Kostenansätzen für Kanalreinigung, Rattenbekämpfung, Kanalunterhaltung und Entleerung von Sammelgruben sind auch Mittel für grabenlose Sanierungen, punktuelle offenen Sanierungen im Stadtgebiet sowie Kosten für das Abwasserbeseitigungs-, Niederschlagsbeseitigungs- und Klimakonzept veranschlagt.

 

Instandhaltung der Pumpstationen (Mischwasser)

 

Die Veranschlagung der Kosten für die Mischwasserpumpstationen erfolgt seit 2018 im Produkt 1153810 „Abwasserbeseitigung“. Der kalkulierte Ansatz basiert auf den Kostenschätzungen des Wasserverbands Eifel-Rur für die maschinen- und elektrotechnische Ertüchtigung.

Der Haushaltsansatz von insgesamt 100.000 Euro bleibt ebenfalls unverändert auf Vorjahresniveau.

 

Stromkosten Pumpstationen (Mischwasser)

 

Die Stromkosten für die Mischwasserpumpstationen (Bicherouxstraße, Boscheler Berg und Wacholderweg) sind mit 1.600 Euro für 2020 veranschlagt und entsprechen damit dem Vorjahresansatz.

 

 

 

Aufwendungen zur Erstellung von Konzepten und Gutachten u.ä.

 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat Ende letzten Jahres die Arbeitshilfe Kommunales Starkregenrisikomanagement für Städte und Gemeinden herausgegeben. In diesem Zuge wurden bereits in 2019 Haushaltsmittel u.a. r die Erstellung einer Starkregenrisikokarte veranschlagt. Da in 2019 nicht alle Mittel verausgabt wurden ist eine Neuveranschlagung in 2020 in Höhe von 45.000 Euro unter der Position Aufwendungen zur Erstellung von Konzepten und Gutachten u.ä. vorgesehen. Die Maßnahmen werden mit 50 Prozent vom Land bezuschusst (s. Erse).

 

Fortschreibung Kanalkataster

 

Der Kostenansatz für die Fortschreibung des städtischen Kanalkatasters beträgt in 2020 56.000 Euro und bleibt ebenfalls ansatzgleich zu 2019.

 

Zahlungen an Dritte für die Einziehung von Schmutzwassergebühren

 

Die Zahlung an Dritte für die Übermittlung der Frischwasserdaten des örtlichen Energieversorgers wird um 1.500 Euro auf 26.000 Euro erhöht. Grund ist eine höhere abzurechnende Zähleranzahl im gesamten Stadtgebiet aufgrund von Neubauten.

 

Kostenbeiträge:

 

Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur

 

Der zu zahlende Vorausleistungsbeitrag an den Wasserverband Eifel-Rur beträgt für das kommende Jahr 5.983.200 Euro und liegt somit 232.760 Euro unter dem Beitrag von 2019.

Die deutliche Senkung des Beitrags resultiert aus geringeren Kapitaldienstkosten in 2020.

 

Abwasserabgabe für Vorjahre (zahlungswirksam 2021 oder 2022)

 

In den vergangenen Jahren konnten die Abwasserabgabezahlungen aufgrund von Ertüchtigungen und Investitionsleitungen stetig gesenkt werden. Auch für 2020 ist mit einer weiteren Senkung im Bereich der Schmutzwassernetze zu rechnen. Die Kalkulation 2020 sieht eine Rückstellung von insgesamt 56.100 Euro für die Schmutz- und Niederschlagswasserabgaben vor, da davon auszugehen ist, dass die Bezirksregierung die Abgaben wieder im ähnlichen Umfang festsetzen wird.

 

Entgelt an die Stadt Übach-Palenberg

 

Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Übach-Palenberg ist für die Einleitung von Abwasser aus dem Gebiet Herbach, Plitschard und Teile Merksteins ein jährliches Entgelt auf Basis der Benutzungsgebühren der Stadt Übach-Palenberg für die getrennten Abwassergebühren zu zahlen. Insgesamt ist mit einem zu zahlenden Entgelt in Höhe von 983.700 Euro in 2020 zu rechnen. Die Stadt Übach-Palenberg hat bereits die Gebührenkalkulation 2020 mit einer deutlich gesenkten Schmutzwassergebühr beschlossen. Damit sinkt das zu zahlende Entgelt um 91.300 Euro im Vergleich zu 2019.

 

Entgelt an den Watershap Limburg

 

Das Entgelt an den Watershap Limburg für die Einleitung des Gebiets Pannesheide in die Kläranlage Kaffeeberg beträgt für 2020 49.900 Euro und liegt somit wieder auf Vorjahresniveau.

 

 

 

 

Kalkulatorischen Kosten:

 

r die Ermittlung der ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten wurde der Anlagenachweis

Stand 31.12.2019 zugrunde gelegt und anhand der vorliegenden voraussichtlichen

Zugänge bis zum Ende des Berechnungszeitraums weiterberechnet.

 

Kalkulatorische Abschreibung

 

Die Stadt Herzogenrath macht von der im KAG NRW zugelassenen Form, Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte in der Gebührenbedarfsberechnung einzustellen Gebrauch. Aufgrund der Aktivierung von neuen Kanälen und deutlich gestiegenen Baupreisindizes steigt die kalkulatorische Abschreibung um 171.922 Euro an und beträgt für 2020  2.264.830 Euro.

 

Kalkulatorische Verzinsung

 

Berechnungsgrundlage für die Verzinsung von Fremd- und Eigenkapital sind die um Zuschüsse Dritter (Landeszuwendungen und Beiträge) bereinigten Anschaffungskosten. Der aufgrund der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendende kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2020 beträgt 5,56 %. Durch die Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,9 % in 2019 auf 5,56 % in 2020, erfolgt eine Kostensenkung in Höhe von 139.982 Euro.

 

Unterdeckung aus den Nachkalkulation 2018

 

Das Jahr 2018 schloss mit einer Gebührenunterdeckung von 320.672,15 Euro ab. Grundr die entstandene Unterdeckung in der Gebührenkalkulation 2018 waren niedriger kalkulierte Ansätze für Abschreibungen und Instandhaltungsaufwendungen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch einmal verändert haben. Außerdem führten höhere Leistungsverrechnungen der Ämter im Produkt Abwasserbeseitigung zu höheren Kosten im Betriebsergebnis 2018. Verteilt auf die getrennten Gebühren ergibt sich eine Unterdeckung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 133.689,92 Euro und bei der Niederschlagswassergebühr in Höhe von 186.982,22 Euro.

In § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ist geregelt, wie mit Kostenüberdeckungen und unterdeckungen zu verfahren ist.

Kostenunterdeckungen sollen innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Der Ausgleich der Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2018 soll demnach bis zum Jahr 2022 erfolgen.

In 2020 ist beabsichtigt, mehr als die Hälfte (183.606 Euro) der Gebührenunterdeckung in die Kalkulation einzustellen. Dabei werden 133.689,92 Euro (100%) auf die Schmutzwasserbeseitigung und 49.915,89 Euro auf die Niederschlagswasserbeseitigung entfallen.

 

 

 

Erlöse:

 

Landeszuweisung für die Erstellung Starkregenrisikomanagement

 

Die Arbeitshilfe Kommunales Starkregenrisikomanagement weist auf Maßnahmen zur Förderung gemäß der aktuellen Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie hin. Die in 2020 geplanten Maßnahmen, Erstellung einer Starkregengefahren- und Überflutungsanalyse, Risikoanalyse und Erstellung eines Handlungskonzeptes sind förderfähig und werden zu 50 Prozent bezuschusst, so dass in 2020 insgesamt 25.000 Euro (2.500 Euro für 2019 und 22.500 Euro für 2020) an Erlösen den Kosten für die Analyse und Erstellung einer Starkregenrisikokarte gegenüber stehen.

 

 

 

Benutzungsentgelte

 

Die Benutzungsentgelte der Städte Aachen, Alsdorf, Kerkrade/Wasserverband Limburg und Würselen für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die städtische  Abwasseranlage der Stadt Herzogenrath werden auf Basis der Abrechnungsdaten aus 2019 mit 190.400 Euror 2020 kalkuliert und bleiben unverändert auf Vorjahresniveau.

 

Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung

 

Durch Neuanschlüsse in 2019 (u.a. Baugebiet Finkenstraße) hat sich die gebührenwirksame Fläche und der städtische Anteil an der Straßenentwässerung erhöht. Insgesamt steigt der Anteil der städtischen Straßenentwässerung um 3.917 Quadratmeter auf insgesamt 1.436.969 Quadratmeter. Neben den höheren Flächenanteilen steigen die Erlöse bei der Position Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung aufgrund des gestiegenen Gehrensatzes für Niederschlagswasser um 61.450 Euro auf 1.494.448 Euro. Der Anteil der Straßenbaulastträger (Städteregion Aachen und Straßen NRW) ist hier bereits herausgerechnet. Die Straßenbaulastträger werden als Gebührenschuldner zur Zahlung von Niederschlagswassergebühren in Höhe von 166.400 Euro herangezogen.

 

Sonderposten für den Gebührenausgleich

 

Die aus den Jahren 2016 und 2017 resultierenden Gebührenüberdeckungen von insgesamt

85.788,86 Euro werden in 2020  zu 100 Prozent bei der Niederschlagswassergebühr eingestellt.

In § 6 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-

Westfalen ist geregelt, wie mit Kostenüberdeckungen und unterdeckungen zu verfahren ist.

Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind innerhalb der nächsten 4 Jahre auszugleichen.

Der Sonderpostenr den Gebührenausgleich Abwasserbeseitigung wird somit im Kalkulationsjahr 2020 vollständig aufgelöst.

 

 

Benutzungsgebühren

 

Die Erlöse bei der Position Kanalbenutzungsgebühren bleiben in 2020 mit 10.438.300 Euro nahezu unverändert auf Vorjahresniveau (10.439.200 Euro). Eine erhöhte Frischwasserverbrauchsmenge und die Anhebung des Gebührensatzes für Niederschlagswasser stehen der Senkung des Schmutzwassergebührensatzes um 11 Cent gegenüber, so dass mit einem Gehrenaufkommen auf dem Stand von 2019 zu rechnen ist.

 

Unterhaltung der Wasserläufe

 

Der vom Wasserverband Eifel-Rur abgerechnete Mitgliedsbeitrag für die Unterhaltung der Wasserläufe erfolgt zu 50 Prozent bei dem Produkt „Abwasserbeseitigung“ und zu 50 Prozent im Produkt „Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen“. Die Abrechnung erfolgt über den Jahresbeitrag für den Wasserverband Eifel-Rur im Produkt Abwasserbeseitigung. Die Erstattung des hälftigen Beitrages erfolgt aus dem Produkt Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen an das Produkt Abwasserbeseitigung. Die Verrechnungsposition „Unterhaltung von Wasserläufen“ beträgt für 2020 161.871 Euro und steigt im Vergleich zum Vorjahr um 10.906 Euro an.

 

 

Gebührenentwicklung Kleinkläranlagen:

 

Die Gebühr für die Abfuhr von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen beträgt in 2020 36,03 Euro je Kubikmeter. Damit ist für 2020 eine Steigerung um 4 Cent von 35,99 Euro auf 36,03 Euro vorgesehen. Die Preise für die Entleerung der Kleinkläranlagen durch Privatunternehmer und das Entgelt an den Wasserverband Eifel-Rur für die Anlieferung von Klärschlamm bleiben wie bereits seit einigen Jahren unverändert. Die Anpassung des Gebührensatzes um 4 Cent je Kubikmeter Klärschlamm erfolgt aufgrund leicht gestiegener Personalkosten bei gleich bleibender Klärschlammmenge von 30 Kubikmeter im Jahr.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2020 für die Kleinkläranlagen ist als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemeindeordnung NRW, Kommunalabgabengesetz NW, Landeswassergesetz NRW, Wasserhaushaltsgesetz

 

Gemäß § 6 Absatz 1 KAG ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Kalkulation der Abwassergebühren und Kleinkläranlagengebühren für das Jahr 2020 wurde mit den Kalkulationsunterlagen kurzfristig zur Prüfung vorgelegt.

 

Die angesetzten Kosten und Erträge der Kalkulationen konnten nachvollziehbar belegt werden.

Die Schmutzwassergebühr kann demnach auf 3,63 /cbm (-0,11 €/qm) zum Vorjahr gesenkt werden. Dies ist möglich, da sich zum einen die Einleitungsmenge an Schmutzwasser um ca. 27.400 cbm erhöht hat und der kalkulatorische Zinssatz von 5,9 % auf 5,56 % gesenkt wurde. Der Zinssatz wurde aufgrund der aktuellen Rechtsprechung angepasst und entspricht der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Auch sinkt der Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur um ca. 233.000 €, so dass auch die Einstellung der Unterdeckung aus 2018 (134.000 €) nicht zu einer Gebührenerhöhung führt.

 

Bei den Niederschlagswassergebühren kommt es zu einer Steigerung pro Quadratmeter von 0,04 € auf 1,04 €/qm, trotz der Steigerung bei den Quadratmetern (+ 23.098 qm).und der gesunken Kosten (s. o. Begründung). Die Steigerung ist bedingt durch die geringere Zuführung für den Gebührenausgleich von 85.788,86 (Vorjahr 265.037 €) und der teilweisen Einstellung der Unterdeckung vom 2018 in Höhe von 49.915,89 €, so dass durch die Gebührenerhung Mehrkosten, unter Berücksichtigung der Minderkosten und der höheren Quadratmeterzahl, von 199.000 € ausgeglichen werden müssen.

 

Gegen die vorgelegte Gebührenkalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

 

Die Gebühr für die Entleerung der Kleinkläranlagen steigt im Jahr 2020 um 0,04 € auf 36,03 € pro abgefahrenen Kubikmeter.

 

Gegen die vorgelegte Gebührenberechnung besteht seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1_ III. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den

                 Kostenersatz von Grundstücksanschlüsse vom ……2019

Anlage 2_Gebührenbedarfsberechnung für die getrennten Abwassergebühren 2020

Anlage 3_Jahresvergleich Abwassergebühren 2019/2020

Anlage 4_Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen.

 

 

 

Herzogenrath, den     November 2019

 

 

 

 

 

(Christoph von den Driesch)

          Bürgermeister

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Anlagen

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