Sitzungsvorlage - V/2019/370-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 28.11.2019 abschließend beratenen und ohne Einwendungen gebilligten Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der Fassung vom 04.11.2019 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW fest.

 

  1. Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß§ 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2018 die Entlastung.

 

 

Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete und Stadtkämmerer empfehlen dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat fasst gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Beschluss, den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2018 in Höhe von 3.348.072,37 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.710.096,40 € sowie durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.637.975,97 € zu decken.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW (2. NKFWG NRW) vom 18.12.2018 wurde die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) neugefasst und die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) durch die kommunale Haushaltsverordnung (KomHVO) ersetzt. Mit einem Erlass vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW vom 15.02.2019 wurde für die Jahresabschlüsse festgelegt, dass die Aufstellung des Jahresabschlusses und der Maßstab für die Prüfung nach den bis zum 31.12.2018 geltenden Regelungen erfolgen soll. Das Verfahren und das Vorgehen bei der Prüfung aber entsprechend der geltenden Regelungen ab dem 01.01.2019 durchgeführt werden soll.

 

Somit erfolgte die Aufstellung des Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2018 nach der GO NRW alte Fassung (GO NRW a. F.) und der GemHVO, das Verfahren und Vorgehen bei der Prüfung nach der GO NRW neue Fassung (GO NRW n. F.).

 

 

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 wurde gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW vom 1. Beigeordneten und Kämmerer am 02.05.2019 aufgestellt und durch den Bürgermeister am 02.05.2019 bestätigt. In der Sitzung vom 14.05.2019 nahm der Stadtrat den  Entwurf des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2018 (V/2019/156) zur Kenntnis und verwies den Abschluss zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 102 GO NRW n. F. den städtischen Jahresabschluss und den Lagebericht. Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 hat sich der Ausschuss des Amtes 14 -Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung- der Stadt Herzogenrath bedient.

 

Nach § 102 Abs. 3 bis 5 GO NRW n. F. ist der Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind und er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Der Lagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt und ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt und die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.

 

Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch die Kämmerei und Stadtkasse buchungsmäßig korrigiert. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von denen des am 14.05.2019 in der Ratssitzung eingebrachten Entwurfes ab.

 

Folgende wesentlichen Änderungen des Jahresabschlusses 2018 gegenüber dem eingebrachten Entwurf ergaben sich:

  • Erhöhung des Bilanzposition „Sonstige Dienst, Geschäfts- und Betriebsgebäude ca. 172.000 € gegen Bilanzposition „ Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau“
  • Bilanzposition „Forderung aus Transferleistungen“ hat sich erhöht um ca. 433.000 € durch Umbuchung aus der Position „sonstige öffentl.-rechtl. Forderungen“
  • Reduzierung der Bilanzposition „Verbindlichkeit aus Lieferungen und Leistungen“ um ca. 328.000 .€ gegen Position „Verbindlichkeiten aus Transferleistungen“
  • Reduzierung des Jahresfehlbetrages um ca. 80.000 € aufgrund der Korrekturen.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und dem Lagebericht zum 31.12.2018 in der Fassung vom 04.11.2019 (Anlage 1) sowie über Art und Umfang der Prüfung hat die örtliche Rechnungsprüfung einen Prüfungsbericht (Anlage 3) und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Anlage 4) gem. §§ 102 Abs. 8 GO NRW n. F. i. V. m. §§ 321 u. 322 Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt.

 

Unter Einbeziehung dieses Prüfungsberichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 28.11.2019 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2018 geprüft. In dieser Sitzung haben die Verantwortlichen für den Prüfungsbericht teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Dem Bericht und dem Ergebnis hat sich der Ausschuss in der Sitzung angeschlossen.

 

Als abschließendes eigenes Ergebnis hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW n. F. beschlossen, dass keine Einwendungen bestehen und der Jahresabschluss und der Lagebericht 2018 in der Fassung vom 04.11.2019 gebilligt wird. Das Ergebnis hat der Rechnungsprüfungsausschuss in der beigefügten Stellungnahme (Anlage 2) zusammengefasst.

 

Im Anschluss hat der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Empfehlungsbeschlüsse für den Rat der Stadt Herzogenrath gefasst:

 

  1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der Fassung vom 04.11.2019 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW. festzustellen.

 

  1. Dem Bürgermeister die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2018 zu erteilen.

 

Dem Jahresabschluss ist nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW a. F. der Beteiligungsbericht 2018 (Anlage 5) beizufügen, da voraussichtlich kein Gesamtabschluss zum 31.12.2018 nach § 116 GO NRW aufzustellen ist.

 

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen (Anlage 1) beinhaltet 366 Seiten, hier sind alle Teilrechnungen auf Produktebene enthalten zuzüglich des Beteiligungsberichtes 2018 mit 115 Seiten. Aufgrund des Umfangs wird auf einen Ausdruck für alle Stadtverordneten verzichtet und dieser nur als Anlage im Ratsinformationssystem vorgehalten. Eine vollständige Ausfertigung der Jahresrechnung mit ihren Anlagen, unter Einbeziehung der Teilergebnisrechnungen und der Teilfinanzrechnungen wurde den Fraktionen mit dem Prüfungsbericht zugesandt. Bei Bedarf können weitere komplette Exemplare in Papierform angefordert werden.

 

Der Beteiligungsbericht wurde in der Ratssitzung vom 14.05.2019 mit der Vorlage V/2019/153 versandt.

 

 

 

Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW n. F. entscheidet der Rat gleichzeitig mit dem Jahresabschluss über die Verwendung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete und Stadtkämmerer empfehlen dem Stadtrat den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2018 in Höhe von 3.348.072,37 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1710.096,40 € sowie durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 1.637.975,97 € zu decken.

 

Die Ausgleichsrücklage weist nach der Entnahme noch einen Bestand von 1,00 € aus und die allgemeine Rücklage einen Bestand von 133.100.294,08 €.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist der Jahresabschluss 2018 nach § 96 Abs. 2 GO NRW n. F. der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 95, 116 u. 117 Abs. 1 GO NRW a. F.

§§ 59 Abs. 3, 96 u. 102 GO NRW n. F.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

-                                                   Anlage 1: Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Lagebericht in der Fassung vom 04.11.2018

-                                                   Anlage 2: unterzeichnete Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2019

-                                                   Anlage 3: Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2018 der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung vom 28.11.2019

-                                                   Anlage 4: unterzeichneter Bestätigungsvermerk des Amtes 14 Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung- vom 28.11.2019

-                                                Anlage 5: Beteiligungsbericht 2018

 

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Anlagen

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